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31. Oktober 2011 Vogt, Migration & Integration

Versprechen einlösen- UNHCR-Flüchtlinge aufnehmen!

Am 27. Januar 2011 beschloss die Bremische Bürgerschaft einstimmig einen Antrag von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN „UNHCR-Flüchtlinge aufnehmen- Bremen sagt ja“ (Drs. 17/1449). Darin wurde die grundsätzliche Bereitschaft Bremens zur Aufnahme von Flüchtlingen in Übereinstimmung mit der Bundesregierung und dem UNHCR im Rahmen des UNHCR- Programms zum Resettlement (dauerhafte Aufnahme von Flüchtlingen in einem Drittstaat) erklärt.

Des Weiteren beauftragte die Bürgerschaft mit Antragsbeschlusspunkt 2 den Senat mit der Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Schaffung der nötigen Voraussetzungen auf Bundesebene. Dies ist nach derzeitigem Kenntnisstand bis heute nicht geschehen. Auf der Innenministerkonferenz vom 21. und 22. Juni 2011 wurde lediglich ein Beschluss (Nr. 33) zur Kostenverteilung bei Resettlementverfahren erwirkt. Darin ist jedoch an keiner Stelle die Umsetzung des Beschlusses der Bremischen Bürgerschaft vom 27.1.2011 enthalten.

Angesichts der Flüchtlingssituation, die in Folge des „arabischen Frühlings“ entstand, ist dies politisch unverantwortlich. In den Flüchtlingslagern im Maghreb herrschen katastrophale Zustände mit teilweise pogromartigen Überfällen wie im Choucha-Camp, wieder ertranken tausende Flüchtlinge bei dem Versuch der Überfahrt. Rund 27.000 Menschen, denen die Flucht nach Italien gelang, wurden Anlass eines Ping-Pong-Spiels zwischen Italien, Frankreich, Deutschland und Dänemark und führten schließlich zum Novellierungsvorschlag des Schengen-Systems (KOM(2011) 561 endgültig). Deutschland hat sich zur Aufnahme von nur 100 Flüchtlingen aus Malta bereiterklärt- ein bei weitem unzureichender und unangemessen geringer Beitrag zur Abhilfe von humanitären Notlagen und Unterstützung der Demokratisierungsprozesse.

Angesichts der weiterhin dramatischen Situation im Jemen oder in Syrien behält die Aufnahme von Flüchtlingen ihre humanitäre und politische Dringlichkeit. Zudem rechnet der UNHCR mit 172.000 nötigen Resettlement-Plätzen für 2012 bei 80.000 zur Verfügung stehenden Plätzen. Der UNHCR-Vertreter in Deutschland, Michael Lindenbauer, hat die Bundesrepublik am 28. September 2011 erneut aufgefordert, sich an der Aufnahme von 5000 schutzsuchenden Drittstaatsangehörigen, die aufgrund des Libyen-Konflikts von dort nach Tunesien und Ägypten geflohen sind, aufzunehmen.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft bekräftigt ihren Beschluss vom 27. Januar 2011 und fordert vor diesem Hintergrund die rasche und unbürokratische Aufnahme von vertriebenen Flüchtlingen aus Ägypten, Jemen, Libyen, Syrien, Tunesien, Türkei und anderen Krisen- und Aufnahmeländern.

2. Sie beauftragt den Senat, dies auf Basis des § 23 Absatz 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz umzusetzen und hierfür, wenn nötig, das Einvernehmen der Bundesregierung zu erwirken.

3. Der Innensenator wird gebeten, sich auf der Dezember-Sitzung der Innenministerkonferenz bei den anderen Bundesländern für die Aufnahme von UNHCR-Flüchtlingen einzusetzen.

4. Der Senat wird gebeten, der Bürgerschaft über seine Bemühungen hinsichtlich des Beschlusspunktes 2 der Drucksache 17/1449 bis zum 31.11.2011 schriftlich Bericht zu erstatten.

5. Der Innensenator wird zudem gebeten, der Bürgerschaft bis zum 31.3.2012 über seine Initiativen auf der Innenministerkonferenz Bericht zu erstatten.

Kristina Vogt, Cindi Tuncel und Fraktion DIE LINKE.