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10. November 2011 Bernhard

Bürgerschaft beschließt Überprüfung der Frauenhaus-Finanzierung – LINKE fordert, Hilfe für alle Betroffenen sicherzustellen

„Das System der Frauenhaus-Finanzierung über das Arbeitslosengeld II ist nicht mehr zeitgemäß“, so Claudia Bernhard, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, zum heutigen Beschluss der Bürgerschaft, das bestehende Hilfesystem zu überprüfen. „Der Senat ist jetzt aufgefordert, einen Bericht vorzulegen, ob die finanzielle Ausstattung der Frauenhäuser ausreicht, um allen Betroffenen wirksam zu helfen. Es kann nicht angehen, dass Frauen Schulden machen müssen, weil niemand die Kosten für ihren Aufenthalt im Frauenhaus übernimmt. Und es geht nicht, dass die Existenz von Frauenhäusern gefährdet ist, weil sie auf den Kosten für hilfesuchende Studentinnen oder Frauen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus sitzenbleiben.“ 

Um 2001 wurde das System der institutionellen Förderung der Frauenhäuser in vielen Bundesländern auf die Finanzierung über Tagespauschalen umgestellt. Die betroffenen Frauen müssen die Übernahme dieser Kosten seitdem beim Jobcenter beantragen. Studentinnen, Auszubildende, volljährige Schülerinnen oder Migrantinnen mit unklarem Aufenthaltsstatus sind von der Kostenübernahme ausgenommen. In Berlin und Hamburg gibt es dieses Problem nicht: Beide Bundesländer haben die institutionelle Förderung beibehalten. 

Die Linksfraktion hatte zur heutigen Sitzung beantragt, sofort eine ergänzende institutionelle Förderung für die vier Frauenhäuser im Land Bremen einzuführen. Der Forderung der LINKEN nach einem Senatsbericht schlossen sich SPD und Grüne mit einem eigenen Dringlichkeitsantrag an; dieser wurde letztlich einstimmig verabschiedet. Claudia Bernhard: „Es ist ermutigend, dass alle Fraktionen in der Debatte auf Unzulänglichkeiten der derzeitigen Frauenhaus-Finanzierung hingewiesen haben. Am Ende muss ein Modell stehen, mit dem gewährleistet ist, dass alle Frauen Zuflucht im Frauenhaus finden können, die das wünschen – unabhängig von Aufenthaltsstatus und Herkunft, unbürokratisch und kostenfrei.“