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17. November 2011 Bernhard

Freibeträge für AufstockerInnen: LINKE reicht Große Anfrage ein

Erwerbstätige, die aufgrund ihrer geringen Entlohnung ‚aufstockendes Hartz IV‘ beziehen, haben Anspruch auf Freibeträge beim anzurechnenden Einkommen. Diese Freibeträge stellen sicher, dass LeistungsempfängerInnen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, finanziell auch etwas davon haben. Diese Freibeträge machen zwar nicht den Missstand wett, dass viele ArbeitnehmerInnen aufgrund ihrer geringen Bezahlung zusätzliches Arbeitslosengeld beziehen müssen – aber wer auf diese Freibeträge verzichtet, verzichtet auf Geld und Ansprüche.

Claudia Bernhard, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, erläutert: „Als Hartz-IV-EmpfängerIn darf man bis zu 175 Euro dazu verdienen, ohne den Betrag aufs ALG II anrechnen zu müssen. Und wer 900 Euro netto verdient, dem dürfen nur 640 Euro davon aufs ALG II angerechnet werden. Leider wissen viele Betroffene nichts davon. Aus unserer Sicht ist es Aufgabe der Jobcenter, hier stärker aufzuklären und Menschen umfassend über ihre Rechte beim Leistungsbezug zu informieren.“

Die Unsicherheit in dieser Frage scheint einigermaßen groß zu sein. Beschäftigungsprojekte berichten regelmäßig von der Sorge ihrer TeilnehmerInnen, dass sie sich mit Aufnahme einer Erwerbstätigkeit finanziell schlechter stellen würden. Und auch das Arbeitsressort schwankt bei Angabe der Zahlen, ab welchem Bruttoeinkommen eine alleinstehende Person vollständig aus dem Hilfebezug herauskommt. Aus diesem Grund bittet die Linksfraktion mittels einer Großen Anfrage zum Thema ‚Freibeträge für AufstockerInnen‘ um transparente Rechenwege und Befunde. Claudia Bernhard: „In der Vergangenheit hat der Senat immer wieder ‚Ergebnisse von Berechnungen der Jobcenter‘ vorgelegt, die nicht überprüfbar waren, weil die Berechnung selbst nicht wiedergegeben wurde. Vor allem aber wollen wir, dass Menschen mit niedrigen Erwerbseinkommen darüber informiert werden, dass und wieviel sie an aufstockendem ALG II beantragen können.“