„Bei der Hygiene kann man am ehesten
sparen, ohne dass es sofort jemand merkt.“
Das war der zentrale Satz aus der öffent-
lichen Anhörung, die der Parlamentarische
Untersuchungsausschuss (PUA) Kranken-
hauskeime am 12.01.2012 durchführte.
Klaus-Dieter Zastrow ging mit den Zuständen
in der Frühchen-Abteilung des Krankenhaus
Bremen-Mitte hart ins Gericht.
Er ist der Leiter des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin der Vivantes Kliniken Berlin und Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene.
Personaleinsparung führt in der Frühchenabteilung zu Katastrophen
Die niedrige Personalausstattung dort „muss zu Katastrophen führen“, hieß es gleich im Handout von Zastrow, der auch sonst kein Blatt vor den Mund nimmt (siehe HIER und HIER). Die Hygiene-Situation sei generell mangelhaft gewesen, wofür auch die schwache Stellung der Hygiene innerhalb der Klinik verantwortlich sei. Der Krankenhaus-Hygieniker hätte zwingend ein Arzt sein müssen und nicht Biologe. Dass der Chefarzt der Kinderklinik, Huppertz, gleichzeitig auch der für die Station hygienebeauftragte Arzt war, sei ebenfalls ungünstig gewesen.
In seinem Eingangsstatement erläuterte Zastrow, dass die Personalausstattung speziell auf einer Frühchenstation der entscheidende Faktor sei, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Pro Schicht würden Frühgeborene etwa 80mal von der Pflegekraft berührt. Wenn eine Pflegekraft ein Frühgeborenes betreut, sind das etwa 5 Minuten, die für jeden Kontakt zur Verfügung stehen. Wenn eine Pflegekraft dagegen 4,5 Kinder betreut (wie es im Herbst 2011 laut RKI-Bericht in Bremen der Fall war, siehe Stauch-Bericht, Seite 49 f.), verbleiben für jeden Kontakt nur noch 65 Sekunden – von denen allein für die Händedesinfektion 30 Sekunden benötigt werden. Das könne nicht gutgehen.
Bei den Klebsiellen, die Ursache der Infektionen und der Todesfälle waren, handele es sich keineswegs um irgendwelche Super-Keime mit unheimlichen Eigenschaften. Sie könnten durch ganz normale Desinfektionsmittel abgetötet werden: „Ein hochprozentiger Stroh-Rum reicht auch.“ Voraussetzung sei allerdings, dass die Einwirkzeit von 30 Sekunden bei der Desinfektion eingehalten wird, „der Keim ist erst nach 30 Sekunden tot“. Auch müsse die Handdesinfektion wiederholt werden, wenn man sich zwischenzeitlich vom Kind entfernt hat. Der Abstand von möglichst 2 Metern zwischen den Betten diene im Wesentlichen genau dazu, dass man nicht eben rasch vom einen zum anderen Bett greifen könne.
Notwendig sei, dass eine Pflegekraft maximal 3 Patienten gleichzeitig betreut, in jeder Schicht.
Ärzte hören nur Ärzten zu
Ausführlich kritisierte Zastrow auch die Besetzung der Position des Krankenhaus-Hygienikers mit einem Biologen. Auch schon vor dem neuen Infektionsschutzgesetz hätte der Krankenhaus-Hygieniker immer ein Arzt sein müssen. Zu unterscheiden seien im Krankenhaus 3 verschiedene Positionen im Hygiene-System:
Der Krankenhaus-Hygieniker hat die Verantwortung für die Hygienesysteme am ganzen Krankenhaus. In der Regel sei er ein Facharzt für Hygiene, der eine über 900stündige Fachausbildung hat, auf jeden Fall aber Arzt.
Darunter gibt es mehrere Hygienebeauftragte Ärzte ( siehe HIER), die für einzelne Stationen zuständig sind. Für sie ist nur eine 40stündige Zusatzausbildung vorgeschrieben. Sie haben in der Regel nur eine Freistellung mit einer gewissen Stundenanzahl für ihre Aufgabe.
Die Hygienefachkraft ist eine Pflegekraft, die eine 240stündige Zusatzausbildung hat.
