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14. Dezember 2011 Linksfraktion Bremen, Vogt

Fraktion DIE LINKE gratuliert: Rolf Gössner gewinnt erneut Klage gegen Inlandsgeheimdienst

Nachdem das Verwaltungsgericht Köln schon zu Beginn des Jahres festgestellt hatte, dass die von 1970 bis 2008 erfolgte geheimdienstliche Dauerüberwachung von Dr. Rolf Gössner  durch das Bundesamt für Verfassungsschutz grundrechtswidrig war, erklärte nun auch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht nach dreieinhalbjährigem Prozess: Die Beobachtung des Rechtsanwalts und Bürgerrechtlers durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz (VS) war illegal. 

Gössners Anwalt Udo Kauß, die Internationale Liga für Menschenrechte und die Humanistische Union sehen in dem jüngsten Urteil eine ‚Bresche für den Datenschutz‘ und fordern bundesweite Konsequenzen für die Praxis der Geheimdienste im Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten. Dem VS NRW wirft das Gericht im Fall Gössner vor, eingrenzende gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten und vor allem die Datennutzung nicht effektiv kontrolliert und protokolliert zu haben. Dieses rechtswidrige Vorgehen war ein Eingriff in das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen.

Kristina Vogt, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, beglückwünscht Rolf Gössner, der neben seinen zahlreichen publizistischen, juristischen und bürgerrechtlichen Aktivitäten auch die Linksfraktion als parteiloser Politiker in der Innendeputation vertritt, zu seinem jüngsten Erfolg. Dazu erklärt sie: 

„Die Geheimdienste sind es gewohnt, im rechtsfreien Raum zu operieren und dabei systematisch Rechtsbrüche und Verstöße gegen das Grundgesetz in Kauf nehmen zu können. Nach dem nunmehr zweiten Urteil, das den Verfassungsschutzbehörden einen rechtswidrigen Umgang mit dem Menschenrechtsaktivisten Gössner attestiert, gilt umso mehr: Wir brauchen eine rechtsstaatliche Reform der Geheimdienste, an deren Ende ihre Abschaffung stehen sollte. Auf Grundlage des Düsseldorfer Urteils, aber auch angesichts der aktuellen Debatte um eine Verstrickung des Verfassungsschutzes in Naziorganisationen, muss auch die Schnüffelpraxis in Bremen auf den Prüfstand, insbesondere durch die Landesbeauftragte für Datenschutz. Unser Vertrauen, dass hier der Umgang mit hochsensiblen Daten rechtsfest geschieht, hält sich doch sehr in Grenzen.“