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16. März 2010 Fraktion, Bildung & Wissenschaft

Schulanwahl: Wohnortnahen Schulbesuch gewährleisten

Der Übergang von der 4. Klasse der Grundschule an die weiterführende Schule stellt für Schülerinnen und Schüler einen wichtigen und kritischen Einschnitt in ihrer Schullaufbahn dar. Die Bildungslaufbahn an der weiterführenden Schule kann erheblich belastet werden, wenn der Schulbesuch nicht in Wohnortnähe erfolgt. Lange Fahrtzeiten und die völlige Herauslösung aus dem bisherigen Umfeld von Mitschülerinnen und Mitschülern beeinflussen den Übergang negativ und benachteiligen Schülerinnen und Schüler, die keine weiterführende Schule in Wohnortnähe besuchen können, beim Start in den neuen Abschnitt ihrer Bildungslaufbahn.

In mehreren Stadtteilen zeichnet sich derzeit ab, dass eine erhebliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern entgegen dem Elternwunsch nicht die Möglichkeit erhält, ab der 5. Klasse eine weiterführende Schule in ihrem Stadtteil oder zumindest eine nahegelegene weiterführende Schule in einem benachbarten Stadtteil zu besuchen. Dies betrifft z.B. Walle und Gröpelingen, wo Schülerinnen und Schüler offenbar Schulen in Hemelingen oder Bremen-Nord besuchen sollen, und die östliche Vorstadt, wo betroffene Eltern ebenfalls besorgt und alarmiert sind. Es geht in beiden Stadtteilen um jeweils ca. 40 Kinder. Wir bezweifeln, dass durch Nachrückverfahren und Rückläufer von Doppelanmeldungen das Problem erledigt sein wird. 

Für alle betroffenen Stadtteile ist umgehend Abhilfe zu schaffen. Für Eltern und Kinder ist eine vergleichsweise wohnortferne Schulzuweisung eine Zumutung. Sie ist auch mit dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit nicht zu vereinbaren. Bis zum Beginn des Schuljahres sollen daher alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, zusätzliche Klassen einzurichten oder ergänzende Räume hinzuzuziehen, um einen wohnortnahen Schulbesuch zu gewährleisten.

Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) möge beschließen:

  1. Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) fordert den Senat auf, beim Übergang von Schülerinnen und Schülern nach der 4. Klasse einen wohnortnahen Schulbesuch zu gewährleisten, wenn die Eltern dies wünschen. Ermöglicht werden soll der Besuch einer Schule im jeweiligen Stadtteil oder wohnortnah in einem angrenzenden Stadtteil.  

  2. Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) fordert den Senat auf, Maßnahmen zu ergreifen, die in Zukunft eine durchgehend wohnortnahe Beschulung in allen Stadtteilen ohne kurzfristige Notmaßnahmen ermöglichen.

Jost Beilken, Monique Troedel und Fraktion DIE LINKE