Zeitgleich wurde heute an zwei Orten über Rüstungsforschung an Bremer Hochschulen diskutiert: Der Akademische Senat der Uni Bremen bestätigte heute Mittag zur Freude vieler Studierender die universitäre Selbstverpflichtung zum Ausschluss militärischer Forschung (‚Zivilklausel‘), was als friedenspolitischer Erfolg gewertet werden kann. Die Bürgerschaft diskutierte währenddessen über ein gemeinsames Forschungsprojekt von Rheinmetall Defence und Hochschule Bremen, das die Linksfraktion mit einer parlamentarischen Anfrage beleuchtet hatte. Ähnlich wie bei der Stiftungsprofessur des OHB-Konzerns hat sich auch Rheinmetall Defence direkte Durchgriffsmöglichkeiten auf die Gestaltung von Lehrveranstaltungen erarbeitet: Ein Angestellter von Rheinmetall unterrichtet in sog. ‚privater Nebentätigkeit‘ in einem Ingenieursstudiengang. Von VertreterInnen der Koalition wurde diese Forschungskooperation als ‚nicht glücklich‘ bezeichnet, wenngleich sie die Kritik der LINKEN dann doch für ‚überzogen‘ verstanden sehen wollten.
Kristina Vogt, forschungspolitische Sprecherin und Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, nimmt beide Ereignisse zum Anlass, um die Forderung nach einer wirksamen Zivilklausel im Hochschulgesetz zu erneuern: „Insbesondere an der Hochschule haben die ansässigen Rüstungsunternehmen, v.a. Atlas Elektronik und Rheinmetall Defence, einen enormen Einfluss auf Forschungs- und Lehrinhalte. Die Hochschulen werden Aktivitäten der Rüstungsindustrie in Forschung und Lehre letztlich nur gemeinsam mit der Landespolitik konsequent unterbinden können. Dafür braucht es Rechtssicherheit. DIE LINKE fordert eine entsprechende Ergänzung des Hochschulgesetzes. Wir wollen ausschließen, dass der Wissenschaft gewidmete öffentliche Ressourcen letztlich Forschungsprojekten zur Verfügung stehen, die für militärische Nutzung vorgesehen sind oder erkennbar missbraucht werden können.“
Ein ähnlicher Passus befand sich jahrelang im niedersächsischen Hochschulgesetz. Das Argument, solch eine Klausel verstoße gegen das Grundgesetz und die Freiheit von Forschung und Lehre, greift aus Sicht der Linksfraktion deshalb nicht. Vogt abschließend: „Im Juni 2010 lehnte die Bürgerschaft unseren Antrag mit dem Ziel einer solchen Ergänzung noch rundweg ab. Mittlerweile ist eine Verankerung der Zivilklausel im Hochschulgesetz sogar Beschlusslage des SPD-Landesparteitages. Was also steht einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Bürgerschaft im Wege? Die Notwendigkeit einer solchen Beschränkung auf zivile Forschung und Lehre ist heute dringender denn je.“