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9. Dezember 2011 Rupp, Haushalt & Finanzen

Haushaltseckwerte auch für Investitionen in Bildung, soziale Teilhabe und öffentliche Strukturen korrigieren!

Der Senat plant, in den nächsten beiden Jahren 50 Mio. Euro in Maßnahmen zur Rationalisierung der Verwaltung zu investieren, die mittel- und langfristig die laufenden Kosten senken und die Finanzierungskosten (über-) kompensieren sollen.

Die jüngsten Steuerschätzungen schaffen selbst innerhalb der Kriterien des Sanierungs-pfades Spielraum für weitere Anpassungen. Grundlage für den Haushalt 2012 sind die von der Steuerschätzung Mai 2011 prognostizierten Einnahmen. Mit den vorgelegten Eckwerten bleiben die vom Senat beschlossenen Ausgaben 134 Mio. Euro unter den laut Konsolidierungsvereinbarung zulässigen Ausgaben. Die Steuerschätzung von November 2011 bestätigt die positive Entwicklung mit prognostizierten Mehreinnahmen von weiteren 117 Mio. Euro.

Der Bedarf an finanziellen Mitteln ist erheblich. Die Folgen der sog. Sanierung sind allerorten zu spüren. Gemessen an den Notwendigkeiten müssten die Ausgaben weit höher liegen, als es im Rahmen des "Sanierungspfades" möglich ist.

Die Steuerschätzungen geben nun die Möglichkeit, sowohl mittel- und langfristige Investitionen zu tätigen, u.a. auch um höhere Folgekosten zu vermeiden, als auch sanierungsbedingte Kürzungen zu vermeiden. Wohlgemerkt ohne den "Sanierungspfad" zu verlassen.

Um die Planung zumindest der möglichen Ausgaben, in Bildung, Soziales und öffentliche Strukturen sicher zu stellen und für die Ressorts Planungssicherheit zu erreichen, ist die Anpassung der Eckwerte dringend geboten.

Folgende Beispiele machen deutlich, dass es dringende Notwendigkeiten und vielfältige Möglichkeiten gibt, in öffentliche Daseinsvorsorge zu investieren:

Bildung. 2008 gab Bremen laut statistischem Bundesamt pro SchülerIn 5900 € aus, Berlin 7100 € und Hamburg sogar 7300 €. Diese Differenz ist inzwischen größer geworden. Trotzdem wird das Bildungsressort 2012 laut den Eckwerten des Senats noch einmal 14 Mio. Euro weniger erhalten als 2011. Wollte Bremen seine Ausgaben pro SchülerIn nur auf das Niveau von Berlin heben, müssten im Produktbereich "Öffentliche Schulen" ca. 71 Mio. Euro zusätzlich eingestellt werden.

Öffentlich geförderte Beschäftigung und soziale Stadtteilprojekte. 50 soziale Stadtteilprojekte sind akut bedroht, weil die Bundesmittel für die Förderung sozialversicherter Stellen 2012 drastisch gekürzt werden. Für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts ist es unverzichtbar, den Zusammenbruch der Projekte zu verhindern. Mit ca. 15 Mio. Euro Landesmitteln im Jahr könnte das Landesprogramm „Geförderte Beschäftigung und soziale Stadtentwicklung“ in vollem Umfang aufrechterhalten und auf 562 armutsfeste, tariflich und qualifikationsgerecht bezahlte Stellen umgestellt werden. Dies ist auch geboten, um der Verpflichtung der Landesverfassung, Art. 49, zumindest ansatzweise nachzukommen.

