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21. Januar 2012 Bernhard

Anfrage der LINKEN bestätigt: Nur ein flächendeckender Mindestlohn von 10 Euro ist armutsfest und macht unabhängig von Hartz IV

2011 mussten im Land Bremen 18.749 Menschen aufstockende Hartz IV-Leistungen beantragen, weil sie so wenig verdienten, dass ihr Gehalt nicht zum Leben reichte. Das ist die Bilanz einer Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft. „Und die zeigt bloß die Spitze des Eisbergs“, so Claudia Bernhard, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion. „Wie aus einer soeben veröffentlichten DGB-Studie hervorgeht, stockt lediglich jede/r zweite Vollzeitbeschäftigte seinen zu geringen Verdienst mit ergänzendem Hartz IV auf. Die anderen verzichten darauf, ob aus Unkenntnis oder Scham vor ‚staatlicher Fürsorge‘.“ DIE LINKE geht im Bundesland Bremen von insgesamt rund 40.000 Menschen aus, die ein Recht auf aufstockendes Hartz IV haben. 

Wie aus der Senatsantwort hervorgeht, musste ein Alleinstehender in Bremen 2011 mindestens 1.350 Euro brutto verdienen, um aus dem (Anspruch auf) Hilfebezug herauszukommen. Dabei wurden laut Modellrechnung des Bremer Jobcenters für die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft 324,92 Euro inkl. Heizkosten zugrunde gelegt, ein Regelsatz von 364 Euro sowie ein Gesamtfreibetrag von 300 Euro. Claudia Bernhard: „Dass Bremen überhaupt genug Wohnraum vorhält, der für Geringverdienende nach dieser Modellrechnung bezahlbar ist, bezweifeln wir.“ Realistischer sei es, mit den Sozialgerichten bei einem  Alleinstehenden von knapp 360 Euro Miete plus Heizkosten in Höhe von 80 Euro monatlich auszugehen. „Demgemäß braucht man auch einen Bruttolohn von 1.600 Euro pro Monat bzw. 10 Euro pro Stunde, um armutsfest zu verdienen und sich aus dem Hartz-IV-Bezug verabschieden zu können“, so Bernhard.

Besonders deutlich werde die Notwendigkeit eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns von 10 Euro bei Alleinerziehenden. Hier gibt die Modellrechnung des Senats den Stundenlohn, ab dem man aus dem ergänzenden Leistungsbezug herausfällt, mit mindestens 10,25 Euro (Bremerhaven) bzw. 10,87 Euro (Bremen) an. Darüber hinaus zeigt sich, dass bestimmte Tarife im öffentlichen Dienst (TV-L 1 und TV-L 2/1) so niedrig sind, dass Alleinerziehende davon ohne aufstockende Hilfen nicht leben können. Claudia Bernhard: „Vor diesem Hintergrund muss sich niemand wundern, dass in Bremen jedes dritte Kind unter Armutsbedingungen aufwächst. Wenn Bürgermeister Böhrnsen sein Versprechen der Bekämpfung von Kinderarmut wahrmachen will, dann wäre die Einführung eines gesetzlichen Landesmindestlohns von 10 Euro der beste Ansatz. Die vom Senat anvisierten 8,50 Euro pro Stunde reichen jedenfalls nicht. Der Aufstockungsbedarf vieler Erwerbstätiger und damit auch die indirekte Subventionierung von Unternehmen, die Hungerlöhne zahlen, bleiben damit weiterhin bestehen. Das gleiche gilt für das Problem der Armut und der sozialen Spaltung von Bremerhaven und Bremen.“