Das Handeln der Geheimdienste muss in einem Rechtsstaat transparent und nachvollziehbar gestaltet werden. Politische Verantwortlichkeit muss gewährleistet sein. Dem widerspricht die aktuelle Praxis verschiedenster Geheimgremien in den Ländern und auf Bundesebene (und der gemeinsamen Bund-Länder-Gruppe), die schon deshalb nicht geeignet sind das Versagen der Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit den Morden der Neonazigruppe „NSU“ umfassend aufzuarbeiten, weil ihnen Informationen mitgeteilt werden, deren Überprüfung, Abgleichung und Diskussion den ParlamentarierInnen in der Regel untersagt ist.
Unter diesen Voraussetzungen können die in Verbindung zu den Taten stehenden Aktivitäten und Unterlassungen der Geheimdienste nicht aufgeklärt werden. Das demokratieferne Konstrukt eines unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagenden, mithin unkontrollierbaren Gremiums, das sich ausschließlich auf die unüberprüfbaren Informationen eines Geheimdienstes stützt, kann nicht aufrechterhalten werden. Diese Konstruktion war vielmehr wichtiges Strukturelement jahrelang wuchernder rechtsextremistischer Verstrickungen der Geheimdienste. Nach derzeitigem Kenntnisstand begünstigte sie diese Mordserie letzten Endes sogar.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.