Nach monatelangem Prüfen und Taktieren hat der Senat in der Novembersitzung der Bremischen Bürgerschaft einen Gesetzentwurf für die Teilentwidmung der Bremischen Häfen vorgelegt. Dieser Entwurf verbietet zwar den Umschlag von ‚Kernbrennstoffen‘ – leider sind nicht-angereicherte radioaktive Stoffe (u.a. Uranhexafluorid UF6), die zur Herstellung von Kernbrennstoffen benötigt werden oder bei der Produktion anfallen, von dieser Regelung ausgenommen, und damit weiterhin zulässig. Eine vor wenigen Tagen gestartete Online-Petition nimmt diese Lücke ins Visier und fordert den Senat dazu auf, die geplante Hafenteilentwidmung auf alle radioaktiven Stoffe, die Teil des Brennstoffkreislaufs der Atomenergie sind, zu beziehen. ‚Einzig zulässige Ausnahmen sollen radioaktive Stoffe sein, die in der Messtechnik oder in der Medizin verwendet werden‘, so heißt es im Petitionstext.
Die Fraktion DIE LINKE ruft dazu auf, diese Online-Petition breit zu unterstützen. Klaus-Rainer Rupp, umweltpolitischer Sprecher, erklärt: „Die von der rot-grünen Sperrungsklausel verschonten radioaktiven Güter machen einen großen Teil der strahlenden Transporte über Bremens Häfen aus, und deswegen geht der aktuelle Gesetzentwurf am Anspruch von Umweltaktivisten und Linksfraktion deutlich vorbei. Von einer effektiven Hafensperrung für Atomtransporte kann nach derzeitigem Stand nicht die Rede sein. Atomkraftgegner sind aufgefordert, ihren Druck weiter aufrechtzuerhalten. Bitte unterstützt die Petition und trommelt in Eurem Umfeld für die Unterzeichnung!“ Die Online-Petition ‚Änderung des Hafenbetriebsgesetzes‘ ist HIER zu finden (L 18/49).
Die Sitzung des Häfenausschusses, in der über den Gesetzentwurf entscheidend verhandelt wird, findet am morgigen Mittwoch, 30. November 2011, 13.30 Uhr, im Raum 416 (Börsenhof A) der Bremischen Bürgerschaft statt. Die von der LINKEN eingereichte Vorlage deckt sich im Wesentlichen mit den Forderungen der Online-Petition und ist juristisch durch eine Expertise der Kanzlei Göhmann gedeckt. Klaus-Rainer Rupp: „Nach eingehender Sondierung auch EU-rechtlicher Bestimmungen kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass eine umfassende Teilentwidmung, wie die Linksfraktion sie fordert, juristisch nicht anfechtbarer ist als der rot-grüne Vorschlag. Jetzt hängt es an SPD, Grünen und dem politischen Willen des Senats, hier einen bahnbrechenden Beschluss statt halbe Sachen zu verabschieden.“