Mit dem „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten Prostitutionsgesetz (ProstG), das zum 01. Januar 2002 in Kraft trat, sollte nicht nur die rechtliche Einstufung sexueller Dienstleistungen als Sittenwidrigkeit beseitigt werden, sondern vor allem Voraussetzungen geschaffen werden für eine deutliche Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern. Die bereits 2007 vorgelegte Evaluierung des Prostitutionsgesetzes hat deutlich gezeigt, dass es weitestgehend wirkungslos blieb. Nur ein verschwindend geringer Anteil von Prostituierten erhielt tatsächlich einen Arbeitsvertrag. Die Versorgung durch die Renten- und Krankenversicherung blieb ebenso zu gering. Deutlich wurde, dass der Umgang mit den Behörden, insbesondere bei Fragen zum Gewerbe- und Steuerrecht, weiter schwierig blieb und oft willkürlich gehandelt wurde. Hier sind die einzelnen Bundesländer bis hin zu den einzelnen Kommunen unterschiedliche Wege der Umsetzung gegangen bzw. haben die alte „Duldungspraxis“ beibehalten. Folge ist eine verbreitete Rechtsunsicherheit. Fehlende branchenspezifische Standards sowie deren Kontrolle öffnen hier weiterhin mancher Willkür Tür und Tor. Was wenig Beachtung fand, aber doch das eigentlich Ziel des ProstG war, ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Prostituierten. Letztlich ist der Gesetzgeber hier gefordert, zwingend die Ausstrahlwirkungen des Prostitutionsgesetzes auf andere Rechtsnormen des öffentlichen Rechts zu konkretisieren, um Rechtssicherheit zu schaffen sowie eine einheitliche Umsetzung der Gesetzesintentionen zu gewährleisten. Verpflichtende Standards in der Qualität der Arbeitsbedingungen müssen in den verschiedenen Rechtsgebieten und den exekutiven Behörden eingeführt und im Sinne des Gesetzes umgesetzt werden. Aus dem Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren, Frauen und Jugend wurden jetzt Ankündigungen bekannt, dass dort Eckpunkte für eine Gesetzgebung über die Zulassungsbestimmungen und Kontrollmöglichkeiten von bordellartigen Einrichtungen ausgearbeitet werden. Der Bundesrat hat am 11. Februar 2011 einen Beschluss über eine stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten gefasst. Dabei ging es ebenfalls um die Erlaubnispflicht für solche Einrichtungen, die Meldepflichten von Prostituierten, um Prävention und Sanktionen. Am Ende müssen jedoch die einzelnen Bundesländer für eine mögliche Umsetzung dieser Forderungen sorgen. Dabei ist die jeweilige Ausgangslage recht unterschiedlich.
Wir fragen den Senat:
1. Wie viele Gewerbeanmeldungen für bordellartige Einrichtungen lagen im Jahr 2010 im Land Bremen vor?
2. Wie viele selbständige sexuelle Dienstleisterinnen und Dienstleister (Prostituierte, Hostess, Masseuse, Erotikangebot) waren 2010 bei den Finanzämtern registriert?
3. Wie viele nichtselbständige Prostituierte wurden 2010 durch Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten bei den entsprechenden Ämtern gemeldet?
4. Wie hoch waren die Steuereinnahmen hinsichtlich Einkommenssteuer, Umsatzsteuer sowie Gewerbesteuern aus bordellartigen Einrichtungen und selbständiger Prostitution im Jahr 2010?
5. Sind Prostituierte in Bremen (in bordellartigen Einrichtungen und auf dem Straßenstrich) vergnügungssteuerpflichtig?
6. Wie hoch waren im Jahr 2010 die Einnahmen aus der gewerblichen Zimmervermietung an Prostituierte, soweit diese Mehrwertsteuer enthielt?
7. Wird im Land Bremen in den letzten Jahren eine Zunahme von HIV / STI-Infektionen beobachtet?
8. Gibt es Pläne des Senats, ähnlich wie in Bayern eine Kondompflicht für Prostituierte und Freier einzuführen?
9. In welchem Umfang gibt es im Land Bremen eine aufsuchende Arbeit durch die Gesundheitsämter oder Beratungsstellen und lässt sich daraus ein Zusammenhang zu den Infektionszahlen herstellen?
10. Wie viele Beratungsstellen für Prostituierte gibt es im Land Bremen und wie sind diese personell und finanziell ausgestattet? Wie viele davon werden von Bund, Land bzw. Kommune in welchem Umfang finanziert?
11. Welche konkreten Beratungsangebote gibt es und sind diese kostenlos?
12. Welche Ausstiegsprojekte für Prostituierte werden aktuell im Land Bremen gefördert und wer finanziert diese?
13. Welche Selbstvertretungsmöglichkeiten bestehen für Prostituierte im Land Bremen (wie beispielsweise runde Tische, Arbeitsgruppen)?
Claudia Bernhard, Kristina Vogt und die Fraktion DIE LINKE