Die Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft begrüßt den Vorstoß der SPD-Fraktion für ein Mindestlohngesetz im Land Bremen. „Wir wollen, dass Bremen mit dem Mindestlohn so ernst macht, wie es juristisch und praktisch geht“, so Claudia Bernhard, arbeitsmarktpolitische Sprecherin. „Dazu geben wir folgende vier Bereiche zu bedenken: Erstens muss das Mindestlohngesetz alle Untergesellschaften konsequent einschließen und dadurch etwa die Praxis des Lohndumpings durch ‚Servicegesellschaften‘ unterbinden. Zweitens muss das Gesetz auch für Empfänger indirekter öffentlicher Zuwendungen gelten – etwa im Hafenbereich, wo Betrieben im Jahr 2010 Hafengebühren erlassen wurden. Drittens muss das Gesetz den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung einschließen. Und viertens müssen gemeinnützige Vereine und andere Zuwendungsempfänger, die kaum andere Einnahmen haben, durch eine bedarfsgerechte Bemessung der Zuwendungen in die Lage versetzt werden, Mindestlöhne zu zahlen.“
Perspektivisch sei es notwendig, auch den Geltungsbereich des Vergabegesetzes auf die Empfänger von öffentlichen Zuwendungen und indirekten Förderungen, etwa die Nutzung öffentlicher Flächen, zu erweitern. „Denn wir wollen nicht nur die Anwendung des Mindestlohns, sondern auch die Einhaltung der Tarife“, so Bernhard. „Last but not least sollte die SPD, wenn sie sich schon nicht der LINKEN-Forderung nach einem Mindestlohn von 10 Euro anschließen will, den Mindestlohn wenigstens so bemessen, dass ein alleinstehender Erwerbstätiger damit zuverlässig aus dem Bezug von aufstockendem Hartz IV herauskommt. Dafür bräuchte es in Bremen einen Mindestlohn von 9,50 Euro. Und ein armutsfestes Auskommen sollte ja wohl der Sinn von Mindestlöhnen sein.“