Gewalt gegen Frauen und Kinder ist weiterhin ein großes gesellschaftliches Problem, auch und besonders in einer Stadt wie Bremen mit einer hohen Zahl an Menschen in sozialen Notlagen. Es gibt keinerlei Anzeichen für einen Rückgang häuslicher und sexualisierter Gewalt, wobei für diesen Deliktsbereich von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss.
Die Bremer Frauenhäuser (das Autonome Bremer Frauenhaus, das Frauenhaus der AWO, Frauen helfen Frauen in Bremen Nord e.V. und das Frauenhaus Bremerhaven) leisten seit über 20 Jahren wichtige und unverzichtbare Arbeit, indem sie für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder niedrigschwellige Schutzräume zur Verfügung stellen und individuelle Hilfe und Unterstützung beim Aufbau einer gewaltfreien Lebensperspektive bieten.
Die derzeitige Finanzierung der Betreuungsleistungen der Bremer Frauenhäuser über nach SGB II gewährte Tagesgeldpauschalen, also Platzkosten pro Frau, ist unzulänglich. Sie decken oft nicht in ausreichender Weise die Kosten eines Aufenthalts im Frauenhaus. Die Betreuung bestimmer Personengruppen wie volljährige SchülerInnen, Auszubildende, Studierende, oder MigrantInnen mit unsicherem Aufenthaltsstatus kann hierüber nicht abgerechnet werden, so dass ihnen häufig der dringend benötigte Schutz verwehrt werden muss und diese oft trotz anhaltender Gefährdung in die gewaltbelastete Situation zurückkehren.
Finanzierungslücken entstehen ferner häufig bei Kurzzeitaufenthalten, bei denen die Leistungen nicht rechtzeitig beantragt oder belegt werden können. Auch muss in bestimmten Fällen aufgrund des bürokratischen Aufwands und der zusätzlichen finanziellen und psychischen Belastung der sich häufig in einer extremen Notsituation befindlichen Frauen von einer Beantragung der Tagesgeldleistung abgesehen werden. Ebenso führt die schwankende Auslastung der Frauenhäuser bei dieser Art von Finanzierung häufig zu Problemen, da Regelaufgaben dadurch nur unzureichend erfüllt werden können und Sachkosten nicht gedeckt sind. Krisen, die einen Aufenthalt im Frauenhaus notwendig machen, sind jedoch nicht planbar.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, die Arbeit der Frauenhäuser im Land Bremen ergänzend durch eine institutionelle Landesförderung abzusichern, die insbesondere die Kosten deckt, die derzeit nicht übernommen werden.
2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, ihr einen Bericht vorzulegen, der die Erfahrungen mit der Umstellung auf Tagesgeldpauschalen bilanziert, die tatsächlichen finanziellen Bedarfe der Frauenhäuser bei den Einrichtungen abfragt und Vorschläge für eine zukünftige verlässliche, bedarfssichernde Finanzierung unterbreitet.
Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE