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26. Januar 2010 Fraktion, VerbraucherInnenschutz & Tierschutz

Interessen der VerbraucherInnen in Gesetzgebungsverfahren stärken

Staatliches Handeln kann die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in vielfältiger Weise berühren. Die Bundesministerien haben daher in einer
Gemeinsamen Geschäftsordnung festgelegt, dass in Gesetzgebungsvorlagen der
Bundesregierung die Auswirkungen der jeweiligen Regelungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher explizit dargestellt werden müssen. Auch auf Landesebene erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob Gesetze und Verordnungen Wirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher haben und ggf. welche.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:

1. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) spricht sich für die Einführung einer
„VerbraucherInnenklausel“ in Gesetzgebungsverfahren und Verordnungen der
Landesregierung aus.
2. Der Senat wird gebeten, im Sinne einer solchen „VerbraucherInnenklausel“
sicher zu stellen, dass Gesetzesvorhaben und Verordnungen der
Senatsressorts hinsichtlich ihrer Verbraucherrelevanz geprüft und
entsprechende Erkenntnisse ggf. in den Vorlagen der Verwaltungen explizit
dargestellt werden.

Inga Nitz, Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE