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9. November 2011 Vogt

Für eine stichtagsungebundene Bleiberechtsregelung

Die Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft hat letzte Woche einen Dringlichkeitsantrag ‚Für eine neue stichtagsungebundene Bleiberechtsregelung‘ eingereicht. Seit heute Vormittag liegt auch ein Antrag der rot-grünen Koalition zum Thema vor; die entsprechende Bürgerschaftsdebatte findet voraussichtlich morgen Nachmittag statt (Donnerstag, 15 Uhr). Hintergrund der Initiative der LINKEN ist der Missstand, dass Kettenduldungen gerade in Bremen fortlaufend praktiziert werden, obwohl die Innenministerkonferenz schon vor Jahren für langjährig Geduldete eine gesetzliche Altfallregelung (2006) bzw. eine Bleiberechtsregelung für junge Menschen (2009) beschlossen hat. 

In der Sache setzt nun auch der Antrag von SPD und Grünen darauf, dass Kettenduldungen zugunsten einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung  abgeschafft werden. Für Kristina Vogt, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, „immerhin ein Lebenszeichen rot-grüner Bleiberechtspolitik“. Allerdings würde die Bremer Koalition in der Praxis nicht umsetzen, was sie auf dem Papier beansprucht. Auch sei die Forderung im Grünen/SPD-Antrag, eine stichtagsungebundene Bleiberechtsregelung einzusetzen, die ‚insbesondere Personen in hohem Alter, mit körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten einbezieht‘, „aktuell gar nicht der springende Punkt“, so Vogt weiter, denn „diese Härtefallregelung gibt es schon (§ 104a Abs. 6 AufenthG). Worauf es ankommt, sind die Aufenthaltszeiten, die Rot-Grün sich aber nicht vornimmt.“ 

DIE LINKE fordert, dass sich der Senat im Bundesrat für eine stichtagsungebundene Bleiberechtsregelung einsetzt, „nach der alleinstehende Personen maximal fünf Jahre mit einer Duldung o.Ä. ‚hingehalten‘ werden können, bevor sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen“. Familien mit minderjährigen Kindern sollen nach maximal drei Jahren der Duldung eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Kristina Vogt abschließend: „So lange diese Maximal-Zeiträume nicht gesetzlich verankert sind, so lange werden Kettenduldungen wieder und wieder verlängert. Das muss aufhören. Bis es so weit ist, sollte der Senat seine Ermessenspielräume nutzen und keine Abschiebungen von Personen anordnen, die ihre Aufenthaltserlaubnis aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage nicht verlängern konnten.“