Krankenhäuser. Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) haben die Bundesländer die Kosten der Errichtung von Krankenhaus-Neubauten oder Umbauten zu übernehmen. Stattdessen ist der städtische Klinikverbund Gesundheit Nord (GeNo) angewiesen worden, den Teilersatzneubau des Krankenhauses Bremen Mitte aus dem laufenden Betrieb der Krankenhäuser zu „erwirtschaften“. Dies geschieht überwiegend durch den Abbau von Pflegepersonal unter Inkaufnahme einer schlechteren Patientenversorgung. Es mehren sich die Zeichen, dass der Ausbruch von Klebsiellen auf der Neonatologie im KH Bremen Mitte nur die Spitze dieses Pflegenotstandes sind. Eine Übernahme der gesetzlichen Verpflichtung zur Finanzierung des Teilersatzneubaus würde die GeNo in die Lage versetzen, zu einer verantwortbaren Personalpolitik zurückzukehren und damit die Gesundheitsversorgung deutlich zu verbessern.

U3-Ausbau. Bremen sieht sich aufgrund der Finanznot nicht in der Lage, neben den Bundesmitteln zum Ausbau der „Unter Dreijährigen“ (U3) -Betreuungsstellen genügend eigene Komplementärmittel aufzubringen. Erst recht fehlt es an der finanziellen Ausstattung für die notwendigen zusätzlichen ErzieherInnen. Ohne zusätzliche Finanzmittel wird der Richtwert einer Betreuungsquote von 35 Prozent nur durch Vorziehen des regulären Kindergarteneintritts, durch Gruppengrößenerhöhung und durch Verzicht auf eine obligatorische zweite Erzieherin in den Kindergruppen erreicht werden.

Justiz und Polizei. Eine funktionierende Justiz ist für einen Rechtsstaat unverzichtbar. Die PräsidentInnen der Bremer Gerichte, die Generalstaatsanwältin und der Leiter der Justizvollzugsanstalt haben in einer öffentlichen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die angedrohten Kürzungen u. a. zu weiteren, unverantwortlichen Erhöhungen der Warte-zeiten bis zu Gerichtsterminen führen und weitere, nicht mehr hinnehmbare Absenkungen der Qualität bei der Erledigung der Aufgaben der Justiz mit sich bringen würden. Gleichzeitig weisen die bremischen Polizeibeamten zu Recht auf die deutlich verschlechterten Arbeitsbedingungen hin, die ihnen im Rahmen der Personalkosten-kürzungen aufgezwungen werden sollen.

Weitere Beispiele. Die genannten Beispiele sollen stellvertretend für viele andere dringende Bedarfe stehen: die Arbeitsverdichtung und Überlastung des bremischen Personals, die prekäre Finanzierung der überlaufenen und unterfinanzierten Hochschulen, der Frauenhäuser, der sozialen Initiativen, der integrativen und kulturellen Belange, der Förderung des wirtschaftlichen Strukturwandels. Nach 16 Jahren Kürzungskurs ist die öffentliche Daseinsvorsorge in Bremen in Teilen der angeführten Problembereiche dabei, zu kollabieren. Selbst dort, wo das nicht der Fall ist, verliert Bremen den Anschluss an die anderen Bundesländer.

Kürzungspolitik ist verfassungswidrig

Nach Auffassung der LINKEN ist diese fortgesetzte Kürzungspolitik nicht zulässig. Bremer und Bremerhavener BürgerInnen sind auch Bundesbürger und haben ein Recht darauf, dass die genannten Aufgaben in angemessener Qualität erledigt werden1. Und die Bundesrepublik ist verpflichtet, Bremen dafür genügend Mittel zur Verfügung zu stellen2. Die seit über 20 Jahren andauernde Haushaltsnotlage Bremens zeigt an, dass dies nicht der Fall ist. Dies ist jedoch ein Problem zwischen Bremen, dem Bund und den anderen Bundesländern, welches der Bremische Senat nicht durch eine unverantwortliche Absenkung aller Standards auf den Rücken seiner BewohnerInnen und Angestellten abladen kann. Der Bremische Senat sollte daher nach Auffassung der LINKEN seine Finanzplanung und damit auch die Eckwerte für 2012 so korrigieren, dass die öffentliche Daseinsvorsorge in Bremen angemessen ausgeführt werden kann. Dazu ist Bremen aufgrund des Sozialstaatsgebots, des Rechtsstaatsgebots und dem Gebot zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse verpflichtet. Dies sind Verfassungs-gebote, die Vorrang vor dem Gebot der „Schuldenbremse“ haben.

