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3. November 2011 Bernhard, Arbeit, Soziales

Anerkennung erhöhten Aufwands für AufstockerInnen

Wir fragen den Senat:

1. Auf welcher genauen Berechnung beruhte die Aussage der BAgIS 2009, eine Herauslösung aus dem Hilfebezug werde bei Alleinstehenden erst ab einem Bruttoverdienst von über 1.600 Euro erreicht?  

2. In welcher Weise werden bei Aufstockerinnern und Aufstockern die erhöhten Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit berücksichtigt bei der Errechnung des Leistungsanspruchs?

3. Welche Unterschiede werden bei dieser Errechnung gemacht zwischen Erwerbstätigen, die im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme angestellt sind, und anderen?   

Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE