Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die (nur) einen Duldungsstatus haben oder keine gültigen Papiere besitzen, sind von Abschiebung bedroht. Dabei kann es sich auch um langjährig hier lebende Menschen handeln.
Abschiebungen können nach vorheriger Ankündigung oder unangemeldet stattfinden. Wenn die Behörden den Verdacht haben, dass die ausgewiesene Person sich einer Abschiebung entziehen möchte, dann wird die Abschiebungshaft verhängt. Sie muss von der Strafhaft klar unterschieden werden, denn sie bedeutet eine Inhaftierung, ohne dass ein strafrechtliches Vergehen vorliegt. Die Abschiebungshaft folgt auf richterliche Entscheidung und dauert maximal 18 Monate. In Abschiebungshaft können auch Jugendliche ab 14 Jahren genommen werden.
Im Jahr 2008 wurden 53 Personen aus Bremen abgeschoben, 25 davon befanden sich vor der Abschiebung in Abschiebungshaft, unter ihnen auch zwei Minderjährige.
DIE LINKE sieht diese Praxis äußerst kritisch. Abschiebungshaft und die damit verbundene erzwungene Rückkehr in die Länder, aus denen die Betroffenen geflohen sind, widerspricht unserem Verständnis von humanitärer Solidarität.
Die Linksfraktion setzt sich deshalb dafür ein, dass alle rechtlichen Möglichkeiten auf Landesebene ausgeschöpft werden, um aus dieser würdelosen Praxis auszusteigen und den Flüchtlingen in Bremen ein gesicherten Aufenthaltsstatus zuzuerkennen.