Kürzungen produzieren Soziale Schulden

Und es ist aus sozialen wie auch aus ökonomischen Gründen vernünftig. Unzureichende Ausgaben jetzt mindern die Chancen der Bremer SchülerInnen, bedrohen soziale Stadtteilprojekte, erhöhen das körperliche Leiden von PatientInnen, verwehren Kindern die Chance auf Kontakt mit andern und ihren Eltern (insbesondere Müttern) die Chance auf eine Fortsetzung der beruflichen Laufbahn. Und sie führen mittel- und langfristig zu steigenden Ausgaben bzw. sinkenden Einnahmen: Minderausgaben bei der Bildung führen dazu, dass Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze noch stärker an BewerberInnen vergeben werden, die nicht im Land Bremen wohnen, was die Erwerbslosigkeit und damit auch die kommunalen Kosten der Erwerbslosigkeit weiter in die Höhe treibt. Ein unzureichender U3-Ausbau führt zur Abwanderung von Familien mit Kindern und damit zu sinkenden Einnahmen im Länderfinanzausgleich. Ein Abriss der öffentlich geförderten Beschäftigung führt zur Verfestigung von Armutslagen und zur verstärkten sozialen Benachteiligung von Stadtteilen; der Wiederaufbau von Strukturen und Projekten ist langwierig und erheblich teurer, als der Erhalt einer funktionierenden Struktur. Auch aus diesen Gründen ist es geboten, eine bedarfsgerechte Ausgabenpolitik zu betreiben.

Unterschreitung der Konsolidierungspfad-Vereinbarungen. Erst recht ist nicht nachzu-vollziehen, warum selbst nach dem Sanierungsvertrag vorhandene Spielräume nicht genutzt werden sollen. In seinen Eckwertebeschlüssen geht der Senat davon aus, im kommenden Jahr 134 Mio. Euro weniger auszugeben als zur Einhaltung des Sanierungspfades zulässig. Laut Novembersteuerschätzung 2011 ist jedoch damit zu rechnen, dass die Einnahmen um weitere 117 Mio. € über dem Anschlag der Mai-Steuerschätzung liegen, der den Eckwerten des Senats für den Haushalt 2011 zugrundeliegt. Damit wird der Haushalt 2012 um 251 Mio. Euro unterhalb der laut "Sanierungspfad" eingeräumten Neuverschuldung liegen. Die "Schuldenbremse" kann nicht als Rechtfertigung herhalten. Als Grund für diese Unterschreitung der Verein-barungen im Konsolidierungspfad führt der Senat den folgenden Grund an:

"U. U. möglich wäre eine teilweise Nutzung der ausgewiesenen Differenzwerte für einmalige Investitionsausgaben mit dauerhaft günstiger fiskalischer Nutzen-Kosten-Relation sowie für strukturell sinnvolle und rentable Vorziehmaßnahmen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass diese Inanspruchnahme nur in sehr begrenztem Maße erfolgen kann. Zu berücksichtigen ist vor allem die bereits erwähnte Berichtspflicht gegenüber dem Stabilitätsrat, in deren Rahmen die Freie Hansestadt Bremen nachzuweisen hat, dass die Eigenanstrengungen des Landes zur Sanierung der Haushalte - ablesbar insbesondere an der Ausgabengestaltung – deutlich über die Durchschnittswerte aller Länder hinausgehen."

Wir können diese Auffassung nicht nachvollziehen. Der Bremische Senat hat sich dazu verpflichtet, den Sanierungspfad einzuhalten. Dies ist für Bremen von vornherein eine wesentlich extremere Aufgabe als für alle anderen Bundesländer, für deren Erfüllung es klare Vereinbarungen gibt. Weshalb der Senat glaubt, seine Sparauflagen auch noch drastisch übererfüllen zu müssen, ist für uns unverständlich.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, seine Eckwertbeschlüsse für den Haushalt 2012 zumindest im Rahmen der zulässigen Neuverschuldung anzuheben.

Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE