Asylsuchende sowie ausreisepflichtige Menschen (mit Duldungsstatus oder Grenzübertrittsbescheinigung) in Deutschland unterliegen räumlichen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit - der sogenannten Residenzpflicht.
Sie dürfen sich außerhalb einem bestimmten, ihnen zugewiesenen Gebiet nur mit einer Erlaubnis und nur für einen befristeten Zeitraum aufhalten.
Der erstmalige Verstoß gegen die Bestimmungen wird als Ordnungswidrigkeit, alle weiteren als Straftat behandelt.
In einem Stadtstaat wie Bremen sind Asylsuchende und Geduldete durch die räumlichen Beschränkungen besonders stark in ihren Rechten eingeschränkt, wenn es beispielsweise um die Wahrnehmung persönlicher oder verwandtschaftlicher Beziehungen oder der Ausübung beruflicher Tätigkeiten geht. Von diesen Beschränkungen sind im Land Bremen insgesamt 3.056 Menschen betroffen.
Seit dem 1. Juli 2011 ist die Ausweitung der räumlichen Beschränkungen für Asylsuchende auf das ganze Bundesland und bei Einvernehmen auch auf mehrere Bundesländer möglich. Die Landesregierung Niedersachsens hat angekündigt, die Residenzpflicht auf das gesamte Bundesland auszuweiten.
DIE LINKE hat einen Antrag eingereicht mit dem der Senat aufgefordert werden soll, umgehend mit der niedersächsischen Landesregierung in Gespräche zur Ausweitung der erlaubnisfreien Bewegung für alle Asylsuchenden in Bremen und Niedersachsen einzutreten, um den örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen.
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