„Gewalt gegen Frauen ist ein nicht hinzunehmender Ausdruck patriarchaler Gesellschaftsstrukturen. Sie ist nicht nur ein schwerstes physisches und psychisches Problem für die betroffenen Frauen, sondern zeigt auch die Schwachstellen scheinbar moderner Gesellschaften auf“, so Claudia Bernhard, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft und Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses, anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen, der seit 1981 jährlich am 25. November als Aktionstag zur öffentlichen Sensibilisierung für das Thema ausgerufen wird.
Gewalt gegen Frauen passiert oft im engen sozialen Umfeld. „Der Schutzraum der Familie wird so zu einem Gefährdungsraum“, erklärt Bernhard. „Um dem im Notfall zu entkommen, braucht es ausreichend Plätze in Frauenhäusern, die allen von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen offenstehen – unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status oder ihrer Einkommenssituation. Dafür müssen die Frauenhäuser verlässlich und auskömmlich finanziert sein.“
Die Regelfinanzierung wurde in vielen Bundesländern wie auch in Bremen während der letzten zehn Jahre stetig zugunsten einer Finanzierung durch Tagesgeldpauschalen im Rahmen der SGB II-Leistungen ersetzt. Diese Regelung bringt mit sich, dass nur Aufenthalte von Frauen übernommen werden, die Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch beziehen. Für volljährige Schülerinnen, Auszubildende, Studentinnen und Migrantinnen ohne sicheren Aufenthaltsstatus wird der Unterschlupf in einem Frauenhaus nicht finanziert, so dass sie vielfach gezwungen sind, in die gewaltbelastete Situation zurückzukehren.
Claudia Bernhard: „Nur eine ausreichende Grundfinanzierung der Frauenhäuser wird der gesellschaftlichen Realität gerecht, dass Gewalt gegen Frauen potenziell jede treffen kann – unabhängig von Einkommen, Bildungsstand, Kultur oder Herkunft der Beteiligten. Zufluchtsangebote in Krisensituationen müssen demnach für alle gewaltbetroffenen Frauen finanziert werden, unbürokratisch und niedrigschwellig. Auch lassen sich besondere Notwendigkeiten, wie etwa eine Übersetzerin, nicht aus den Tagessätzen finanzieren.“