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27. September 2010 Fraktion, Arbeit, Migration & Integration

Beschäftigungsquote von Personen mit Migrationshintergrund beim Lande Bremen und in den landeseigenen Betrieben erhöhen

Die Kluft zwischen der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund hinsichtlich ihrer Bildungserfolge, ihrer Ausbildungs- und Erwerbsbeteiligung sowie der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist nach wie vor groß. Eine chancengleiche Teilhabe in den gesellschaftlich relevanten Bereichen ist nicht erreicht. Es bestehen Zugangsbarrieren, die es abzubauen gilt. Im Mittelpunkt von entsprechenden Maßnahmen müssen Regelungen zu einer verbesserten Partizipation stehen. Damit schafft man die Grundlagen für eine verbesserte Integration. Denn Integration bedeutet vor allem, dass Einzelpersonen oder ganze Gruppen gleichberechtigte Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Artikulation ihrer Interessen erhalten und vor individueller und kollektiver Ausgrenzung geschützt werden. Integrationspolitik heißt daher im Kern Herstellung von Chancengleichheit. Das Land Bremen muss dabei mit gutem Beispiel vorangehen.

Weiterhin ist eine Klärung notwendig, wer eine Person mit Migrationshintergrund im Sinne des Gesetzgebers ist. Eine Definition ist vor allem notwendig, um die Erfolge von Maßnahmen bewerten zu können. Als Migranten/innen sollen gelten: Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, im Ausland geborene und seit dem 1. Januar 1956 nach Deutschland eingewanderte Personen und Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil eingewandert ist. Damit sind im Unterschied zur 2005 in den Mikrozensus eingeführten Definition die deutschen Kinder von hier geborenen Ausländern/innen oder Eingebürgerten - also die "3. Generation" - nicht einbezogen. Die Definition umfasst nur Personen, die selbst oder deren Eltern Migrationserfahrungen haben. Sie berücksichtigt damit die fachliche und wissenschaftliche Kritik an der Mikrozensus-definition.

Wir fordern daher den Senat auf,

1. die Beschäftigungsquote von Personen mit Migrationshintergrund beim Land Bremen und in den landeseigenen Betrieben soweit zu erhöhen, bis sie prozentual dem Bevölkerungsanteil der Personen mit Migrationshintergrund entspricht.

2. festzuschreiben, das als Migranten/innen gelten: Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, im Ausland geborene und seit dem 1. Januar 1956 nach Deutschland eingewanderte Personen und Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil eingewandert ist.

3. Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, Erscheinungen von Rassismus und struktureller Diskriminierung in der Verwaltung zu erkennen und zu ihrer Vermeidung bzw. Beseitigung beizutragen,

4. im Zusammenwirken mit den Dienststellen, Eigenbetrieben, Gesellschaften, Einrichtungen und dem Rat für Integration Zielvereinbarungen auf einen verbindlichen Prozess der interkulturellen Öffnung der Verwaltung hinzuwirken sowie

5. der Bürgerschaft (Landtag) in sechs Monaten über die ergriffenen Maßnahmen zu berichten.

Sirvan Cakici, Monique Troedel, Peter Erlanson und die Fraktion DIE LINKE.