Zurück zur Startseite
8. September 2010 Fraktion, Arbeit

Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instruments „Bürgerarbeit“ in Bremen und Bremerhaven

Am 19. April hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Interessenbekundungsverfahren zur Durchführung von Modellprojekten „Bürgerarbeit“ eingeleitet. Die BAgIS und die ARGE Job-Center Bremerhaven haben für die Kommunen Bremen und Bremerhaven teilgenommen und werden ab dem 3. Quartal 2010 das neue Instrument umsetzen. Für Bremen bzw. Bremerhaven sollen 1.000 bzw. 600 ALG-II-EmpfängerInnen „aktiviert“ und 200 bzw. 210 „Bürgerarbeits“-Plätze eingerichtet werden.

Faktisch wird damit ein neues arbeitsmarktpolitisches Instrument geschaffen, das gekennzeichnet ist durch Teilzeitarbeit (30 bzw. 20 Wochenstunden), einen Bruttolohn von monatlich 900 bzw. 600 Euro (mit der Möglichkeit der Aufstockung durch den Arbeitgeber) und direkten Einsatz im Bereich öffentlicher Aufgaben. Gleichzeitig wird eine „Aktivierungs“-Phase eingeführt, die der eigentlichen Beschäftigungsmaßnahme vorgeschaltet ist und nicht zwingend in diese mündet. Wie Arbeitsgelegenheiten in der Entgelt-Variante (AGH-E) und Beschäftigungszuschuss-Maßnahmen (BEZ) ist auch die Bürgerarbeit keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, da keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden können.

Wir fragen den Senat:

1. Hat die Umsetzung in Bremen und Bremerhaven bereits begonnen? Seit wann bzw. ab wann wird sie erfolgen?

2. Die 6-monatige „Aktivierungsphase“ wird als besondere Eigenschaft des Vorhabens „Bürgerarbeit“ dargestellt.
a. Wodurch unterscheiden sich die „Aktivierungsphase“ von den regulären Tätigkeiten, die zu den üblichen Aufgaben der Arbeitsvermittlung gehören, wie sie von beiden Institutionen auch sonst im Rahmen ihres Auftrags wahrgenommen werden?
b. Erhalten BAgIS und ARGE die beantragten 1,95 Mio. Euro bzw. 550.000 Euro im Zeitraum 2010-2013 zusätzlich zu den Mitteln ihres Eingliederungstitels (EGT), oder handelt es sich um eine Umwidmung?
c. Was wird mit diesen Geldern finanziert?

3. Wird die Teilnahme an Maßnahmen der „Bürgerarbeit“ für Erwerbslose freiwillig sein, oder haben Erwerbslose mit Sanktionen zu rechnen, wenn sie solche Maßnahmen ablehnen? Bitte aufschlüsseln für Bremen und Bremerhaven.

4. Wie wird sich die Entlohnung gestalten (bitte aufschlüsseln für Bremen und Bremerhaven):
a. Zu welchen Arbeitsbedingungen und Bruttolöhnen werden die TeilnehmerInnen eingestellt werden?
b. Wie viele der TeilnehmerInnen werden „nach Tarifvertrag“ entlohnt werden? Nach welchem?
c. Ist damit zu rechnen, dass es TeilnehmerInnen geben wird, die durch die Aufnahme der „Bürgerarbeit“ aus dem Hilfebezug heraus kommen? Gibt es hierzu Zielzahlen? Welche?

5.
Beim Einsatz von „Bürgerarbeit“ ist eine Aufstockung des Gehalts durch den Arbeitgeber möglich, aber nicht zwingend.
a. Trifft es zu, dass die Plätze in Bremerhaven alle mit 900 bzw. 600 Euro Brutto entlohnt werden und eine Aufstockung durch den Arbeitgeber hier nicht vorgesehen ist?
b. Werden in Bremen Plätze im Bruttolohn aufgestockt?
c. Wie viele und in welcher Höhe?
d. Von wem und aus welchen Mitteln wird die Aufstockung bezahlt?

6. In Bremen soll es vornehmlich in „Firmen, die im öffentlichen Interesse stehen“, „Bürgerarbeits“-Plätze geben (Angela Wessel), in städtischen Eigenbetrieben oder kommunalen GmbHs. Die Schreiben der Gewoba, der Bremer Heimstiftung und des Umweltressorts („Bereich Abfall“) summieren sich auf etwa 34 Plätze. Wo werden die weiteren Plätze eingerichtet werden?

