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		<title>DIE LINKE. Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft</title>
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		<description>DIE LINKE. Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft</description>
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			<title>DIE LINKE. Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft</title>
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			<description>DIE LINKE. Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft</description>
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		<lastBuildDate>Wed, 01 Feb 2012 01:09:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Aktivitäten der Rüstungsindustrie an Bremischen Hochschulen unterbinden – Zivilklausel im Hochschulgesetz verankern – Forschungsstellen zum Ausschluss von Rüstungsforschung einrichten </title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/aktivitaeten-der-ruestungsindustrie-an-bremischen-hochschulen-unterbinden-zivilklausel-im-hochsc/</link>
			<description>Antrag der Fraktion DIE LINKE:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die Orientierung der Hochschulen auf friedliche Ziele und auf Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung ergibt sich aus der Präambel und den Artikeln 26, 65 der Bremischen Landesverfassung sowie aus Präambel und Artikel 26 Grundgesetz. Paragraph 7 des Bremischen Hochschulgesetzes sieht Vorhaben, die „das friedliche Zusammenleben der Menschen“ bedrohen können, ebenfalls explizit skeptisch, ist allerdings zur Beschränkung von Forschung und Lehre auf zivile Zwecke nicht hinreichend und insofern ergänzungsbedürftig. <br />In Bremen gibt es Tendenzen, die Hochschulen für Rüstungsforschung und Militarisierung in Dienst zu nehmen: So forschte das Rüstungsunternehmen Rheinmetall Defence Electronics GmbH im Rahmen zweier Projekte an Bremischen Hochschulen bzw. strebt eine solche Kooperation unmittelbar an (Kompetenzcluster CART, WFB-Cluster MARISSA). <br />Solche Forschungskooperationen werden nach einer aktuellen Umfrage an der Universität Bremen von einer Zweidrittelmehrheit der Studierenden abgelehnt. <br />Wo die Zusammenarbeit mit Kriegswaffenproduzenten wie in diesem Fall noch eindeutige Rüstungsforschung darstellt, nimmt vor allem die Forschung für ‚dual-use‘-Systeme zu. Die Hochschulen des Landes müssen demgegenüber in die Lage versetzt werden, Forschungsvorhaben im Rahmen der universitären Selbstverwaltung systematisch zu reflektieren, um im Zweifelsfall intervenieren zu können. Dafür sind entsprechende Gremien einzurichten. <br />Die Hochschulen können rüstungsnahe Aktivitäten in Forschung und Lehre nur gemeinsam mit der Landespolitik konsequent unterbinden. Voraussetzung ist eine Ergänzung des Hochschulgesetzes mit dem Ziel, der Wissenschaft gewidmete öffentliche Ressourcen nicht für Forschungsprojekte zur Verfügung zu stellen, die für militärische Nutzung vorgesehen sind oder für eine solche Nutzung erkennbar unmittelbar missbraucht werden können. <br />Ein ähnlicher Passus fand sich bis 2002 im niedersächsischen Hochschulgesetz. Ein einschlägiges Rechtsgutachten „Zur Zulässigkeit einer so genannten ‚Zivilklausel‘ im Errichtungsgesetz für das geplante Karlsruher Institut für Technologie (KIT)“ hält eine gesetzliche Verankerung der sogenannten Zivilklausel für verfassungsrechtlich vereinbar mit Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz, der Freiheit von Forschung und Lehre. </p>
<p class="bodytext">Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: </p>
<p class="bodytext">Das Bremische Hochschulgesetz in der Fassung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Art. 8 Zweites Hochschulreformgesetz vom 22.6.2010 (Brem.GBl. S. 375) wird wie folgt geändert: </p>
<p class="bodytext">In § 4 „Aufgaben“ wird folgender Absatz eingefügt: <br />„(2) Die Hochschulen wirken für eine friedliche und zivile Gesellschaftsentwicklung. Die ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel dürfen ausschließlich für Vorhaben verwendet werden, die zivilen Zwecken dienen. Rüstungsforschung ist auszuschließen.“ <br />Die bisherigen Absätze 2 bis 12 werden zu 3 bis 13. </p>
<p class="bodytext">Nach § 70 „Aufgaben und Förderung der Forschung“ wird folgender Paragraph eingefügt: </p>
<p class="bodytext">„§ 70a Ausschluss von Rüstungsforschung <br />(1) Die Hochschulen bilden zur Umsetzung des § 4 (2) Forschungsstellen zum Ausschluss von Rüstungsforschung. Als Rüstungsforschung gelten alle Projekte und Programme, die militärischen Zwecken dienen, für deren Ergebnisse eine militärische Nutzung vorgesehen ist oder bei denen eine Kooperation zwischen zivilen und militärischen Nutzern vorgesehen ist. Als militärische Nutzung gilt die Nutzung für bewaffnete Konflikte oder für bewaffnete Einsätze gegen Zivilisten. <br />(2) Aufgabe der Forschungsstelle ist die Kontrolle der Verwendung der finanziellen Mittel, die der Hochschule vom Land zur Verfügung gestellt werden, hinsichtlich ihrer ausschließlichen Nutzung für zivile Zwecke. Zu diesem Zweck kann sie Auskünfte von allen Organen und Mitgliedern der Hochschule einholen und eigene Forschungsvorhaben wahrnehmen. <br />(3) Die Forschungsstelle erarbeitet Richtlinien zur Entkopplung ziviler Forschung von militärischer Forschung und legt sie dem Akademischen Senat und den Fachbereichsräten zur Beschlussfassung vor. <br />(4) Die Forschungsstelle wird vom Akademischen Senat eingesetzt. Die Hochschule hat der Forschungsstelle eine angemessene Arbeitsausstattung und angemessene Mittel für eigene Forschungsaufgaben zur Verfügung zu stellen.“ </p>
<p class="bodytext">In § 74 „Voraussetzungen für Forschung mit Mitteln Dritter“ wird folgender Absatz eingefügt: </p>
<p class="bodytext">„(4) Forschungsvorhaben, die mit Mitteln Dritter finanziert werden und an der Hochschule durchgeführt werden, unterliegen den Bestimmungen der Hochschule, insbesondere den Bestimmungen zu Aufgaben, Zielen und Ethik in §§ 4, 7, 7a, 8 und 70. Die Durchführung von Forschungsvorhaben, die militärischen Zwecken dienen oder für eine solche Nutzung erkennbar unmittelbar missbraucht werden können, ist keine zulässige Aktivität im Sinne der Absätze 1 und 2.“ </p>
<p class="bodytext">Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE <br /><br /></p>]]></content:encoded>
			<category>Vogt</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 01:09:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Gesetz zur Änderung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes </title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/gesetz-zur-aenderung-des-bremischen-verfassungsschutzgesetzes/</link>
			<description>Antrag der Fraktion DIE LINKE:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: <br /><br />Das Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Bremen vom 28. Februar 2006 (Brem.GBl. S. 87) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2006, zuletzt geändert am 24. November 2011, wird wie folgt geändert: <br /><br />Artikel 1</p>
<p class="bodytext">§ 27 Abs. 1 Satz 1 erhält die Fassung <br /><br />„Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus je einem Mitglied und einem <br />stellvertretenden Mitglied der in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen.“ <br /><br />Artikel 2 <br /><br />Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. <br /><br />Begründung: <br /><br />Die Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission repräsentiert <br />nicht alle in der Bremischen Bürgerschaft in Fraktionsstärke vertretenen Parteien. Die <br />Beschränkung auf drei Mitglieder und drei stellvertretende Mitglieder erscheint vor <br />diesem Hintergrund willkürlich und genügt demokratischen Standards nicht. <br /><br />Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE. <br /></p>]]></content:encoded>
			<category>Vogt</category>
			<category>Justiz &amp; Inneres</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 12:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Gesetz zur Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes </title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/gesetz-zur-aenderung-des-bremischen-hafenbetriebsgesetzes-2/</link>
			<description>Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (zu Drs. 18/96):</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: <br /><br />Artikel 1 erhält den wie folgt geänderten Wortlaut: <br /><br />Das Bremische Hafenbetriebsgesetzes vom 21. November 2000 (Brem.GBl. S. 437 - 9511-a-1), das zuletzt durch Art. 2 ÄndG vom 12. 4. 2011 (Brem.GBl. S. 287) geändert worden ist, wird folgt geändert: <br /><br />§ 2 wird die folgt geändert: <br /><br />1. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt: <br />„(2) Die Bremischen Häfen sind als Universalhäfen gewidmet und stehen offen für den Umschlag aller zulässigen Güter. Die Häfen sind als öffentliche Einrichtung wichtiger Teil der Bremischen Gesamtwirtschaft, die auf Nachhaltigkeit und Erneuerbare Energien ausgerichtet ist. Ausgeschlossen ist im Hafengebiet deshalb der Umschlag von radioaktiven Stoffen (Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe) im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Atomgesetzes des Bundes (AtG). Hiervon ausgenommen sind die gemäß Nr. 1.5.1.5.1 IMDG-Code freigestellten und nach Nr. 2.7.2.1.1 IMDG-Code den UN-Nummern 2908 bis 2911 zugeordneten Versandstücke.“ <br /><br />2. Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden die Absätze 3 bis 5. <br /><br />§ 4 wird wie folgt geändert: <br /><br />1. Nach Ziffer 11 wird folgende Ziffer 12 eingefügt: <br />„12. „IMDG-Code“ der International Maritime Dangerous Goods-Code, zuletzt geändert durch die Entschließung MSC. 262 (84), in der amtlichen deutschen Übersetzung bekanntgegeben am 28.02.2009 (VkBl. 2009 S. 102).“ <br /><br />Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE <br /></p>]]></content:encoded>
			<category>Rupp</category>
			<category>Wirtschaft und Häfen</category>
			<category>Umwelt</category>
			<category>Verkehr &amp; Energie</category>
			
			
			<pubDate>Sun, 22 Jan 2012 13:59:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title> Bedarfsdeckende Finanzierung der „Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen – Schattenriss e. V“ gewährleisten!</title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/bedarfsdeckende-finanzierung-der-beratungsstelle-gegen-sexuellen-missbrauch-an-maedchen-scha/</link>
			<description>Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die „Beratungsstelle gegen sexuellen Mißbrauch an Mädchen – Schattenriss e. V“ ist spezialisiert auf die Beratung von Mädchen, die in der Kindheit oder Jugend sexuellen Mißbrauch erfahren haben. Arbeitsschwerpunkte sind die Beratung von Betroffenen und Angehörigen, Beratung von Mädchen und Frauen mit geistiger Beeinträchtigung, Gruppenangebote, Fachberatung, Fortbildung, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit. <br /><br />Durch die Stagnation der Bezuschussung seit 1993 hat sich eine stetige Steigerung des vom Verein zu erwirtschaftenden Eigenanteils ergeben, der 2010 bei rund 100.000 € lag. Die verstärkten Eigenbemühungen um Drittmittel gehen jedoch erheblich zu Lasten der personellen Ressourcen für die inhaltliche Arbeit. Durch einen Rückgang der Spenden wird in diesem Jahr zudem mit einem erheblichen Defizit gerechnet. Dies bedeutet unter anderem, dass eine in 2012 frei werdende Stelle voraussichtlich nicht neu besetzt werden kann und über bereits bestehende Einschränkungen hinaus wichtige und notwendige Angebote in den Bereichen Beratung und Gruppenangebote weiter reduziert werden müssen. Die komplette Streichung von Angeboten droht in den Bereichen Information und Prävention, denen eine hohe Bedeutung bei der Vermeidung und Aufdeckung von sexuellem Mißbrauch zukommt. <br /><br />Ferner ist die Anschlußfinanzierung der Online-Beratung, die von Juni 2010 bis Mai 2013 anteilig von der ARD Fernsehlotterie „Ein Platz an der Sonne“ teilfinanziert wird, nicht gesichert. Dabei stellt gerade dies ein wichtiges niedrigschwelliges und viel genutztes Angebot insbesondere für Betroffene aus schwierigen sozialen Verhältnissen dar. <br /><br />Eine verbindliche und bedarfsgerechte öffentliche Finanzierung und Sicherung des Beratungsangebots von „Schattenriss e.V.“ ist angesichts der individuellen und gesellschaftlichen Langzeitfolgen sexuellen Mißbrauchs und zunehmend problematischer werdenden sozialen Strukturen dringend geboten. <br /><br />Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) möge beschließen: <br /><br />1. Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) fordert den Senat auf, im Zuge der <br />Haushaltsaufstellung die jährliche institutionelle Förderung von „Schattenriss <br />e. V.“ von derzeit 176.000 Euro um 50.000 Euro auf 226.000 Euro zu erhöhen, <br />um den tatsächlichen Finanzbedarf für die Aufrechterhaltung der Angebote <br />des Vereins im Bereich Kinderschutz / Sexueller Missbrauch abzudecken. <br /><br />2. Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) fordert den Senat auf, die Anschluss-<br />finanzierung der Online-Beratung ab Juni 2013 durch Bereitstellung des bisher <br />durch projektbezogene und daher zeitlich befristete Drittmittel finanzierten <br />jährlichen Anteils von 40.000 Euro sicherzustellen. <br /><br />Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE <br /></p>]]></content:encoded>
			<category>Bernhard</category>
			<category>Soziales</category>
			<category>Frauen &amp; Gleichstellung</category>
			<category>Justiz &amp; Inneres</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 18:01:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title> Hilfe für Opfer sexueller Gewalt sicherstellen - bedarfsdeckende Finanzierung des „Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V.“ sicherstellen! </title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/hilfe-fuer-opfer-sexueller-gewalt-sicherstellen-bedarfsdeckende-finanzierung-des-notruf-fuer-v/</link>
			<description>Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die Psychologische Beratungsstelle des „Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V.“ ist Anlaufstelle für von sexueller Gewalt betroffene Menschen, die aufgrund traumatisierender Erlebnisse psychologische Unterstützung suchen. Diese Erlebnisse können zu erheblichen Beeinträchtigungen in den verschiedenen Lebensbereichen führen und haben oft lebenslange Folgen für die Betroffenen. Zur Bewältigung einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs bedarf es professioneller Hilfe, die schnell und unbürokratisch erfolgen muss. </p>
<p class="bodytext">Derzeit müssen Betroffene zum Teil bis zu 4 Monate auf einen Beratungstermin warten. Zwar werden akute oder besonders schwerwiegende Fälle wenn möglich „zwischengeschoben“ und dies durch unbezahlte Mehrarbeit der Mitarbeiterinnen ausgeglichen. Dennoch kann aufgrund mangelnder personeller Ressourcen das Hilfsangebot nicht den vorhandenen Bedarf decken. <br /><br />Folgende Arbeitsschwerpunkte werden derzeit alleinig durch die Psychologische <br />Beratungsstelle des „Notruf“ in Bremen abgedeckt und können aufgrund der <br />personellen Notlage nur noch bedingt ausgeübt werden: <br /></p><ul><li>Der „Notruf“ ist die einzige Anlaufstelle in Bremen, an die sich alle Opfer sexueller Gewalt ab 13 Jahren wenden können. In Abgrenzung zu niedergelassenen PsychotherapeutInnen ist in der Beratungsstelle das Wissen um Verfahrensweisen nach einem sexuellen Übergriff gebündelt: polizeiliche Abläufe, juristische Beratung, und professionelle psychologische Beratung. </li><li>Die Vernetzungsarbeit des „Notruf“ mit allen Institutionen in Bremen, die mit Frauen arbeiten, welche Opfer sexueller Gewalt wurden, hat zu Projekten geführt, die deutschlandweit Schule machten. Auch weiterhin entstehen durch die Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit der Beratungsstelle Projekte, die die Notlage von Opfern sexueller Gewalt in Bremen verbessern (z. B. die Einrichtung des Arbeitskreises „Bremer Modell“ seit 1982 mit PolizistInnen, GynäkologInnen, StaatsanwältInnen, DNA-AlanytikerInnen, RechtsanwältInnen und den Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle; aus dem Arbeitskreis heraus entstand u. a. die Erschaffung von Leitlinien für GynäkologInnen zur forensischen Untersuchung von vergewaltigten Frauen und Mädchen sowie aktuell die Einrichtung einer anonymen Spurensicherung für vergewaltigte Frauen. Auch die Einrichtung des Sonderdezernates für Sexualdelikte der Staatsanwaltschaft in Bremen war eng mit der Arbeit des „Notruf“ verknüpft). </li><li>Die Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit der Beratungsstelle führt dazu, dass das Thema „sexuelle Gewalt“ stellvertretend für die, die keine Stimme und keine Lobby haben, im öffentlichen Diskurs bleibt und nicht – wie über die Jahrzehnte immer wieder beobachtbar – wellenweise auftaucht und wieder „versandet“. Die Öffentlichkeits- und Präventionsprojekte der Beratungsstelle orientieren sich an dem aktuellen Bedarf unserer Stadt und berücksichtigen gesellschaftliche Entwicklungen (wie z. B. das modellhafte Präventionsprojekt gegen K.O.-Mittel für Schulen, die Berücksichtigung veränderter sexueller Verhaltensmöglichkeiten durch neue Medien). </li><li>Das Fortbildungs- und Supervisionsangebot der Beratungsstelle für Fachkräfte wirkt einer Retraumatisierung von Opfern sexueller Gewalt auf anderen Ebenen entgegen. </li></ul><p class="bodytext">Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) möge beschließen: <br /><br />Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) fordert den Senat auf, im Zuge der Haus-<br />haltsaufstellung die jährliche institutionelle Förderung des „Notruf für <br />vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V.“ von derzeit 128.000 Euro um 50.000 <br />Euro auf 178.000 Euro zu erhöhen, um die Hilfsressourcen dem tatsächlichen <br />personellen Bedarf anzunähern. <br /><br />Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE <br /></p>]]></content:encoded>
			<category>Bernhard</category>
			<category>Soziales</category>
			<category>Frauen &amp; Gleichstellung</category>
			<category>Justiz &amp; Inneres</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 10:06:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Für ein Recht auf ein Girokonto für alle</title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/fuer-ein-recht-auf-ein-girokonto-fuer-alle-kopie-1/</link>
			<description>Antrag der Fraktion DIE LINKE:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Kein Zugriff auf eine Bankverbindung zu haben, bedeutet weitreichende gesellschaftliche Ausgrenzung. Ohne Konto ergeben sich gegenüber ArbeitgeberInnen, VermieterInnen, bei Behörden und im alltäglichen Leben existenzielle Härten. Die EU-Kommission hat für 2010 errechnet, dass in Deutschland 670.000 Personen über 21 Jahre von dieser Problematik betroffen sind. </p>
<p class="bodytext">Daran konnte auch die seit 1995 bestehende freiwillige Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft, vormals Zentraler Kreditausschuss (ZKA), „zum Girokonto für jedermann“ nichts ändern. <br /><br />Bremen hat sich im Bundesrat mehrfach für ein bundesweites Recht auf ein guthabenbasiertes Konto eingesetzt - allerdings ohne Erfolg. Obwohl die EU-Kommission 2011 eine Empfehlung zur verpflichtenden Einrichtung eines Guthabenkontos auf kostenloser bzw. mit angemessenen Kosten verbundener Basis ausgesprochen hat, bewegt sich die Bundesregierung bisher nicht. Auch die Novelle des Pfändungsschutzgesetzes blieb in dieser Hinsicht ungenutzt: Nach wie vor <br />besteht nur das Recht auf Umwandlung eines Girokontos in ein pfändungsfreies <br />Konto, aber kein Recht auf Eröffnung eines solchen. <br /><br />Das Recht auf ein Konto ist mit dem sogenannten Kontrahierungszwang in <br />verschiedenen Nachbarstaaten (Frankreich, Belgien) und sieben Bundesländern <br />bereits erfolgreich und rechtssicher etabliert. Mit Hilfe der föderalen Sparkassengesetze und -Verordnungen wird in sieben Bundesländern sichergestellt, dass alle, die nicht ‚unzumutbar‘ gegen die Geschäftsbedingungen des Kreditinstitutes verstoßen, ein Girokonto auf Guthabenbasis erhalten können. <br /><br />In Bremen greift das Sparkassengesetz nicht für die Sparkasse Bremen AG, wohl aber für die öffentlich-rechtliche Sparkasse Bremerhaven. Eine Ergänzung des Sparkassengesetzes kann zumindest dieses Kreditinstitut wirksam verpflichten, Konten für alle bereitzustellen. Bei der Sparkasse Bremen AG muss der Senat seinen Einfluss geltend machen, um auf die konsequente Umsetzung der seit 16 Jahren bestehenden Selbstverpflichtung des ZKA hinzuwirken. <br /><br />Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: <br /><br />1. Der Senat wird aufgefordert, weiterhin auf eine bundesweite Regelung für einen Rechtsanspruch auf ein guthabenbasiertes Girokonto zu drängen. <br /><br />2. Der Senat wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Sparkassengesetz gemäß dem Vorbild anderer Bundesländer um einen wirksamen Kontrahierungszwang ergänzt. </p>
<p class="bodytext">3. Der Senat wird aufgefordert, seinen Einfluss auf die Sparkasse Bremen AG mit dem Ziel geltend zu machen, entsprechend der Selbstverpflichtung des ZKA auf Wunsch für jede/n ein Girokonto bereitzuhalten und diese Möglichkeit in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. <br /><br />Peter Erlanson, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE <br /></p>]]></content:encoded>
			<category>Erlanson</category>
			<category>Armut &amp; Reichtum</category>
			<category>Soziales</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 17:38:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Sondervermögensausschuss für das Sondervermögen Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen </title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/sondervermoegensausschuss-fuer-das-sondervermoegen-infrastruktur-der-stadtgemeinde-bremen/</link>
			<description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der CDU und DIE LINKE:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die Stadtbürgerschaft möge beschließen: <br><br>Das Ortsgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen (BremSVInfraOG) vom 27. April 2010, BremGBl. S. 325, wird wie folgt geändert: <br><br>In § 6 Abs. 1 wird ein neuer Satz 2 eingefügt: <br><br>„Die für den Verwaltungszweig zuständige Deputation nimmt die Funktion des <br>Sondervermögensausschusses wahr.&quot; <br><br>Begründung: <br><br>Nach §§ 35, 8 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige <br>Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG) ist für jedes <br>Sondervermögen durch die Bürgerschaft ein Sondervermögensausschuss zu <br>bestimmen. Für das Sondervermögen Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen soll die für den Verwaltungszweig zuständige Deputation, dem das Sondervermögen zugeordnet ist, die Funktion als Sondervermögensausschuss wahrnehmen. Dies ist derzeit die städtische Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie. Die Übertragung der Funktion eines Sondervermögensausschusses an die zuständige Deputation entspricht vergleichbaren Errichtungsgesetzen. Auf die namentliche Nennung der Deputation soll aus Gründen der Flexibilität verzichtet werden. <br><br>Björn Tschöpe und Fraktion der SPD &nbsp;<br><br>Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN <br><br>Heiko Strohmann, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU <br><br>Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE <br></p>]]></content:encoded>
			<category>Linksfraktion Bremen</category>
			<category>Stadtentwicklung</category>
			<category>Beiräte &amp; BürgerInnenbeteiligung</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 13:57:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Sondervermögensausschuss für das Sondervermögen kommunale Abfallentsorgung </title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/sondervermoegensausschuss-fuer-das-sondervermoegen-kommunale-abfallentsorgung/</link>
			<description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der CDU und DIE LINKE (zu Drs....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die Stadtbürgerschaft möge beschließen: <br><br>Der Einsetzungsbeschluss für eine städtische Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (Beschluss der Stadtbürgerschaft vom 6. Juli 2011 zu Drs. 18/8 S vom 5. Juli 2011) wird wie folgt ergänzt: <br><br>„III. Ihre Aufgaben nach dem Ortsgesetz über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen (BremAbfEOG) nimmt sie als Sondervermögensausschuss des Sondervermögens kommunale Abfallentsorgung der Stadtgemeinde Bremen (SVAbfall) wahr.&quot; <br><br>Björn Tschöpe und Fraktion der SPD <br><br>Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN <br><br>Heiko Strohmann, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU <br><br>Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE <br></p>]]></content:encoded>
			<category>Linksfraktion Bremen</category>
			<category>Umwelt</category>
			<category>Verkehr &amp; Energie</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 13:54:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes, des Bremischen Wahlgesetzes und des Gesetzes über die Deputationen</title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/gesetz-zur-aenderung-des-bremischen-abgeordnetengesetzes-des-bremischen-wahlgesetzes-und-des-gesetz/</link>
			<description>Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum Dringlichkeitsantrag des Verfassungs- und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: <br /><br />Der Dringlichkeits-Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Drucksache: 18/160, wird wie folgt geändert: <br /><br />I. Artikel 1 Ziffer 1 Buchstabe a wird gestrichen <br /><br />II. Artikel 4 wird wie folgt gefasst: Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung <br />dieses Gesetzes in Kraft. <br /><br />Begründung: <br /><br />I. Streichung des Artikel I Ziffer 1 Buchstabe a <br /><br />I.I Die im Gesetzentwurf unter Ziffer 1 a) aa) vorgesehene Abschaffung des zweiten <br />stellvertretenden Fraktionsvorsitzes für kleine Fraktionen stellt eine Benachteiligung <br />kleiner Fraktionen dar, die mit der Gleichbehandlung der Fraktionen sowie mit der <br />Landesverfassung und der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs nicht vereinbar ist. <br />Die Handlungsfähigkeit kleiner Fraktionen, insbesondere kleiner Oppositionsfraktionen, <br />würde damit rechtlich beschnitten. <br /><br />(1) Im Urteil des Bremischen Staatsgerichtshofs (StGH) St 3/03 vom 5.11.2004 „Zur <br />Verfassungsmäßigkeit der Zahlung von Funktionszulagen an stellvertretende <br />Fraktionsvorsitzende und zur Beschränkung des Oppositionszuschlags auf Fraktionen und Gruppen“ werden die Aufgaben des Fraktionsvorsitzes – also der Fraktionsvorsitzenden und der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden – aufgeführt. <br /><br />Die Fraktionen der CDU und der SPD, die der Seite der Verteidigung beitraten, <br />erklärten einhellig, dass ein dreiköpfiger Fraktionsvorstand für die Arbeitsfähigkeit <br />von Fraktionen unverzichtbar sei. Wörtlich heißt es (S. 14): <br />„Von Ausnahmen abgesehen (…) seien die Aufgaben des Fraktionsvorsitzes so vielfältig, dass sie vom Fraktionsvorsitzenden allein nicht zu bewältigen, sondern auf das dreiköpfige Fraktionsführungsgremium zu verteilen seien. Zu diesen Aufgaben gehörten unter anderem: <br /><br />- Präsenzpflicht im Fraktionsbüro <br /><br />- Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen gegenüber angestellten Mitarbeitern <br /><br />- Politikorganisation nach innen <br /><br />- Politikorganisation nach außen <br /><br />- Kontakte zu anderen Fraktionen mit dem Ziel der Bündelung von Vorhaben <br /><br />- Kontakte zu den Landesvorständen der Parteien, auch zu Bundestagsfraktionen <br /><br />und den bremischen Bundestagsabgeordneten, auch zu den Fraktionen anderer <br />Landtage <br /><br />- Kontakte zur Öffentlichkeit und zu den Medien <br /><br />- Vorbereitung von Parlamentsdebatten. <br /><br />Insgesamt gehe es um die Sicherung der notwendigen Professionalität der <br />Parlamentsarbeit.“ Ausdrücklich wird dabei auch auf die Bedingungen des <br />Teilzeitparlaments verwiesen. Alle genannten Aufgaben sind von der Größe einer Fraktion unabhängig. <br /><br />Generell gehört es zu den Aufgaben einer Fraktion, sich mit der Gesamtheit der <br />parlamentarischen Prozesse zu befassen. Die Position, eine kleinere Fraktion <br />könne sich dann eben nur mit einem kleineren Ausschnitt der parlamentarischen <br />Prozesse befassen, würde dem besonderen Verfassungsauftrag der Fraktionen <br />ausdrücklich zuwiderlaufen. <br /><br />(2) Der StGH hat sich in seinem Urteil dieser Auffassung der Fraktionen <br />angeschlossen und explizit betont, dass die Ausstattung der Fraktionen mit zwei <br />stellvertretenden Vorsitzenden zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Wörtlich <br />heißt es (S. 26 f.): </p>
<p class="bodytext">„In ihren schriftlichen und mündlichen Ausführungen haben die Antragsgegnerin <br />und die beigetretenen Fraktionen überzeugend die Fülle der Aufgaben des <br />Fraktionsvorsitzes dargestellt, deren effiziente, dem Gesamtwohl dienende <br />Erledigung erkennbar über das Vermögen einer einzelnen Person <br />(Fraktionsvorsitzender) hinausgeht, vielmehr den ganztägigen Entwurf zweier <br />weiterer Personen (stellvertretende Fraktionsvorsitzende) erfordert. (…) Dass in <br />Einzelfällen, wie jetzt in der 16. Wahlperiode, ein stellvertretender <br />Fraktionsvorsitzender (SPD) weitgehend seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen <br />kann, hängt mit der Natur dieser Tätigkeit zusammen und gibt keinen Anlass, die <br />allgemeine Einschätzung, dass eine effektive Fraktionsvorstandstätigkeit <br />regelmäßig den vollen Einsatz dreier Personen erfordert, anzuzweifeln.“ <br /><br />Auch hier unternimmt der StGH keine Differenzierung, dass die Aufgaben je nach <br />Fraktionsgröße differieren würden, sondern spricht klar von der Notwendigkeit zweiter stellvertretender Fraktionsvorsitzender „für eine Fraktion“. <br /><br />(3) Die Ausstattung der Fraktionen mit einem dreiköpfigen Fraktionsvorstand stellt <br />einen Ausfluss der verfassungsmäßig gebotenen vollen parlamentarischen <br />Handlungsfähigkeit der Fraktionen dar. Die Streichung eines Stellvertreters richtet <br />sich daher nicht gegen einen einzelnen Abgeordneten, sondern gegen die betroffene Fraktion. <br /><br />Auch hierzu hat der StGH im angegebenen Urteil ausführlich begründet, warum Fraktionen qua Fraktion eine Sonderstellung zukommt, die sie von Einzelabgeordneten fundamental unterscheidet und die ihnen demzufolge unabhängig von ihrer Größe zukommt: <br /><br />„Die Fraktionen nehmen im parlamentarischen Geschehen eine besondere Rolle ein. Als ‚zentrale Organisationseinheiten des Parlaments‘ – auch eines Landesparlaments – bündeln sie die unterschiedlichen Vorstellungen und Ziele und garantieren damit die politische Handlungsfähigkeit (BVerfGE 102, 224 [242]). (…) Vor allem aber gilt (…) dass die ohnehin schwierige Aufgabe der Kontrolle und der Präsentation sachlicher und personeller Alternativen zur Regierung und ihrer Mehrheit nur einer Fraktion, nicht Einzelabgeordneten gelingen kann. (…) Fraktionen, und das gilt auch für eine Oppositionsfraktion, sind im Verhältnis zu den einzelnen Abgeordneten ein ‚parlamentarisches aliud‘ (Schneider, a.a.O., S. 53).