Während der Hygienefachkraft vor allem die laufende Kontrolle obliegt, ist der Hygienebeauftragte Arzt der „Mittler“ zum Krankenhaus-Hygieniker, der letztlich die fachlichen Einschätzungen und Entscheidungen treffen muss. Dass der Krankenhaus-Hygieniker Arzt sein muss, hätte mehrere Gründe. Zum einen müsse er die Befunde auch bewerten können. Zum anderen müsse er mit den Stationsärzten auch über die ärztlichen Behandlungsmethoden aus hygienischer Sicht streiten können. Zastrow: „Der muss auch dem einen oder anderen Doktor mal auf die Füße treten können. Jemand der nicht Arzt ist hat keine Chance. Dem hört keiner zu.“
„Die Versuchung ist riesengroß“
„Würden Sie also sagen, man setzt genug Personal ein und hält sich an die Vorschriften, dann ist alles gut?“ fragte Claudia Bernhard nach, Mitglied für DIE LINKE im PUA. „Ja, genauso einfach ist das“, antwortete Zastrow. Nicht umsonst sei die RKI-Richtlinie für Frühgeborenen-Medizin die einzige RKI-Richtlinie, die einen eigenen Abschnitt über die notwendige Personalausstattung hat (s. Seite 11, „Konsequenzen personeller Unterbesetzung“, verweist wiederum auf die Empfehlung der GNPI als „wegweisend“ zum Pflegeschlüssel siehe Seite 9). Der Zusammenhang zwischen personeller Unterbesetzung und höherem Infektionsrisiko sei evident. „Wir machen unfreiwillig Versuche.“
Auf Nachfragen zum Zentrenkonzept erläuterte Zastrow: Einerseits spräche durchaus viel dafür, das Einrichtungen eine Mindestgröße haben sollten. Die große Gefahr sei aber, dass das Verhältnis Personal zu Patienten immer ungünstiger wird. Häufig würde einfach die Bettenzahl erhöht, ohne mehr Personal einzusetzen (genau das war am KBM ja passiert). Dem Personal werde dann gesagt: „Das schafft ihr schon. Und wer sagt, das schaffen wir nicht, gilt als schwach.“
„Die Versuchung, bei der Hygiene zu sparen, ist riesengroß“, hatte Zastrow schon vorher erklärt. Hygiene-Handlungen würden zwar bei der Berechnung der DRGs, also der „Behandlungspreise“ einzelner Erkrankungen, mit eingerechnet und „eingepreist“. Sie würden aber oft nicht gemacht.
Verantwortlich ist „der Leiter der Einrichtung“
Die DNA-Analyse der Keime, mit der festgestellt wird ob einzelne Keime direkt voneinander abstammen und dadurch zum selben Übertragungsvektor gehören, beurteilte Zastrow eher skeptisch. „In der Tagesroutine spielt das gar keine Rolle“, weil der Nachweis zu lange dauere. Auch die Schließung der Station sei nicht wirklich eine Lösung des Hygiene-Problems. „Wenn wieder eröffnet wird, machen sehr wahrscheinlich die gleichen Leute die gleichen Fehler.“
Auf Nachfragen eines Abgeordneten, wer denn für die Einhaltung der Hygienevorschriften letztlich die Verantwortung trage, äußerte sich Zastrow eindeutig. „Der Leiter der Einrichtung hat sicherzustellen, heißt es im Infektionsschutzgesetz. Der ist zuständig für die Beschäftigung des Personals, die Weisungen, die Strukturen.“ In der Regel sei dies der Vorsitzende der Geschäftsführung – „es sei denn, er delegiert das an jemand, der dann auch die Entscheidungsbefugnis hat.“ Es könne ja nur jemand die Verantwortung haben, der auch befugt ist, die entsprechenden Entscheidungen zu treffen, etwa über den Personaleinsatz.
„Sparen, ohne dass man es merkt“
Kurz und bündig wurde es ganz am Schluss mit den letzten Nachfragen der LINKEN. „Sie sagen, die Versuchung sei groß, an der Hygiene zu sparen?“ – „Ja.“ „Deshalb ist es besser, wenn ein Oberarzt der Hygienebeauftragte Arzt ist, als wenn der Chefarzt das selber macht?“ – „Ja.“ „Weil der Chefarzt die Kostenschraube stärker im Kopf hat?“ – „Ja.“
Zastrow fügte noch hinzu: „Bei der Hygiene kann man am ehesten sparen, ohne dass es jemand sofort merkt.“ Sparen, ohne dass man es merkt – das dürfte den Bremer ZuhörerInnen auch aus einem anderen Zitat bekannt vorgekommen sein.
Dr. Christoph Spehr