7. Für Bremen ist vorgesehen, „bis zu 100“ Plätze an einen arbeitsmarktpolitischen Dienstleister auszulagern.
a. Welcher arbeitsmarktpolitische Dienstleister wird dies sein?
b. Nach welchem Tarif werden die auf den „Bürgerarbeits“-Plätzen Beschäftigten entlohnt werden? Wird auch hier eine Aufstockung des Gehalts durch den Arbeitgeber vorgenommen, oder nicht?
c. Ist sichergestellt, dass die sogenannte „Entgelt-Vereinbarung“ des VaDiB nicht außerhalb der unterzeichnenden Beschäftigungsträger angewandt wird?
d. Besteht die Gefahr, dass die BAgIS die „Entgelt-Vereinbarung“ des VaDiB als „ortsübliches Arbeitsentgelt“ ansieht? Besteht die Gefahr, dass dadurch die Möglichkeit der Aufstockung unterlaufen wird?

8. Bei wem werden die TeilnehmerInnen eingestellt werden, die an einen arbeitsmarktpolitischen Dienstleister ausgelagert werden, d.h. mit wem wird der Arbeitsvertrag der Beschäftigten abgeschlossen werden?

9. Wie lange wird die Beschäftigungsdauer der TeilnehmerInnen jeweils sein?

10. Gelten die „Bürgerrechts“-TeilnehmerInnen in vollem arbeitsrechtlichem Umfang als Beschäftigte und Betriebsangehörige?
a. Unterliegen die TeilnehmerInnen der Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats?
b. Besteht eine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber?

11. Welche Folgen wird der Einsatz von „Bürgerarbeit“ auf den Haushalt haben:
a. Wie ist der Satz zu verstehen: „Aufgrund der Nachrangigkeit der Einkommensanrechnung (zunächst Bundesleistungen, dann kommunale Leistungen) sind auch Entlastungen im Bereich der Kosten der Unterkunft zu erwarten“? (Beschlussvorlage der BAgIS vom 17.05.2010)
b. Rechnet der Senat mit finanziellen Entlastungen im Bereich der KdU durch „Bürgerarbeit“? In welchem Umfang?
c. Ist es nicht vielmehr so, dass aufgrund der Nachrangigkeit kaum Entlastungen im Landeshaushalt zu erwarten sind, da Einnahmen zuerst mit den Regelsätzen gegengerechnet werden, die TeilnehmerInnen aber aus dem KdU-Bezug ohnehin nicht herauskommen werden?

12. Wie wirkt sich die Einführung der „Bürgerarbeit“ auf die statistische Ermittlung der bundesweiten Lohn- und Gehaltsentwicklung aus, die z.B. für die Rentenanpassung maßgeblich ist? Wie wirkt sich die Einführung der „Bürgerarbeit“ auf die statistische Ermittlung des landesweiten Durchschnittslohns aus?

13. Das Programm richtet sich an Erwerbslose, bei denen „eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt“ aktuell „nicht möglich“ ist (BMAS-Aufruf). Gleichzeitig sehen der Bremer und der Bremerhavener Antrag vor, dass die Integration in den Ersten Arbeitsmarkt „vorrangig“ ist, auch zeitlich die „Integrationsbemühungen“ der eigentlichen Beschäftigung vorgeschaltet sind, und von 1.000 „aktivierten KundInnen“ nur 200 in einer Beschäftigungsmaßnahme unterkommen sollen. Wie ist diese Programmphilosophie logisch zu erklären?

14. „Immerhin gilt es, den Anforderungen der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses zu entsprechen, um Mitnahme- und Verdrängungseffekte zu Lasten ungeförderter Beschäftigung auszuschließen.“ (Stellungnahme des Ressorts zum Antrag der BAgIS)
a. Wie wird dies in der Praxis abgesichert?
b. Inwiefern kann ein geplanter Einsatz im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs, der Gesundheitswirtschaft und des Gebäudemanagements als zusätzlich angesehen werden?
c. Gilt das Kriterium der Zusätzlichkeit bereits als erfüllt, wenn öffentliche Aufgaben aus Finanzgründen nicht wahrgenommen werden?

15. Plant das Ressort, das Instrument „Bürgerarbeit“ ab 2012 in das Programm „Geförderte Beschäftigung und soziale Stadtentwicklung in Bremen und Bremerhaven“ (ex-produktiv) zu integrieren? War dies ein wesentlicher Grund für die Befristung der jüngsten Ausschreibung auf 2 statt 3 Jahre?

16. Durch den Einsatz der „Bürgerarbeit“ sollen keine zusätzlichen subventionierten Arbeitskräfte bei privaten Unternehmen entstehen. Durch welche Verfahren soll ein Missbrauch des Instruments in diesem Sinne ausgeschlossen werden?

Inga Nitz, Monique Troedel und Fraktion DIE LINKE