“ (StGH, a.a.O., S. 29 f.) <br /><br />Die besondere Stellung der Fraktionen gegenüber Einzelabgeordneten und Gruppen würde demnach offensichtlich eingeebnet, wenn die volle Handlungsfähigkeit einer Fraktion, zu der ein vollständiger Fraktionsvorstand gehört, von der Größe der jeweiligen Fraktion abhängig gemacht würde. <br /><br />(4) Der StGH betont ebenfalls die besondere Rolle der Oppositionsfraktionen: <br />„Im parlamentarischen Regierungssystem ist das Recht auf Bildung und Ausübung einer Opposition von entscheidender Bedeutung, da sich anders die für einen freien Staat wesentliche Chance des Machtwechsels nicht realisieren lässt.“ (S. 29) <br /><br />Es ist offenkundig, dass ein auf zwei Personen reduzierter Fraktionsvorstand für eine Regierungsfraktion völlig unzureichend wäre. Dann kann aber für eine Oppositionsfraktion kein anderer Maßstab gelten als für eine Regierungsfraktion. Ganz im Gegenteil ist es verfassungsrechtlich geboten, mit Einschränkungen der Handlungsfähigkeit von Oppositionsfraktionen besonders zurückhaltend umzugehen. <br /><br />Das Prinzip, die Führungsfähigkeit von Fraktionen (und genau darum geht es beim <br />Fraktionsvorstand) nach deren Größe einzuschränken, bedeutet nichts anderes, als dass die Möglichkeit der Kontrolle und der Präsentation einer Alternative, mithin die Chance des Machtwechsels, per Regierungsmehrheit eingeschränkt wird. <br /><br />Aus den aufgeführten Gründen ist eine Differenzierung der Größe des Fraktionsvorstands nach Zahl der Abgeordneten nicht vertretbar. <br /><br />Das Beispiel Hamburg kann nicht als Gegenbeleg angeführt werden. Die Hamburgische Bürgerschaft zeichnet sich durch einen sehr hohen Sockelbetrag pro Fraktion im Verhältnis zum Kopfbetrag pro Abgeordneten aus (32:1, Bremen: 2,4:1), so dass im Hamburgischen Landesparlament auch kleinere Fraktionen eine Grundausstattung erhalten, die ihnen zumindest einen finanziellen Ausgleich für die gestaffelte Größe des Fraktionsvorstands einräumt. <br /><br />Bestehen ohnehin schon verfassungsrechtliche Zweifel, ob der extrem abgesenkte <br />Sockelbetrag in Bremen rechtlich haltbar ist, ist vor diesem Hintergrund die zusätzliche Benachteiligung kleiner Fraktionen bei der Größe des Fraktionsvorstands völlig unannehmbar. <br /><br />I.II Mit Ziffer 1 a) bb) des Gesetzentwurfes wird die Möglichkeit des geteilten <br />Fraktionsvorsitzes abgeschafft. <br /><br />Für die Bürgerschaft entsteht aus einer Teilung des Fraktionsvorsitzes kein finanzieller Nachteil. Denn die zusätzliche Aufwandsentschädigung verringert sich bei Teilung des Fraktionsvorsitzes und es ist dann auch nur ein/e stellvertretende/r Fraktionsvorsitzende/r vorgesehen. Die Größe des Fraktionsvorstands sowie die Summe der Aufwandsentschädigungen bleiben in beiden Fällen gleich. <br /><br />Die Teilung des Fraktionsvorsitzes ist in der letzten Legislaturperiode bereits von einer Fraktion praktiziert worden, und es gibt keinen Grund anzunehmen, dass&nbsp; nicht DIE LINKE. oder eine andere Fraktion in Zukunft wieder von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will. Insbesondere im Falle einer geschlechterquotierten Besetzung kann die Teilung des Fraktionsvorsitzes ein wichtiges gleichstellungspolitisches Signal sein. <br /><br />Warum diese Möglichkeit nun explizit ausgeschlossen werden soll, ist nicht nachvollziehbar. In der Begründung heißt es, die Regelung werde „mangels Bedarf“ abgeschafft. Das würde aber auch bedeuten, dass das Abgeordnetengesetz an dieser Stelle jedes Mal wieder geändert werden müsste, sobald eine Fraktion diesen Bedarf anmeldet. <br /><br />II Neufassung des Artikel 4 <br /><br />Folgeänderung aus Streichung von Artikel 1 Ziffer 1 Buchstabe a <br /><br />Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE. in der Bremischen Bürgerschaft<br /></p>]]></content:encoded>
			<category>Linksfraktion Bremen</category>
			<category>Justiz &amp; Inneres</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 13:19:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
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			<title>Rechtsextremistischem Gedankengut gemeinsam mit aller Entschlossenheit entgegentreten, rechtsextremistische Täter konsequent strafrechtlich verfolgen, Solidarität mit den Opfern und umfassende Transparenz staatlichen Handelns</title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/rechtsextremistischem-gedankengut-gemeinsam-mit-aller-entschlossenheit-entgegentreten-rechtsextremi/</link>
			<description>Antrag (Entschließung) der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der CDU und DIE LINKE:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die Mord- und Straftatenserie der Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ hat in ganz Deutschland erneut auf erschreckende Weise deutlich gemacht, welche verheerenden Folgen die Verharmlosung von rechtsextremistischem und rassistischen Gedankengut und der Personen oder Gruppen hat, die solches vertreten. Mindestens zehn Menschen konnten in Deutschland durch eine rechtsextremistische Vereinigung ermordet werden, bis die menschenverachtenden Tathintergründe öffentlich wurden. Dabei waren sowohl die direkten Täter – schon vor ihrem Untertauchen – als auch ihre Unterstützer seit langem als Neonazis und zum Teil als rechtsextremistische Gewalttäter den Sicherheitsbehörden bekannt. Sowohl Verfassungsschutzämter als auch Strafverfolgungsbehörden unterschätzten und ignorierten offenbar ihre rechtsextremistische, rassistische Ideologie und Gewaltbereitschaft sowie die ihrer Netzwerke. Stattdessen wurden die Opfer und ihre Familien kriminalisiert.</p>
<p class="bodytext">Auch in Bremen gibt es rechtsextremistische Straftäter, rassistisch motivierte Straftaten, rechtsextremistisch und rassistische Organisationen, Fangruppierungen, Musikgruppen, Parteien und Netzwerke.</p>
<p class="bodytext">Gleichzeitig ist das Land Bremen mit seinen beiden Städten ein Land der Vielfalt, in dem mehr als ein Viertel aller Menschen einen Migrationshintergrund hat – und in dem wir uns seit dem Ende von Nationalsozialismus und Faschismus gemeinsam dafür einsetzen, dass die Menschen in ihrer Vielfalt friedlich in sozialer Gerechtigkeit und Menschlichkeit miteinander leben können. In dem wir uns ferner ganz entschieden gegen jede Art rassistischer Diskriminierungen oder jener, die wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt wenden.</p>
<p class="bodytext">Einige Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft der 18. Legislaturperiode wurden nicht etwa mit der deutschen Staatsangehörigkeit geboren, sondern haben diese erst zu einem späteren Zeitpunkt bewusst angenommen.</p>
<p class="bodytext">Wir werden und müssen weiterhin gemeinsam dafür Sorge tragen, dass alle Menschen sicher und ohne Diskriminierung in Bremen und Bremerhaven leben und ihr Leben gestalten können.</p>
<p class="bodytext">Die Bürgerschaft (Landtag) möge deshalb beschließen</p>
<p class="bodytext">Die Bremische Bürgerschaft erklärt:</p>
<p class="bodytext">Wir trauern um alle Opfer von rechtsextremistischer, rassistischer und antisemitischer Gewalt und bedauern den Verlust von Enver Şimşek und Abdurrahim Özüdoğru aus Nürnberg, Süleyman Taşköprü aus Hamburg, Habil Kılıç aus München, Yunus Turgut aus Rostock, Ismail Yaşar aus Nürnberg, Theodoros Boulgarides aus München, Mehmet Kubaşık aus Dortmund, Halit Yozgat aus Kassel und Michèle Kiesewetter aus Heilbronn, die Opfer der feigen Mordserie der NSU geworden sind.</p>
<p class="bodytext">Wir fühlen mit den Angehörigen der Opfer, die geliebte Menschen verloren haben. Die Unbegreiflichkeit des Geschehenen, die jahrelange Ungewissheit über Täter und ihre Motive und die teilweise damit verbundene Kriminalisierung der Opfer waren und<br />sind eine schwere Belastung für die Betroffenen.</p>
<p class="bodytext">Wir sind zutiefst beschämt, dass nach den ungeheuren Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes rechtsextremistische Ideologie in unserem Land eine blutige Spur unvorstellbarer Mordtaten hervorbringt.</p>
<p class="bodytext">Wir stehen ein für ein Land, in dem alle Menschen ohne Angst verschieden sein können und sich sicher fühlen – zwei Städte, in denen Freiheit und Respekt, Vielfalt und Weltoffenheit lebendig sind.</p>
<p class="bodytext">Wir werden rechtsextremistischem und rassistischem Gedankengut in allen<br />gesellschaftlichen Bereichen weiterhin gemeinsam mit aller Entschlossenheit entgegentreten und die politisch-gesellschaftliche Auseinandersetzung vertieft fortsetzen. Dazu ist eine umfassende Analyse – auch der gesellschaftlichen und sozialen Ursachen – unverzichtbar; aus Fehlern müssen die richtigen Schlüsse gezogen und umgesetzt werden.</p>
<p class="bodytext">Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass rechtsextremistische Täter und<br />rassistische Taten konsequent strafrechtlich verfolgt werden und dass Opfer<br />rechtsextremistischer und rassistischer Anfeindungen sowie Angriffe Solidarität und<br />Unterstützung erfahren. </p>
<p class="bodytext">Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass staatliche Maßnahmen zur Beobachtung und Verfolgung rechtsextremistischer Vereinigungen größtmöglicher Transparenz und rechtstaatlicher Kontrolle unterliegen.</p>
<p class="bodytext">Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Organisationen, Netzwerke und Projekte, die sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung von Minderheiten engagieren, die notwendige Unterstützung erhalten. </p>
<p class="bodytext">Wir brauchen eine gesellschaftliche Atmosphäre, die ermutigt, gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt das Wort zu erheben. Rechtsextremistischen Gruppen und ihrem Umfeld muss der gesellschaftliche und finanzielle Boden entzogen werden. Ein zentraler Schlüssel hierzu ist ein rechtsbeständiges Verbot der NPD. Dies wird von uns angestrebt. Aus den öffentlich zugänglichen Quellen ist die Verfassungsfeindlichkeit der NPD ersichtlich. Fraglich war bisher allerdings, ob der Einsatz von V-Leuten der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder in der NPD ein Verbot unmöglich machen. Deshalb fordern wir die Länder und die Bundesregierung auf, auf den Einsatz von V-Leute in der NPD, soweit für ein erfolgreiches Verbot notewendig, zu verzichten.</p>
<p class="bodytext">Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an Parteiverbote sind zu berücksichtigen; ein erneutes Scheitern in Karlsruhe ist unbedingt zu vermeiden.</p>
<p class="bodytext">Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.</p>
<p class="bodytext">Björn Tschöpe und Fraktion der SPD<br />Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90DIE GRÜNEN<br />Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU<br />Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
			<category>Linksfraktion Bremen</category>
			<category>Frieden</category>
			<category>Antifaschismus &amp; Antimilitarismus</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 23:59:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>„Stadtticket sichern und stärken!“ der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN </title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/stadtticket-sichern-und-staerken-der-fraktionen-der-spd-und-buendnis-90die-gruenen/</link>
			<description>Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:</p>
<p class="bodytext">Nach Punkt 1 wird folgender Punkt eingefügt:</p>
<p class="MsoNormal">2)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die Ticketpreise für das StadtTicket auf 15 Euro für Erwachsene und auf 10 Euro für Kinder entsprechend den Regelsätzen für SGB II-LeistungsempfängerInnen festzulegen.</p>
<p class="MsoNormal">(Punkt 2 wird somit zu Punkt 3, Punkt 3 wird zu Punkt 4.)</p>
<p class="MsoNormal">Peter Erlanson, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
			<category>Erlanson</category>
			<category>Soziales</category>
			<category>Bildung &amp; Wissenschaft</category>
			<category>Umwelt</category>
			<category>Verkehr &amp; Energie</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 12:18:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drs. 18/99: „Integriertes Flächen- und Marketingkonzept für die Windenergiebranche erstellen“</title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/antrag-der-fraktionen-spd-und-buendnis-90die-gruenen-drs-1899-integriertes-flaechen-und-mar/</link>
			<description>Anderungsantrag der Fraktion DIE LINKE:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: </p>
<p class="MsoNormal">Es wird folgende Ziffer 3. angefügt: </p>
<p class="MsoNormal">3. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, der Bürgerschaft ein Konzept zur arbeitsmarktpolitischen Entwicklung der Windenergiebranche vorzulegen. Darin soll dargelegt werden, wie in der Windenergiebranche tarifliche Standards und Mindestlohn abgesichert, qualifizierte Arbeitsplätze gefördert und Leiharbeit verhindert werden kann. </p>
<p class="MsoNormal">Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
			<category>Rupp</category>
			<category>Umwelt</category>
			<category>Verkehr &amp; Energie</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 12:20:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Haushaltseckwerte auch für Investitionen in Bildung, soziale Teilhabe und öffentliche Strukturen korrigieren! </title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/haushaltseckwerte-auch-fuer-investitionen-in-bildung-soziale-teilhabe-und-oeffentliche-strukturen-k/</link>
			<description>Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Der Senat plant, in den nächsten beiden Jahren 50 Mio. Euro in Maßnahmen zur Rationalisierung der Verwaltung zu investieren, die mittel- und langfristig die laufenden Kosten senken und die Finanzierungskosten (über-) kompensieren sollen. </p>
<p class="MsoNormal">Die jüngsten Steuerschätzungen schaffen selbst innerhalb der Kriterien des Sanierungs-pfades Spielraum für weitere Anpassungen. Grundlage für den Haushalt 2012 sind die von der Steuerschätzung Mai 2011 prognostizierten Einnahmen. Mit den vorgelegten Eckwerten bleiben die vom Senat beschlossenen Ausgaben 134 Mio. Euro unter den laut Konsolidierungsvereinbarung zulässigen Ausgaben. Die Steuerschätzung von November 2011 bestätigt die positive Entwicklung mit prognostizierten Mehreinnahmen von weiteren 117 Mio. Euro. </p>
<p class="MsoNormal">Der Bedarf an finanziellen Mitteln ist erheblich. Die Folgen der sog. Sanierung sind allerorten zu spüren. Gemessen an den Notwendigkeiten müssten die Ausgaben weit höher liegen, als es im Rahmen des &quot;Sanierungspfades&quot; möglich ist. </p>
<p class="MsoNormal">Die Steuerschätzungen geben nun die Möglichkeit, sowohl mittel- und langfristige Investitionen zu tätigen, u.a. auch um höhere Folgekosten zu vermeiden, als auch sanierungsbedingte Kürzungen zu vermeiden. Wohlgemerkt ohne den &quot;Sanierungspfad&quot; zu verlassen. </p>
<p class="MsoNormal">Um die Planung zumindest der möglichen Ausgaben, in Bildung, Soziales und öffentliche Strukturen sicher zu stellen und für die Ressorts Planungssicherheit zu erreichen, ist die Anpassung der Eckwerte dringend geboten. </p>
<p class="MsoNormal">Folgende Beispiele machen deutlich, dass es dringende Notwendigkeiten und vielfältige Möglichkeiten gibt, in öffentliche Daseinsvorsorge zu investieren: </p>
<p class="MsoNormal"><b>Bildung. </b>2008 gab Bremen laut statistischem Bundesamt pro SchülerIn 5900 € aus, Berlin 7100 € und Hamburg sogar 7300 €. Diese Differenz ist inzwischen größer geworden. Trotzdem wird das Bildungsressort 2012 laut den Eckwerten des Senats noch einmal 14 Mio. Euro weniger erhalten als 2011. Wollte Bremen seine Ausgaben pro SchülerIn nur auf das Niveau von Berlin heben, müssten im Produktbereich &quot;Öffentliche Schulen&quot; ca. 71 Mio. Euro zusätzlich eingestellt werden. </p>
<p class="MsoNormal"><b>Öffentlich geförderte Beschäftigung und soziale Stadtteilprojekte. </b>50 soziale Stadtteilprojekte sind akut bedroht, weil die Bundesmittel für die Förderung sozialversicherter Stellen 2012 drastisch gekürzt werden. Für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts ist es unverzichtbar, den Zusammenbruch der Projekte zu verhindern. Mit ca. 15 Mio. Euro Landesmitteln im Jahr könnte das Landesprogramm „Geförderte Beschäftigung und soziale Stadtentwicklung“ in vollem Umfang aufrechterhalten und auf 562 armutsfeste, tariflich und qualifikationsgerecht bezahlte Stellen umgestellt werden. Dies ist auch geboten, um der Verpflichtung der Landesverfassung, Art. 49, zumindest ansatzweise nachzukommen. </p>
<p class="MsoNormal"><b>Krankenhäuser</b>. Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) haben die Bundesländer die Kosten der Errichtung von Krankenhaus-Neubauten oder Umbauten zu übernehmen. Stattdessen ist der städtische Klinikverbund Gesundheit Nord (GeNo) angewiesen worden, den Teilersatzneubau des Krankenhauses Bremen Mitte aus dem laufenden Betrieb der Krankenhäuser zu „erwirtschaften“. Dies geschieht überwiegend durch den Abbau von Pflegepersonal unter Inkaufnahme einer schlechteren Patientenversorgung. Es mehren sich die Zeichen, dass der Ausbruch von Klebsiellen auf der Neonatologie im KH Bremen Mitte nur die Spitze dieses Pflegenotstandes sind. Eine Übernahme der gesetzlichen Verpflichtung zur Finanzierung des Teilersatzneubaus würde die GeNo in die Lage versetzen, zu einer verantwortbaren Personalpolitik zurückzukehren und damit die Gesundheitsversorgung deutlich zu verbessern. </p>
<p class="MsoNormal"><b>U3-Ausbau. </b>Bremen sieht sich aufgrund der Finanznot nicht in der Lage, neben den Bundesmitteln zum Ausbau der „Unter Dreijährigen“ (U3) -Betreuungsstellen genügend eigene Komplementärmittel aufzubringen. Erst recht fehlt es an der finanziellen Ausstattung für die notwendigen zusätzlichen ErzieherInnen. Ohne zusätzliche Finanzmittel wird der Richtwert einer Betreuungsquote von 35 Prozent nur durch Vorziehen des regulären Kindergarteneintritts, durch Gruppengrößenerhöhung und durch Verzicht auf eine obligatorische zweite Erzieherin in den Kindergruppen erreicht werden. </p>
<p class="MsoNormal"><b>Justiz und Polizei. </b>Eine funktionierende Justiz ist für einen Rechtsstaat unverzichtbar. Die PräsidentInnen der Bremer Gerichte, die Generalstaatsanwältin und der Leiter der Justizvollzugsanstalt haben in einer öffentlichen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die angedrohten Kürzungen u. a. zu weiteren, unverantwortlichen Erhöhungen der Warte-zeiten bis zu Gerichtsterminen führen und weitere, nicht mehr hinnehmbare Absenkungen der Qualität bei der Erledigung der Aufgaben der Justiz mit sich bringen würden. Gleichzeitig weisen die bremischen Polizeibeamten zu Recht auf die deutlich verschlechterten Arbeitsbedingungen hin, die ihnen im Rahmen der Personalkosten-kürzungen aufgezwungen werden sollen. </p>
<p class="MsoNormal"><b>Weitere Beispiele. </b>Die genannten Beispiele sollen stellvertretend für viele andere dringende Bedarfe stehen: die Arbeitsverdichtung und Überlastung des bremischen Personals, die prekäre Finanzierung der überlaufenen und unterfinanzierten Hochschulen, der Frauenhäuser, der sozialen Initiativen, der integrativen und kulturellen Belange, der Förderung des wirtschaftlichen Strukturwandels. Nach 16 Jahren Kürzungskurs ist die öffentliche Daseinsvorsorge in Bremen in Teilen der angeführten Problembereiche dabei, zu kollabieren. Selbst dort, wo das nicht der Fall ist, verliert Bremen den Anschluss an die anderen Bundesländer. </p>
<p class="MsoNormal"><b>Kürzungspolitik ist verfassungswidrig </b></p>
<p class="MsoNormal">Nach Auffassung der LINKEN ist diese fortgesetzte Kürzungspolitik nicht zulässig. Bremer und Bremerhavener BürgerInnen sind auch Bundesbürger und haben ein Recht darauf, dass die genannten Aufgaben in angemessener Qualität erledigt werden1. Und die Bundesrepublik ist verpflichtet, Bremen dafür genügend Mittel zur Verfügung zu stellen2. Die seit über 20 Jahren andauernde Haushaltsnotlage Bremens zeigt an, dass dies nicht der Fall ist. Dies ist jedoch ein Problem zwischen Bremen, dem Bund und den anderen Bundesländern, welches der Bremische Senat nicht durch eine unverantwortliche Absenkung aller Standards auf den Rücken seiner BewohnerInnen und Angestellten abladen kann. Der Bremische Senat sollte daher nach Auffassung der LINKEN seine Finanzplanung und damit auch die Eckwerte für 2012 so korrigieren, dass die öffentliche Daseinsvorsorge in Bremen angemessen ausgeführt werden kann. Dazu ist Bremen aufgrund des Sozialstaatsgebots, des Rechtsstaatsgebots und dem Gebot zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse verpflichtet. Dies sind Verfassungs-gebote, die Vorrang vor dem Gebot der „Schuldenbremse“ haben. </p>
<p class="MsoNormal"><b>Kürzungen produzieren Soziale Schulden </b></p>
<p class="MsoNormal">Und es ist aus sozialen wie auch aus ökonomischen Gründen vernünftig. Unzureichende Ausgaben jetzt mindern die Chancen der Bremer SchülerInnen, bedrohen soziale Stadtteilprojekte, erhöhen das körperliche Leiden von PatientInnen, verwehren Kindern die Chance auf Kontakt mit andern und ihren Eltern (insbesondere Müttern) die Chance auf eine Fortsetzung der beruflichen Laufbahn. Und sie führen mittel- und langfristig zu steigenden Ausgaben bzw. sinkenden Einnahmen: Minderausgaben bei der Bildung führen dazu, dass Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze noch stärker an BewerberInnen vergeben werden, die nicht im Land Bremen wohnen, was die Erwerbslosigkeit und damit auch die kommunalen Kosten der Erwerbslosigkeit weiter in die Höhe treibt. Ein unzureichender U3-Ausbau führt zur Abwanderung von Familien mit Kindern und damit zu sinkenden Einnahmen im Länderfinanzausgleich. Ein Abriss der öffentlich geförderten Beschäftigung führt zur Verfestigung von Armutslagen und zur verstärkten sozialen Benachteiligung von Stadtteilen; der Wiederaufbau von Strukturen und Projekten ist langwierig und erheblich teurer, als der Erhalt einer funktionierenden Struktur. Auch aus diesen Gründen ist es geboten, eine bedarfsgerechte Ausgabenpolitik zu betreiben. </p>
<p class="MsoNormal"><b>Unterschreitung der Konsolidierungspfad-Vereinbarungen. </b>Erst recht ist nicht nachzu-vollziehen, warum selbst nach dem Sanierungsvertrag vorhandene Spielräume nicht genutzt werden sollen. In seinen Eckwertebeschlüssen geht der Senat davon aus, im kommenden Jahr 134 Mio. Euro weniger auszugeben als zur Einhaltung des Sanierungspfades zulässig. Laut Novembersteuerschätzung 2011 ist jedoch damit zu rechnen, dass die Einnahmen um weitere 117 Mio. € über dem Anschlag der Mai-Steuerschätzung liegen, der den Eckwerten des Senats für den Haushalt 2011 zugrundeliegt. Damit wird der Haushalt 2012 um 251 Mio. Euro unterhalb der laut &quot;Sanierungspfad&quot; eingeräumten Neuverschuldung liegen. Die &quot;Schuldenbremse&quot; kann nicht als Rechtfertigung herhalten. Als Grund für diese Unterschreitung der Verein-barungen im Konsolidierungspfad führt der Senat den folgenden Grund an: </p>
<p class="MsoNormal">&quot;U. U. möglich wäre eine <b>teilweise Nutzung </b>der ausgewiesenen Differenzwerte für einmalige <b>Investitionsausgaben </b>mit dauerhaft günstiger fiskalischer Nutzen-Kosten-Relation sowie für strukturell sinnvolle und rentable <b>Vorziehmaßnahmen</b>. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass diese Inanspruchnahme nur in <b>sehr begrenztem Maße </b>erfolgen kann. Zu berücksichtigen ist vor allem die bereits erwähnte Berichtspflicht gegenüber dem Stabilitätsrat, in deren Rahmen die Freie Hansestadt Bremen nachzuweisen hat, dass die <b>Eigenanstrengungen des Landes </b>zur Sanierung der Haushalte - ablesbar insbesondere an der Ausgabengestaltung – deutlich über die <b>Durchschnittswerte aller Länder </b>hinausgehen.&quot; </p>
<p class="MsoNormal">Wir können diese Auffassung nicht nachvollziehen. Der Bremische Senat hat sich dazu verpflichtet, den Sanierungspfad einzuhalten. Dies ist für Bremen von vornherein eine wesentlich extremere Aufgabe als für alle anderen Bundesländer, für deren Erfüllung es klare Vereinbarungen gibt. Weshalb der Senat glaubt, seine Sparauflagen auch noch drastisch übererfüllen zu müssen, ist für uns unverständlich. </p>
<p class="MsoNormal">Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: </p>
<p class="MsoNormal">Der Senat wird aufgefordert, seine Eckwertbeschlüsse für den Haushalt 2012 zumindest im Rahmen der zulässigen Neuverschuldung anzuheben. </p>
<p class="MsoNormal">Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
			<category>Rupp</category>
			<category>Haushalt &amp; Finanzen</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 13:56:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Frühchenbehandlung in Bremen weiter sicherstellen</title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/fruehchenbehandlung-in-bremen-weiter-sicherstellen/</link>
			<description>Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br /><br />Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,<br /><br />darauf hinzuwirken, dass umgehend – unabhängig vom Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Krankenhauskeime“ - dauerhaft das bereits in der Vergangenheit erarbeitete Konzept „Ein neonatologisches Zentrum auf Level-1-Niveau mit zwei Standorten (Mitte/LdW)“ um zu setzen. Die medizinische . Zentrumsleitung soll bei dem neu zu berufenden Chefarzt der Neonatologie am Klinikum Bremen-Mitte liegen. Das Klinikum LdW wird entsprechend personell und finanziell ausgestattet, um das in der Vergangenheit bereits erreichte Level-1-Niveau erneut aufzubauen. Bremen braucht als Oberzentrum für die Region und im Sinne einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung einen zweiten neonatologischen Standort auf Level-1-Niveau.<br /><br />Peter Erlanson, Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Erlanson</category>
			<category>Gesundheit</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 12:25:00 +0100</pubDate>
			###NEWS_RSS2_ENCLOSURES###
		</item>
		
		<item>
			<title>Geheimdienste demokratisch kontrollierbar machen – Nazi-Mordserie umfassend aufklären </title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/geheimdienste-demokratisch-kontrollierbar-machen-nazi-mordserie-umfassend-aufklaeren/</link>
			<description>Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="Default">Das Handeln der Geheimdienste muss in einem Rechtsstaat transparent und nachvollziehbar gestaltet werden. Politische Verantwortlichkeit muss gewährleistet sein. Dem widerspricht die aktuelle Praxis verschiedenster Geheimgremien in den Ländern und auf Bundesebene (und der gemeinsamen Bund-Länder-Gruppe), die schon deshalb nicht geeignet sind das Versagen der Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit den Morden der Neonazigruppe „NSU“ umfassend aufzuarbeiten, weil ihnen Informationen mitgeteilt werden, deren Überprüfung, Abgleichung und Diskussion den ParlamentarierInnen in der Regel untersagt ist.</p>
<p class="Default">Unter diesen Voraussetzungen können die in Verbindung zu den Taten stehenden Aktivitäten und Unterlassungen der Geheimdienste nicht aufgeklärt werden. Das demokratieferne Konstrukt eines unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagenden, mithin unkontrollierbaren Gremiums, das sich ausschließlich auf die unüberprüfbaren Informationen eines Geheimdienstes stützt, kann nicht aufrechterhalten werden. Diese Konstruktion war vielmehr wichtiges Strukturelement jahrelang wuchernder rechtsextremistischer Verstrickungen der Geheimdienste. Nach derzeitigem Kenntnisstand begünstigte sie diese Mordserie letzten Endes sogar. </p>
<p class="Default">Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: </p><ul><li>Die Bürgerschaft erwartet vom Senat uneingeschränkte Transparenz und umfassende Informationsbereitschaft von Seiten des Landesamts für Verfassungsschutz.</li><li>Die im Zusammenhang mit der umfassenden Aufklärung der Mordserie und dem Handeln und Unterlassen des Verfassungsschutzes stattfindende Unterrichtung der Bürgerschaft geschieht zeitnah in der Innendeputation und nicht in der Parlamentarischen Kontrollkommission nach dem Verfassungsschutzgesetz. </li><li>Die Bürgerschaft erwartet, dass die Novellierung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes rechtstaatliche Fortschritte bringt, Transparenz und Verantwortlichkeit stärkt. Die Parlamentarische Kontrollkommission genügt diesen Kriterien aktuell nicht.</li></ul><p class="Default">Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE. </p>]]></content:encoded>
			<category>Vogt</category>
			<category>Umwelt</category>
			<category>Verkehr &amp; Energie</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 10:58:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Freie Mittel aus dem Haushalt in 2011 für Investition in den Teilersatzneubau Krankenhaus Bremen Mitte verwenden!</title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/freie-mittel-aus-dem-haushalt-in-2011-fuer-investition-in-den-teilersatzneubau-krankenhaus-bremen-mi/</link>
			<description>Antrag der Fraktion DIE LINKE:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die Bremer Krankenhausgesellschaft und der Verband der Krankenkassen kritisieren seit langem die mangelhafte Finanzierung der vier in der Gesundheit Nord (GeNo) zusammengefassten kommunalen Kliniken (Klinikum Bremen-Mitte, Klinikum Bremen-Ost, Klinikum Bremen-Nord, Klinikum Links der Weser). Zweck der Krankenhausfinanzierung ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit gut ausgestatteten Krankenhäusern der verschiedenen Versorgungsstufen. Die laufenden Unterhaltungs-, Betriebs- und Personalkosten werden von den Krankenkassen bezahlt, die Finanzierung der Kosten für den Neubau, Umbau oder Erweiterungsbau eines Krankenhauses sowie die Kosten für die notwendige Ausstattung medizintechnische Ausstattung gehört zu den Aufgaben des kommunalen Trägers bzw. des Landes (duales Finanzierungssystem). Bremen kommt dieser Aufgabe nur noch bedingt nach.</p>
<p class="bodytext">Der Sanierungsstau in den Bremer Kliniken verschärft sich seit Jahren, der Senat entzieht sich dabei zunehmend seiner Verantwortung. Mit einer Bürgschaft hat die Stadtgemeinde die Finanzierung des Teilersatzneubaus am Klinikum Bremen-Mitte zwar abgesichert, erklärtes Ziel von Senat und GeNo ist es aber, die erforderlichen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe in erster Linie aus dem laufenden Betrieb der Krankenhäuser zu „erwirtschaften“, um so den Haushalt nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Dieses Erwirtschaften bedeutet zum überwiegenden Teil den Abbau von Krankenhauspersonal. Wie von Betriebsräten und Pflegepersonal immer wieder bemängelt wird, wird durch einen derartigen Personalabbau eine schlechtere Patientenversorgung billigend in Kauf genommen. Der sogenannte „Hygiene-Skandal“ auf der Neonatologie des Klinikums Mitte zeigt eventuell eine der ersten sicht- und spürbaren Auswirkungen dieser fragwürdigen Krankenhauspolitik. Vor diesem Hintergrund halten wir ein Umsteuern bei der Finanzierung der in der GeNo zusammengefassten Kliniken für dringend erforderlich.</p>
<p class="bodytext">Laut Novembersteuerschätzung 2011 kann Bremen (Land und Stadtgemeinde) damit rechnen, 248 Mio. € mehr einzunehmen als im Haushalt veranschlagt. Gleichzeitig liegen die Ausgaben rund 130 Mio. € niedriger als erwartet. Das Finanzierungssaldo des Haushalts 2011 liegt damit rund 380 Mio. € niedriger als laut „Konsoli-dierungspfad“ für 2011 zulässig. Berechtigterweise sind von diesen Mitteln, die im Rahmen des beschlossenen Haushaltsgesetzes vorhanden sind, eine Reihe von sinnvollen weiteren Ausgaben getätigt worden, z.B. für Zinssicherungsgeschäfte, aber auch für zusätzliche Investitionen in Krankenhausausstattungen. Trotzdem sind nach wie vor, auch unter Berücksichtigung der relevanten Einnahme-Berechnungen aus den Regionalisierungsergebnissen vom November 2010, substantielle Mittel für weitere sinnvolle Investitionen im Haushalt vorhanden.</p>
<p class="bodytext">Nach Auffassung der LINKEN ist es angesichts der zunehmend kritischeren Lage im KH Bremen-Mitte unverzichtbar, die drückenden Schulden durch Übernahme einer ersten Tranche der Investitionen in den Teilersatzneubau des Krankenhauses merklich zu verringern und damit den Rationalisierungsdruck und den Personalabbau in der GeNo zu senken. Damit würde die Qualität der Patientenversorgung verbessert. Zudem würde Bremen damit auch zumindest einem ersten Teil seiner gesetzlichen Verpflichtungen zur Finanzierung von Investitionen im Krankenhaus-bereich nachkommen.</p>
<p class="bodytext">Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) möge beschließen:</p>
<p class="bodytext">Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) fordert den Senat auf, aus den noch vorhande-nen Mitteln des Haushalts 2011 eine erste Tranche für Investitionen in den Teilersatzneubau des KH Bremen-Mitte bereitzustellen. Dazu sollen die verfügbaren Mittel so ausgeschöpft werden, dass die Vereinbarungen zum Konsolidierungspfad sicher eingehalten werden können.</p>
<p class="bodytext">Claudia Bernhard, Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Bernhard</category>
			<category>Gesundheit</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 14:36:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Präzisierung Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE zum Entwurf der Koalition</title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/praezisierung-aenderungsantrages-der-fraktion-die-linke-zum-entwurf-der-koalition/</link>
			<description>Änderungsantrag der Fraktion:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Die Bürgerschaft hat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drs. Nr. 18/108 zum Antrag der Koalition &quot;Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes&quot; (Drs. 18/96) an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen überwiesen.</p>
<p class="MsoNormal">Wir möchten den Änderungsantrag wie folgt präzisieren:</p>
<p class="MsoNormal">Artikel 1 „Das Bremisches Hafenbetriebsgesetz vom 21. <span lang="EN-GB">November 2000 (Brem.GBl. S. 437 -</span></p>
<p class="MsoNormal">9511-a-1), das zuletzt durch Art. 2 ÄndG vom 12. 4. 2011 (Brem.GBl. S. 287) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: </p>
<p class="MsoNormal">§2 wird wie folgt geändert: </p>
<p class="MsoNormal">1. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:</p>
<p class="MsoNormal">(2) Die bremischen Häfen sind als Universalhäfen gewidmet und stehen offen für den Umschlag aller zulässigen Güter. Die Häfen sind als öffentliche Einrichtung wichtiger Teil der Bremischen Gesamtwirtschaft, die auf Nachhaltigkeit und Erneuerbare Energien ausgerichtet ist. Ausgeschlossen ist im Hafengebiet deshalb der Umschlag von Kernbrennstoffen sowie sonstigen radioaktiven Stoffen i. S. d.&nbsp; §2 Abs. 1 S. 1 und 2 des Atomgesetzes des Bundes (AtG), die im Einzelfall zur Herstellung von Kernbrennstoffen bestimmt oder bei deren Herstellung oder Nutzung angefallen sind.’<br /> </p>
<p class="MsoNormal">2. Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden die Absätze 3 bis 5.“<br /> </p>
<p class="MsoNormal">Begründung: </p>
<p class="MsoNormal">Die Teilentwidmung wird mit der Ausrichtung auf Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien begründet. Eine Reduzierung der Teilentwidmung auf Kernbrennstoffe genügt dieser Ausrichtung nicht. Bei einem großen Teil der Transporte in der Vergangenheit, handelte es sich u.a. um nicht angereichertes Uranhexafluorid und abgereichertes Uranhexafluorid. Diese Stoffe sind keine Kernbrennstoffe.<br /> </p>
<p class="MsoNormal">Erst das Kriterium der Zweckbestimmung für die Herstellung von Kernbrennstoffen bringt hinreichend zum Ausdruck, dass vor allem solche radioaktiven Stoffe nicht umgeschlagen werden sollen, die von der Atomindustrie zur Herstellung der Kernbrennstoffe angefordert wurden, dabei als Nebenprodukt angefallen oder nach Benutzung der Kernbrennstoffe als Rückstände übriggeblieben sind. </p>
<p class="MsoNormal">Diese Zweckbestimmung erstreckt sich nur auf die jeweilige Ladung, nicht aber auf einen bestimmten Stoff pauschal. Auf die se Weise werden sonstige Nutzungen –etwa zu medizinischen Zwecken oder zu Forschungszwecken –also nicht erfasst. Ist die betreffende Ladung indes für die Forschung zur zivilen Nutzung der Kernenergie gedacht oder ist sie dabei angefallen, dürfte ihr Umschlag von der Teilentwidmung im Regelfall ebenfalls erfasst sein und damit verhindert werden. </p>
<p class="MsoNormal">Der vorstehende Vorschlag schließt den Umschlag radioaktiver Stoffe, die keine Kernbrennstoffe sind, nicht generell aus. Die Möglichkeit, die Teilentwidmung zu um gehen zu versuchen und etwa das Umschlagsgut/den letztlichen Empfänger verschleiernd zu deklarieren, ist damit nicht ausgeschlossen. Lediglich bei einem Ausschluss sämtlicher radioaktiver Stoffe wäre eine solche Umgehungsgefahr letztlich effektiv zu bannen. Soll aber für bestimmte, etwa medizinische Zwecke weiter umgeschlagen werden dürfen, muss dieses „Risiko“ hingenommen werden. <br /></p>
<p class="MsoNormal">Es dürfte aber ohnehin nur selten eine Situation eintreten, in der Stoffe, die an sich zur Herstellung von Kernbrennstoffen gebraucht werden, ausnahmsweise für sonstige Zwecke gedacht sind und in Bremen umgeschlagen werden sollen. Sollte dies dennoch einmal der Fall sein, wäre ein solcher Umschlag vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Teilentwidmung hinzunehmen. Denn die Begründung für die Teilentwidmung lautet gerade nicht auf die Abwehr der Gefahren, die von solchen Stoffen generell ausgehen, so dass sämtlicher Umschlag dieser Stoffe unterbunden werden sollte. Für eine solche gefahrenabwehrrechtliche Ausrichtung der Teilentwidmung wäre die Vereinbarkeit mit der Zuständigkeit des Bundes für die Kernenergie samt ihrer Gefahren sehr fraglich. Begründet wird die Teilentwidmung mit einer wirtschaftlichen Standortpolitik des Landes Bremen in Richtung Nachhaltigkeit und Erneuerbare Energien. Denkbare Nutzungen der radioaktiven Stoffe, die nicht auf einen energiewirtschaftlichen Gebrauch/Forschung gerichtet sind, dürften mit dieser Zweckbestimmung der Teilentwidmung nicht kollidieren. </p>
<p class="MsoNormal">Die vorgeschlagene Regelung dürfte im Übrigen dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot genügen. Ihr Regelungsgehalt ist für den Normanwender hinreichend klar und im Einzelfall durch ein erkennendes Gericht ohne weiteres feststellbar und anwendbar. </p>
<p class="bodytext"><hr> <p class="MsoNormal">Zur Information: Definition Kernbrennstoffe</p> <p class="MsoNormal">In einer Anfrage an das Bundesamt für Strahlenschutz hinsichtlich der Definition des Begriffs &quot;Kernbrennstoff&quot; und der Auswirkung des Koalitionsentwurfes erhielten wir folgende Antwort, wir zitieren aus der eMail:</p> <p class="MsoNormal">&quot;... Bei UF6 ist es so, dass seine rechtliche Einstufung als &quot;Kernbrennstoff&quot; oder als &quot;sonstige radioaktive Stoff&quot; nach §2 Abs. 1 AtG vom Anreicherungsgrad abhängig ist. UF6 wird bekanntermaßen erzeugt, um eine Anreicherung vorzunehmen. Es gibt deshalb <br> 1. UF6 mit Uran in der natürlichen Isotopenzusammensetzung (das Ausgangsprodukt für denAnreicherungsprozess). Es stellt keinen Kernbrennstoff im Sinne von §2 Abs. 1 AtG dar.</p> <p class="MsoNormal">2. UF6 mit Uran in der angereicherten Form, also mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertem Uran (das Endprodukt des Anreicherungsprozesses). Es stellt Kernbrennstoff im Sinne von §2 Abs. 1 AtG dar.</p> <p class="MsoNormal">3. UF6 mit abgereichertem Uran (das Abfallprodukt des Anreicherungsprozesses, auch Tails genannt). Es stellt keinen Kernbrennstoff im Sinne von §2 Abs. 1 AtG dar.</p> <p class="MsoNormal">Nach dem Gesetzesvorschlag wäre der Umschlag von Nr. 2 (UF6 mit angereichertem Uran) ausgeschlossen, nicht hingegen der Umschlag von Nr. 1 und Nr. 3.</p> Insgesamt gilt, dass die chemischen Eigenschaften (chemische Reaktivität und Toxizität) von UF6 unabhängig sind vom Anreicherungsgrad und seiner Einstufung als Kernbrennstoff oder sonstiger radioaktiver Stoff.&quot; </p>]]></content:encoded>
			<category>Rupp</category>
			<category>Umwelt</category>
			<category>Verkehr &amp; Energie</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 18:11:00 +0100</pubDate>
			###NEWS_RSS2_ENCLOSURES###
