Zurück zur Startseite
4. November 2011 Bernhard, Armut & Reichtum, Soziales

Einrichtung einer Stiftung „Sozialer Zusammenhalt“

Die Zukunft der sozialen Stadtteilprojekte steht auf dem Spiel. Das Landesprogramm „Geförderte Beschäftigung und soziale Stadtentwicklung“, das 562 sozialversicherte Stellen umfasst, droht zusammenzubrechen, weil die Mittel der Jobcenter gekürzt und sozialversicherte Stellen daraus nur noch in geringer Zahl gefördert werden. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern weigert sich der Senat seit fünf Jahren, Landesmittel für geförderte Beschäftigung zur Verfügung zu stellen. Stattdessen sollen sozialversicherte Stellen durch Ein-Euro-Jobs ersetzt werden. Das ist das Gegenteil dessen, womit der Senat 2007 angetreten war: Ein-Euro-Jobs durch sozialversicherte Stellen zu ersetzen und Erwerbslose aus dem Hilfebezug zu lösen. Dafür ist auch eine armutsfeste, tarifliche und qualifikationsgerechte Bezahlung in der geförderten Beschäftigung erforderlich.

Angesichts dessen ist es völlig unverständlich, dass der Senat in 2011 die nach dem „Sanierungsvertrag“ zulässige Ausgaben-Obergrenze auch noch um ca. 100 Millionen Euro unterschreiten will. Denn diese Situation bietet die Möglichkeit, die sozialen Stadtteilprojekte auf mehrere Jahre hinaus abzusichern. Mit einem einmaligen Betrag von 59 Millionen kann das Landesprogramm für vier Jahre (2012-2015) vollständig aus Landesmitteln ausfinanziert werden – mit 562 vollständig sozialversicherten Stellen, 10 Euro Mindestlohn und 150 Euro monatliche Ausstattungspauschale. Erforderlich dafür ist die Einrichtung einer Stiftung „Sozialer Zusammenhalt“ nach dem Vorbild der Stiftung „Wohnliche Stadt“, der dieser Betrag noch in 2011 zugeführt wird. Durch einen solchen Schritt würden in den Folgejahren auch ESF-Mittel frei, die anderweitig in der Arbeitsmarktförderung genutzt werden können, und es würden Mittel im Sozialetat gespart, weil Menschen aus dem Hilfebezug herausgelöst werden und keine (oder weniger) kommunale Mittel für die Kosten der Unterkunft in Anspruch nehmen müssen.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

  1. Die Bürgerschaft (Landtag) beauftragt den Senat, eine Stiftung „Sozialer Zusammenhalt“ nach dem Vorbild der Stiftung „Wohnliche Stadt“ einzurichten. Zweck der Stiftung soll es sein, gemeinnützige Maßnahmen zu unterstützen, mit denen in den sozial benachteiligten Stadtteilen sozialversicherte Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen werden und die den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren stärken.
  1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, 59 Millionen Euro noch in 2011 der Stiftung „Sozialer Zusammenhalt“ zuzuführen. 

Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE