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7. November 2011 Bernhard, Soziales

Änderungsantrag zum Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Kostenlose Verhütungsmittel für Leistungsberechtigte

Im Land Bremen sind ca. 35.000 Frauen auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Seit inzwischen 7 Jahren werden die Kosten für Verhütung nicht mehr staatlich übernommen. Der Regelsatz ist nicht dafür ausreichend, durch frei gewählte Methoden der Verhütung ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden und das Recht auf selbstbestimmte Sexualität verwirklichen zu können.

Diesen Frauen ist mit einem Arbeitskreis nicht geholfen. Auch bundesweite Initiativen verändern nicht unmittelbar ihre Problemlage. Bereits vor eineinhalb Jahren wurde in der Deputation für Arbeit und Gesundheit auf die Umfrage von Pro Familia in Köln 2006 hingewiesen. Dort ist der Anteil von Frauen, die nach eigenen Angaben immer verhüteten, mit dem Eintritt in Hartz IV von 67 auf 30 Prozent gesunken. Von 69 befragten Frauen zwischen 21 und 45 Jahren, die Hartz IV bezogen, waren 27 ungewollt schwanger. Auch in Bremen klagen immer mehr Frauen bei den Beratungsstellen darüber, dass sie die Kosten für Verhütung nicht mehr aufbringen können. Dies ist ein unhaltbarer Zustand.

Es ist daher längst geboten, dass das Land Bremen sich dem Beispiel anderer Bundesländer und Kommunen anschließt und die Kosten für Verhütung bei Frauen im Hartz-IV-Bezug als freiwillige Leistung übernimmt. Die jährlichen Kosten würden, wenn die Erfahrungen aus Berlin oder München zugrundegelegt werden, ca. 400.000 bis 500.000 Euro betragen.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Ziffer (2) wird ersetzt wie folgt:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, für Frauen, die Leistungen nach SGB II, V, XII oder AsylbLG beziehen, die Kosten für Verhütung unverzüglich als freiwillige kommunale Leistung zu übernehmen. Die Kosten sind durch das Land zu tragen. Durch eine entsprechende Informations- und Öffentlichkeitskampagne, die mit unabhängigen Frauenberatungsstellen abzustimmen ist, ist dafür Sorge zu tragen, dass die betroffenen Frauen umfassend über ihr Recht in Kenntnis gesetzt werden. Die Jobcenter und andere Leistungsstellen sind dazu zu veranlassen, durch entsprechende Verwaltungsanweisungen zu gewährleisten, dass alle Frauen im Leistungsbezug informiert werden.

Claudia Bernhard, Klaus-Rainer Rupp und Fraktion DIE LINKE