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18. August 2010 Rupp, Öffentliche Daseinsvorsorge, Privatisierung & Rekommunalisierung

Keine weitere Privatisierung der Abwasserentsorgung (Neufassung des Antrags vom 11.06.2010)

Wie Presseberichten zu entnehmen war, plant der Senat, seinen bereits 2008 gefassten Beschluss zur Gründung einer privatrechtlich organisierten kommunalen Abwasser GmbH (KAB) umzusetzen. Hintergrund dieses Vorhabens sind die im bundesweiten Vergleich nach Einschätzung des Senats sehr hohen Abwassergebühren, die Bremer BürgerInnen und Firmen zu bezahlen haben.

Diese sehr hohen Abwassergebühren sind in Zusammenhang mit der Privatisierung der kommunalen Bremer Abwasserentsorgung zu sehen, die seit 1999 von der HanseWasser GmbH Bremen durchgeführt wird. Die Stadt Bremen hält an dieser GmbH 25,1 Prozent, die anderen Geschäftsanteile teilen sich die swb und Gelsenwasser. Dadurch, dass die HanseWasser eine privatrechtliche Firma ist, muss sie (im Gegensatz zu einer kommunalen Abwasserentsorgung) für ihre Dienstleistungen 19 Prozent Umsatzsteuer erheben und abführen. Zusätzlich erwirtschaftet HanseWasser circa 10 Prozent Gewinn, der zwischen swb und Gelsenwasser aufgeteilt wird. Bremen selbst erhält nach Auskunft des Finanzressorts nur eine Dividende von circa 0,2 Prozent des Umsatzes. Im Vergleich zu einer kommunalen Abwasserentsorgung, die nicht umsatzsteuerpflichtig ist und kostendeckend arbeitet, also keinen Gewinn abzuführen hat, sind die Preise der privaten HanseWasser damit um knapp 30 Prozent teurer.

Die HanseWasser lässt sich ihre Rechnungen jedoch nicht direkt von den Kundinnen bezahlen, sondern stellt ihr Entgelt (inklusive Umsatzsteuer) einer Abrechnungsstelle bei den kommu­nalen Bremer Entsorgungsbetrieben in Rechnung. Diese wiederum zieht die entsprechenden Entgelte bei Privat- und Firmenkunden in Form von öffentlichen Gebühren ein. Da diese als In-Rechnung-Stellen von hoheitlichem Handeln prinzipiell nicht mehr­wert­steuerpflichtig sind, enthalten die zu zahlenden Gebühren zwar die von der HanseWas­ser in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, sie kann aber auf der Gebührenabrechnung nicht explizit ausgewiesen werden.

Das Vorhaben des Senats zielt darauf ab, auch diese hoheitliche Gebührenabrechnung fortan von einer privaten GmbH in städtischem Besitz durchführen zu lassen. Diese würde die von der HanseWasser entrichtete Umsatzsteuer in den ausgestellten Abrechnungen an die KundInnen explizit auszeichnen können. Für private KundInnen würde sich dadurch an den hohen Abwassergebühren nichts ändern, aber gewerbliche Verbraucher könnten ihrerseits diesen Umsatzsteueranteil als Vorsteuerabzug in Rechnung stellen und sich vom Finanzamt zurückholen.

Gegen dieses Vorhaben spricht jedoch die bundesweite Brisanz einer vollständigen Priva­tisierung der Bremer Abwasserentsorgung. Dies würde ein Präzedenzfall einer Gemeinde darstellen, die ihre bislang hoheitliche (und damit umsatzsteuerfreie) Pflicht zur Abwasser­entsorgung komplett an private Unternehmen abgibt.  Damit steht bundesweit zur Disposition, ob Abwasserentsorgung überhaupt eine hoheitliche Aufgabe sein muss. Private Abwasser-Entsorgungsfirmen werden die Bremer Regelung für eine Klage auf Gleichbe­handlung mit öffentlicher Abwasser-Entsorgung heranziehen. Wenn dieser Klage stattgegeben wird, womit gerechnet werden muss, dann müsste  auch in den circa 98 Prozent der deutschen Gemeinden mit  Abwasserentsorgung in öffentlicher Hand Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden – deutschlandweit würden die Abwasser-Gebühren um 19 Prozent steigen. Zudem wären private Entsorgungsunternehmen damit konkurrenzfähiger als bisher. Eine weitere Privatisierungswelle wäre zu befürchten.

Die Abwasserentsorgung gehört jedoch zum Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit prinzipiell in öffentliche Hand. Das einzig sinnvolle und verantwortbare Vorgehen gegen die hohen Abwasserpreise in Bremen ist daher eine Rekommunalisierung der Hansewasser. Damit würde sowohl die Umsatzsteuerpflicht als auch die Gewinn-Abführung an die anderen Gesellschafter hinfällig. Es gibt konkrete Berechnungen von Fachleuten und der Verbraucherzentrale, die zeigen, dass dies möglich und lukrativ sowohl für die VerbraucherInnen, private wie gewerbliche, als auch für Bremen wäre. Insbesondere, wo Bremen nach Presseberichten bereits schon jetzt den Mitgesellschaftern einen Mindestgewinn von 10 Prozent des Umsatzes garantiert hat und damit das volle unternehmerische Risiko trägt.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

  1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, von einer weiteren Privatisierung der Abwasserentsorgung Abstand zu nehmen.
  1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, mit den Anteilseignern swb und Gelsenwasser in Verhandlungen über eine Rekommunalisierung der Hansewasser zu treten.

Klaus-Rainer Rupp, Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE