Zum Stichtag 30. Juni 2011 lebten 87.312 lediglich geduldete Personen in Deutschland. Im Land Bremen leben 2.013 Menschen mit einer Duldung, davon 1.450 bereits seit mehr als sechs Jahren (72 Prozent). Dieser Anteil der langjährig Geduldeten liegt in Bremen mit 72 Prozent weit über dem Bundesdurchschnitt von 58,7 Prozent und ist im Ländervergleich der höchste Wert (zu den Zahlen vgl. Bundestagsdrucksache 17/6816).
Die Duldungen werden nur für kurze Zeiträume zwischen einer Woche und sechs Monaten erteilt, so dass die Betroffenen über Jahre hinweg in dieser sehr unsicheren Situation leben. Die damit verbundene psychische Belastung führt nicht selten zu gesundheitlichen Problemen, besonders bei Kindern.
Diese Situation besteht trotz zwei IMK-Beschlüssen aus 2006 und 2009, einer gesetzlichen Altfallregelung (§ 104 a und b AufenthG) und einer gesetzlichen Bleiberechtsregelung für junge Menschen (§ 25a AufenthG) fort.
Im Gesetzgebungsverfahren zur Altfallregelung nach § 104a AufenthG 2007war noch in Aussicht gestellt worden, dass bis zu 60.000 Menschen hiervon profitieren könnten. Tatsächlich waren es aber nur etwa 22.000 Personen, die eine reguläre Aufenthaltserlaubnis erhielten, weil sie eine vollständige oder zumindest überwiegend eigenständige Lebensunterhaltssicherung nachweisen konnten. Weitere 15.000 Menschen erhielten ein Bleiberecht „auf Probe“, das infolge des Beschlusses der Innenministerkonferenz (IMK) von Ende 2009 verlängert und leichter zugänglich gemacht wurde. Insbesondere diese Gruppe ist zum Jahreswechsel 2011/12 aufenthaltsrechtlich gefährdet, weil von ihr im Grundsatz eine vollständige Lebensunterhaltssicherung verlangt wird. Aber auch die übrigen bislang erteilten Aufenthaltserlaubnisse stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Einkommensnachweise.
In Bremen haben 1.450 Personen eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ auf Basis des IMK-Beschlusses von 2009 beantragt. Diejenigen von ihnen, die seitdem ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, fallen zum 1. Januar 2012 zurück in die Duldung und sind von Abschiebung bedroht, obwohl sie dann seit mindestens zehneinhalb bzw. zwölfeinhalb Jahre (Familien bzw. Einzelpersonen) in Deutschland leben.
Für die Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus bedarf es dringend gesetzlicher Maßnahmen in Form einer stichtagsungebundenen Bleiberechtsregelung.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Bei dieser Bleiberechtsregelung ist insbesondere von den folgenden Voraussetzungen abzusehen,
a. dass Deutschkenntnisse vorliegen, weil Geduldete von der Teilnahme an Integrationskursen ausgeschlossen sind,
b. dass der Lebensunterhalt vollständig gesichert ist, da dies bei der Gehaltsstruktur in Deutschland insbesondere für kinderreiche Familien sehr schwierig ist,
c. dass kein Familienmitglied der Beantragerin/ des Beantragers straffällig geworden ist,
d. dass Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz oder gegen das Asylverfahrensgesetz vorliegen.
Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.