Für Eikmann war die Hygienesituation am KBM
bereits vor Juli „auffällig“.
Neben Klaus-Dieter Zastrow wurde am 12. Januar
2012 Thomas Eikmann, Direktor des Instituts für
Hygiene und Umweltmedizin der Universität Gießen
und bis vor kurzem Präsident der Gesellschaft für
Hygiene, Umweltmedizin und Palliativmedizin, vom
Untersuchungsausschuss gehört.
In den wesentlichen Einschätzungen waren Eikmann und Zastrow sich einig. Es hätte viel früher und energischer reagiert werden müssen, die Personalausstattung war ein hoher Risikofaktor, das Hygienemanagement fachlich nicht ausreichend: So die Befunde von Eikmann.
Zu lange zugesehen
Eikmann bezog sich auf den Ablauf der Ereignisse, wie er im Stauch-Bericht über den Klebsiellen-Ausbruch am KBM wiedergegeben ist (Seite 10 f.). Bereits im 1. Halbjahr 2011 hatte es ein gehäuftes Auftreten von MRSA (multiresistente Staphylokokken) gegeben. 7 Kinder hatten sich infiziert, 6 dieser Infektionen waren im Krankenhaus erworben. „Das ist für eine solche Station schon sehr auffällig“, so Eikmann, „da hätte man schon sehr genau hinschauen müssen.“ Dass die Hygienekommission dann vereinbarte, die Hygienemaßnahmen „entsprechend dem Hygieneplan“ durchzuführen, mache ihn, Eikmann, „unruhig“. Es sei ein klarer Hinweis, dass es hier nicht optimal gelaufen sei. Seit dem 30. April gab es dann (bis Anfang Juli) 5 Klebsiellen-Befunde auf der Station. Damit musste man laut Eikmann dann schon auf „höchster Alarmstufe“ sein. In den Umgebungsuntersuchungen später hatten sich dann auch massive Hygienemängel gezeigt. Eikmann: „Man hätte massiver und schneller reagieren müssen.“ Auch eine Teilschließung wäre schon früher in Betracht gekommen.
Mangelhaft sei auch, dass es zu wenige Hygienefachkräfte gegeben hatte. Dass der bestellte Krankenhaus-Hygieniker kein Arzt ist, sondern Mikrobiologe, „das ist ein Problem“. Die RKI-Empfehlung sei hier klar und bindend. Wenn der Krankenhaushygieniker interveniert, so Eikmann, „dann muss fachliches Gewicht dahinterstehen.“ Die Auslagerung dieser Aufgabe durch externe Vertragsvergabe sieht Eikmann kritisch. „Es gibt Firmen, die mit 2 Fachkräften 100 Kliniken betreuen“ – das könne nicht gut sein.
Klar und bindend
Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) (siehe HIER) sind, so Eikmann, „eigentlich verbindlich heute. Wer sich an diese Standards nicht hält, geht ein großes Risiko ein, rechtlich und praktisch.“ Der Schlüssel für die Krankenhaushygiene sei das Personal: „90 Prozent der Krankenhaushygiene wird vom Personal getragen.“ Entscheidend sei daher die Prozessbeobachtung, d.h. die Beobachtung aller Arbeitsprozesse unter dem Gesichtspunkt der Hygiene und Infektionsprävention.
„Sinnvoll und erforderlich“ sei ein Personalschlüssel „Eins zu Eins“, d.h. eine Pflegekraft sollte nicht mehr als einen Patienten zu betreuen haben. Die Literatur gebe klare Hinweise darauf, dass ein schlechter Personalschlüssel ein höheres Hygienerisiko beinhaltet.
Meldepflichtig im Fall von gehäuften nosokomialen Infektionen (also Infektionen mit krankenhaustypischen Keimen) sei der behandelnde Arzt, Meldepflicht bestehe bei 2 und mehr Fällen. „Wie man meldet, muss mit dem ärztlichen Direktor geklärt sein.“
Ein Personalscreening sei von zweifelhaftem Wert. Abgesehen davon, dass – außer wenn es eine konkrete Anlass-Situation gibt – alle Beschäftigten dem zustimmen müssen, seien die Befunde häufig wechselnd. Sehr zu empfehlen sei dagegen ein Eingangsscreening für alle Patienten. „Bei guter Krankenhaushygiene kommen drei Viertel der Keime von außen.“
Umkehr der Beweislast
Ob es Chefärzte als ehrenrührig empfinden würden, wenn sie eine Häufung von Infektionen zu melden hätten, wollte Claudia Bernhard (DIE LINKE) wissen. Eigentlich hätte hier inzwischen ein Bewusstseinswandel stattfinden müssen, so Eikmann. „Klebsiellen im Gesundheitsamt melden, das ist kein Imageschaden, sondern selbstverständlich – wer das für sich anders sieht, liegt falsch.“ Ärzte und Kliniken müssten realisieren, dass gute Krankenhaushygiene heute einen Wettbewerbsvorteil darstellt.
„Wiederholt haben gravierende Hygienemängel, zu denen auch die Nichteinhaltung von RKI-Richtlinien zählen, dazu geführt, dass es bei straf- und zivilrechtlichen Verfahren zur Umkehr der Beweislast gekommen ist“, hatte Eikmann 2007 in einem Artikel („Warum der Brandschutz ein Vorbild für die Krankenhaushygiene sein könnte“) geschrieben. Das wollte Bernhard näher erklärt haben. Eikmann erläuterte, dass die Gerichte „inzwischen eine strikte Linie“ fahren. Wenn eine Klinik die Richtlinien nicht einhalte, müsse sie im Fall eines Schadens am Patienten nachweisen, dass es daran nicht gelegen habe, was selten gelinge. Auch die Aufsichtsbehörden würden heute immer öfter angezeigt. Aufgrund der Umkehr der Beweislast, nämlich dass die Gerichte bei Nichteinhaltung der Vorschriften grundsätzlich davon ausgehen dass der Schaden auf die Nichteinhaltung zurückzuführen ist, müsse man die entsprechenden Richtlinien und Empfehlungen heute als verbindlich ansehen. Dies sei auch richtig so. Es gebe auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene heute einen wachsenden Bestand von gesichertem Fachwissen, das laufend in Richtlinien umgesetzt werde (siehe HIER).
Die Akzeptanzprobleme der Krankenhaushygiene innerhalb des Krankenhauses (die auch im „Brandschutz“-Artikel angesprochen werden) hätten sich inzwischen gelegt, so Eikmann. „Bis vor 10 Jahren galt die Krankenhaushygiene vielen fast als überflüssig. Es herrschte die Haltung vor: die Antibiotika kriegen das schon hin. Durch die Hygiene-Skandale hat sich das geändert.“
Dr. Christoph Spehr