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23. Januar 2012 Linksfraktion Bremen

Die von Rot-Grün geplante Änderung des Abgeordnetengesetzes widerspricht der Verfassung

„Die erneute Änderung des Abgeordnetengesetzes, wie sie SPD, Grüne und CDU in der kommenden Plenarsitzung beschließen wollen, widerspricht der Verfassung“, kommentiert Kristina Vogt, Fraktionsvorsitzende der LINKEN in der Bremischen Bürgerschaft. „Die Reduzierung des Fraktionsvorstands für kleine Fraktionen steht in deutlichem Gegensatz zur Rechtsprechung des Bremischen Staatsgerichtshofs. Dieser hat in einem Urteil bereits 2004 klargestellt, dass die Aufgaben des Fraktionsvorstandes weitgehend unabhängig von der Fraktionsgröße sind und einen dreiköpfigen Vorstand erfordern.“ 

Besonders bemerkenswert ist, dass genau diese Auffassung seinerzeit von den Fraktionen der SPD und der CDU vertreten wurde. Damals hatte ein Abgeordneter der FDP, die durch ihn allein im Parlament vertreten war, u.a. wegen der Funktionszulagen der Fraktions-vorstände gegen die Bürgerschaft geklagt. Der Bürgerschaft als beklagter Partei waren SPD und CDU damals beigetreten. Sie erklärten einhellig, dass ein dreiköpfiger Fraktionsvorstand für die Arbeitsfähigkeit von Fraktionen unverzichtbar sei. Nach ihrer Auskunft „seien die Aufgaben des Fraktionsvorsitzes so vielfältig, dass sie vom Fraktionsvorsitzenden allein nicht zu bewältigen, sondern auf das dreiköpfige Fraktionsführungsgremium zu verteilen seien“, heißt es im Urteil des StGH. Der StGH stellte entsprechend fest, ‚dass eine effektive Fraktionsvorstandstätigkeit regelmäßig den vollen Einsatz dreier Personen erfordert“. 

„Daran will sich heute niemand mehr erinnern“, so Kristina Vogt. „Wir haben auf dieses Urteil hingewiesen, aber ohne Reaktion. Die Regierungsfraktionen halten ihre Sonntagsreden über die Notwendigkeit einer starken Opposition; tatsächlich wird die Opposition selektiv, bei den kleinen Fraktionen, beschnitten. Diese Verteilung nach Gutdünken ist ungerecht.“ Die Änderung des Abgeordnetengesetzes soll nicht für die laufende Wahlperiode, sondern erst ab der nächsten Legislatur gelten. „Damit könnte von der Beschneidung der Rechte kleinerer Fraktionen nicht nur DIE LINKE betroffen sein, sondern auch FDP oder Piratenpartei. Die Selbstherrlichkeit, mit der SPD, Grüne und CDU ihre Mehrheit dafür nutzen, die Arbeitsfähigkeit kleiner Fraktionen überproportional zu benachteiligen, ist nicht hinnehmbar. Demgemäß haben wir einen Änderungsantrag eingebracht.“