		</item>
		
		<item>
			<title>Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses</title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/einsetzung-eines-parlamentarischen-untersuchungsausschusses/</link>
			<description>Antrag der Fraktion der CDU, des Abgeordneten Timke (BIW), der Fraktion der SPD, der Fraktion...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Umstände der Infektionswelle und der Todesfälle von frühgeborenen Kindern in der neonatologischen Intensivstation im Klinikum Bremen-Mitte (KBM) sowie der damit in Zusammenhang stehenden mutmaßlichen Missachtung von Vorschriften der Krankenhaushygiene, der Nichtbeachtung von Meldevorschriften sowie struktureller, personeller und organisatorischer Mängel hinsichtlich der Einhaltung von Hygienevorschriften und Notwendigkeiten und Möglichkeiten von Verbesserungen in diesem Bereich [PUA Krankenhaus-Keime].<br /><br />Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br /><br />Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) setzt einen aus 12 Mitgliedern und 12 stellvertretenden Mitgliedern bestehenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit dem Auftrag ein, im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Landes zu untersuchen, ob und inwieweit die Nichtbeachtung von Vorschriften der Krankenhaushygiene, strukturelle, personelle und/oder organisatorische Mängel innerhalb des Klinikums Bremen-Mitte, des Klinikverbundes Gesundheit Nord (GeNo), des Gesundheitsamtes bzw. der senatorischen Behörde für Gesundheit sowie die Nichtbeachtung der Meldevorschriften für die Infektion von mindestens 23 Kindern mit dem Keim Klebsiella pneumoniae und den Tod von mindestens drei frühgeborenen Kindern ursächlich waren und ob Infektionen und Todesfälle vermeidbar gewesen wären.<br />Über das Ergebnis der Untersuchungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen ist der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) Bericht zu erstatten.<br />Der Untersuchungsauftrag erstreckt sich auf folgende Themenkomplexe:<br />—<br />Erforschung der möglichen Ursachen für die Klebsiellen-Infektion in der Neonatologie im Klinikum Bremen-Mitte auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit ähnlichen Vorfällen in anderen großen Kliniken wie in Mainz oder in Hamburg.<br />—<br />Kontrolle und Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften zur Krankenhaushygiene in den bremischen Kliniken, insebesondere im Klinikum Bremen-Mitte durch die Krankenhäuser selbst bzw. deren Beauftragten oder Bevollmächtigten, die Gesundheit Nord sowie die zuständigen Aufsichtsbehörden.<br />—<br />Art und Umfang der Meldevorschriften und deren Beachtung sowie die Information der Öffentlichkeit durch die Behörde der Senatorin für Gesundheit<br />im vorliegenden und allgemein das vorgesehene Reaktionssystem im Krisenfall.<br />—<br />Auswirkungen des Zentrenkonzeptes der Gesundheit Nord im Bereich der Neonatologie unter Einbeziehung von Krankenhausentwicklungskonzepten anderer vergleichbarer Großstädte.<br />—<br />Umsetzung und Einhaltung der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern.<br />—<br />Steuerungsprozesse und Entscheidungsstrukturen im Klinikum Mitte, im Klinikverbund Gesundheit Nord, in der senatorischen Behörde und in deren nachgeordneten Dienststellen, in den Bereichen Hygiene, Infektionsschutz und Meldepflichten.<br />—<br />Die politische und administrative Verantwortung des Senats, insbesondere der Senatorin für Gesundheit als Senatorin und Vorsitzende des Aufsichtsrates der Gesundheit Nord.<br />—<br />Konsequenzen aus dem zu untersuchenden Sachverhalt für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Krankenhaushygiene im Land Bremen sowie der Meldevorschriften innerhalb des Gesundheitsressorts, seiner nachgeordneten Dienststellen und zwischen diesen Behörden.<br />Dabei sollen insbesondere folgende Sachverhalte untersucht werden:<br />—<br />Art und Umfang der geltenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zur Krankenhaushygiene.<br />—<br />Umsetzung der geltenden Hygienevorschriften in der Neonatologie, im Klinikum Bremen-Mitte und im Klinikverbund Gesundheit Nord.<br />—<br />Personelle Verantwortung für die Umsetzung der Hygiene- und Meldevorschriften in der Neonatologie und im Klinikum Bremen-Mitte.<br />—<br />Personelle Ausstattung und Qualifikation in den Bereichen Krankenhaushygiene und Neonatologie im Klinikverbund Gesundheit Nord, auch im Vergleich zu Kliniken anderer Großstädte.<br />—<br />Zusammenarbeit mit den Krankenkassen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Vorschriften zur Krankenhaushygiene.<br />—<br />Eingeleitete Maßnahmen des Klinikums Bremen-Mitte, der Gesundheit Nord, des Gesundheitsamtes und des Gesundheitsressorts seit Beginn der Infektionen im konkreten Krisenfall.<br />—<br />Auswirkung der Zusammenführung der Neonatologie von den Kliniken Links der Weser und Bremen-Nord am Klinikum Bremen-Mitte im Hinblick auf den konkreten Krisenfall und im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung insgesamt.<br />—<br />Zeitpunkt und Umfang der Untersuchung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Neonatologie und des Klinikums Bremen-Mitte auf den in Rede stehenden Keim.<br />—<br />Art und Umfang der vorgeschriebenen Meldewege und tatsächlicher Ablauf im zu untersuchenden Sachverhalt.<br />—<br />Innerbetriebliche Abläufe und Strukturen im Klinikum Mitte und im Klinikverbund, die ein frühzeitiges Erkennen der Krisensituation beeinflusst haben.<br />—<br />Hygienemanagement und Meldesystem im Vergleich zur Praxis an anderen Kliniken im Bundesgebiet oder darüber hinaus.<br />—<br />Zeitpunkt der Information des medizinischen Personals in der betroffenen Klinik, der Angehörigen von betroffenen und neu eingewiesenen Patienten sowie der Öffentlichkeit.<br />—<br />Anzeige und Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.<br />—<br />Untersuchung der Konsequenzen, die nach den durch vergleichbare Infektionen verursachten Zwischenfällen in anderen Kliniken für notwendig gehalten wurden und deren Bewertung durch Hygienesachverständige.<br />—<br />Einhaltung der in Deutschland geltenden medizinischen Hygienestandards im Land Bremen durch Hygiene-Pläne einschließlich der Hygienekontrollen sowie deren Dokumentation, auch im Vergleich zu den Kliniken anderer Großstädte.<br />—<br />Die medizinisch wünschenswerten und realisierbaren Möglichkeiten der Verbesserung der Krankenhaushygiene und laufende Einbeziehung von externem Sachverstand.<br /><br />Fraktion der CDU<br />Fraktion der SPD<br />Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN<br />Fraktion DIE LINKE<br />BiW</p>]]></content:encoded>
			<category>Linksfraktion Bremen</category>
			<category>Gesundheit</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 22:34:00 +0100</pubDate>
			###NEWS_RSS2_ENCLOSURES###
		</item>
		
		<item>
			<title>Änderungsantrag zum interfraktionellen Antrag, Neufassung der Drs. 18/122: Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Umstände der Infektionswelle und der Todesfälle von frühgeborenen Kindern (…)</title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/aenderungsantrag-zum-interfraktionellen-antrag-neufassung-der-drs-18122-einsetzung-eines-parlame/</link>
			<description>Antrag der Fraktion DIE LINKE:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; In der Auflistung der vornehmlich zu untersuchenden Sachverhalte wird nach dem vierten Spiegelstrich „Personelle Ausstattung (…) auch im Vergleich zu Kliniken anderer Großstädte“ folgender Spiegelstrich eingefügt: <br /> „- Auswirkungen des Personalabbaus auf die Aufgabenwahrnehmung im Klinikverbund, insbesondere hinsichtlich Schichtbesetzung, Arbeitsverdichtung, Betreuungsrelation, Weitergabe von Informationen und Verarbeitung von patientenbezogenen Informationen.“ <br /></p>
<p class="MsoNormal">Begründung: </p>
<p class="MsoNormal">1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der PUA soll auch prüfen, ob die Einhaltung der Vorschriften angesichts der personellen Ausstattung überhaupt möglich bzw. stark erschwert war (siehe Einsetzungstext und vierter Spiegelstrich der Sachverhalte). Dazu ist es unerlässlich, sich Aufschluss über die Auswirkungen des Personalabbau-Konzepts zu verschaffen, und zwar möglichst konkret auf die angegebenen Belange (Schichtbesetzung, Umgang mit patientenbezogenen Informationen usw.). </p>
<p class="MsoNormal">Claudia Bernhard, Peter Erlanson, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
			<category>Bernhard</category>
			<category>Gesundheit</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 20:45:00 +0100</pubDate>
			###NEWS_RSS2_ENCLOSURES###
		</item>
		
		<item>
			<title>Aussetzung der Kapazitätsfestlegung für die 5. Klassen</title>
			<link>http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/ablage_alt/pressemitteilungen/detail/zurueck/antraege-neu/artikel/aussetzung-der-kapazitaetsfestlegung-fuer-die-5-klassen/</link>
			<description>Antrag der Fraktion DIE LINKE an die Bildungsdeputation:</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die Tagesordnungspunkte 7, 8 und 9 (Aufnahmeverfahren an weiterführenden öffentlichen Schulen, Neufassung der Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten, Einschulung 2012/2013 – geplante Klassenverbände) werden ausgesetzt.<br><br>Begründung:<br><br>Die vorgesehenen Kapazitäten stellen mehrere Schulen vor erhebliche Probleme. In einigen Fällen ist kein Einvernehmen mit den betroffenen Schulen und/oder Beiräten erzielt. Umgekehrt bestehen auch gegen die Reduzierung der Oberschule Findorff auf 5-Zügigkeit erhebliche Bedenken. Die Standortfrage der geplanten neuen OS „Ohlenhof“ ist ungeklärt. Es muss auch geklärt werden, was ein Schulbeginn mit 7 Klassen an zwei neuen Oberschulen bedeutet, die noch gar nicht im Bau sind. Ein Schuljahr in Containern ist für die betroffenen Schülerinnen und Schüler unzumutbar. Ohne Klärung dieser Fragen ist die vorgeschlagene Beschlussfassung nicht verantwortlich.</p>]]></content:encoded>
			<category>Vogt</category>
			<category>Bildung &amp; Wissenschaft</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 15:05:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
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