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2. Februar 2012 Vogt

LINKE beantragt konsequente Ausgestaltung der Zivilklausel

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Gesetzesantrag zur konsequenten Verankerung der Zivilklausel im Hochschulgesetz eingereicht. Wie Kristina Vogt, Vorsitzende und forschungspolitische Sprecherin erklärt, geht es der LINKEN darum, „die schleichende Indienstnahme des Universitätsbetriebs für militärische Zwecke zu stoppen. Es ist ja schön, dass die SPD endlich ihrem Parteitagsbeschluss nachgeht und einen eigenen Zivilklausel-Antrag in die Bürgerschaft bringt. Allerdings darf er an der Realität heutiger Rüstungsforschung nicht vorbeigehen: Wenn die Konstruktion von High-Tech-Kriegsgerät wie z.B. Militärdrohnen nach Ansicht der SPD weiterhin an Bremens Hochschulen erlaubt sein soll, verfehlt die Zivilklausel ihren friedenspolitischen Zweck. Eine authentische Zivilklausel muss jede Form moderner Rüstungsforschung, die militärischen Nutzungen dient – auch dual-use –, ausschließen. Die SPD muss sich im Übrigen vorhalten lassen, dass selbst eine schwache Zivilklausel sich nicht damit verträgt, Forschungsaufträge in Höhe von 1,5 Mio. Euro an Rüstungsunternehmen wie Rheinmetall Defence zu vergeben. Schluss damit!“

Die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre sieht DIE LINKE durch die Zivilklausel nicht gefährdet. Vogt: „Als Hochschulgesetzgeberin steht die Landesregierung in der Verantwortung, politische bzw. wissenschaftsethische Rahmenbedingungen zu definieren. Zur Wahrung dieser zivilgesellschaftlichen Anliegen müssen die öffentlichen Universitäten in die Lage versetzt werden, ihre Forschungsfelder systematisch zu reflektieren. Ansonsten hängt die schützenswerte Forschungsfreiheit mehr und mehr von privatwirtschaftlichen oder militärischen Interessen ab. Die Unabhängigkeit wäre dann vielmehr in Gefahr.“ Demgemäß sollte die gesetzliche Verankerung der Zivilklausel mit der Einrichtung von Forschungsstellen zu ihrer Überprüfung einhergehen. Diese Gremien müssen nach Ansicht der LINKEN durch den Akademischen Senat eingesetzt und befähigt werden, eigene Forschungsprojekte sowie Richtlinien zur Entkopplung ziviler und militärischer Forschung zu realisieren. Die akademische Selbstverwaltung bleibt gewahrt.

Kristina Vogt: „Wer die Zivilklausel ernstnimmt, darf sie nicht als zahnlosen Paragraphen ausgestalten oder gar wirtschaftspolitisch hintertreiben. Die hierzulande in den 1980ern und 90ern aufgesetzten Konversionspläne haben sich wiederholt als Farce bewiesen – zuletzt in der Januar-Bürgerschaftsdebatte zur Rüstungsforschung an der Uni Bremen. Der Senat konnte nicht nachweisen, dass das CART-Forschungsprojekt tatsächlich der Erforschung ziviler Drohnen diente. Dennoch hat die Koalition versucht, dieses Projekt als Konversion zu verkaufen. Eine vernünftige Zivilklausel hätte das Projekt verhindern können.“