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4. Dezember 2010 Rupp, Haushalt & Finanzen

Haushaltsgesetz und Haushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2011

Durch das Sparpaket der Bundesregierung werden die Mittel, die von der BAgIS und von der ARGE Job-Center Bremerhaven für die Arbeitsmarktpolitik des Landes eingesetzt werden können, erheblich reduziert. Gleichzeitig verringert sich durch die degressive Planung der ESF-Mittel und den Verzicht auf Landesmittel auch die Kofinanzierung des Landes gegenüber den Vorjahren. Dies hat massive Auswirkungen auf die Beschäftigungsförderung und die soziale Stadtentwicklung in Bremen und Bremerhaven:

1. Im 6.05.2010 beschlossene Landesprogramm „Geförderte Beschäftigung und soziale Stadtentwicklung“ werden nur 690 sozialversicherungspflichtige Stellen bereitgestellt. Dadurch können viele bestehende und erfolgreiche Projekte nicht mehr berücksichtigt werden, u.a. Verein für Recycling (Recyclinghöfe in Gröpelingen, Hastedt, Tenever), Comeback (Café Abseits in Tenever, Projekte „Wilder Westen“). Um alle Projekte fortzuführen, wären ca. 900 Stellen notwendig.

2. Aufgrund der verringerten Mittel der BAgIS und der ARGE Job-Center Bremerhaven soll das Landesprogramm jetzt zusätzlich von 690 auf 562 sozialversicherungspflichtige Stellen reduziert werden. Damit würden weitere bestehende und erfolgreiche Projekte überhaupt nicht mehr berücksichtigt, z.B. die Wohnumfeldverbesserungs-Projekte der Waller Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (WABEQ).

3. Weitere Projekte würden zwar noch berücksichtigt, aber in der Stellenzuweisung gekürzt und sind dadurch in ihrem Bestand gefährdet. Betroffen sind Projekte der bras in Tenever (Kinderbauernhof, Holzwerkstatt), des Mütterzentrum Tenever und viele andere Projekte in den Stadtteilen West, Ost und Nord.

4. In Bremerhaven wird das Landesprogramm überhaupt nicht mehr durchgeführt werden können. Hier hat die ARGE bereits beschlossen, keine AGH-E Stellen mehr für das Landesprogramm bereitzustellen.

5. Durch die Bundeskürzung wird sich die Zahl der Ein-Euro-Jobs um 1.000-1.500 Plätze verringern. Dies wäre zu begrüßen, wenn diese Plätze zumindest teilweise durch sozialversicherungspflichtige Stellen ersetzt würden, was aber nicht der Fall ist. Ebenso müssten die Projektzuschüsse im Landesprogramm und im gesamten Zuwendungsbereich erhöht werden, weil die Grundfinanzierung vieler Projekte derzeit (sinnwidrig) aus den Kopfpauschalen der Ein-Euro-Jobs bestritten werden. Ohne eine Überführung zumindest eines Teils der Ein-Euro-Jobs in sozialversicherungspflichtige Stellen und ohne eine bessere Grundfinanzierung der Projekte im Landesprogramm werden weitere soziale und soziokulturelle Projekte zusammenbrechen. Dabei wird es zu einem weiteren Stellenabbau kommen, da in diesen Projekten regulär beschäftigte Stammkräfte nicht mehr finanziert werden können und erwerbslos werden.

Es ist daher notwendig, den BAP-Titel zu erhöhen und Landesmittel dafür einzustellen. Nur damit kann die Aussage der Koalitionsvereinbarung erfüllt werden, die Ein-Euro-Jobs zugunsten sozialversicherungspflichtiger Stellen abzubauen, und ein Projektsterben verhindert werden, dass insbesondere für die sozial benachteiligten Stadtteile verheerende Folgen hätte. Mehrere Beiräte haben sich bereits in dieser Richtung mit Beschlüssen geäußert. Die betroffenen Projekte haben sich in Stellungnahmen und mit einer großen Demonstration anlässlich der letzten Deputationssitzung für Arbeit dafür ausgesprochen, Landesmittel einzusetzen, um eine entsprechende Negativentwicklung zu verhindern.

Die beantragte Aufstockung des BAP durch Kompensationsmittel des Landes in Höhe von 10 Mio. Euro entspricht einem Bruttoumfang von 200 armutsfest bezahlten Stellen auf 2 Jahre (die Laufzeit des Landesprogramms) bzw. 300 Stellen zum derzeitigen Entgelt. Damit kann das Landesprogramm einerseits im ursprünglich beschlossenen Umfang durchgeführt werden und andererseits die Grundfinanzierung der Projekte im Landesprogramm so gestärkt werden, dass diese Projekte nicht mehr davon abhängig sind, außerhalb des Landesprogramms Ein-Euro-Jobs zu verwalten. Dies erlaubt es dem Land, gegenüber der BAgIS und der ARGE darauf hinzuwirken, dass die verbleibenden Ein-Euro-Jobs durch eine (geringere) Zahl von sozialversicherungspflichtigen Stellen ersetzt werden. An die Stelle der Ein-Euro-Job-Industrie würde damit eine verlässlich und planungssicher ausgestattete Projektestruktur treten und ein erheblicher Teil der Ein-Euro-Jobber könnte endlich eine sozialversicherungspflichtige Stelle erhalten.

Die Erhöhung des Haushaltstitels ist in Höhe von 1 bis 1,5 Mio. Euro gegenfinanziert durch Minderausgaben bei den Kosten der Unterkunft, da mehr Erwerbslose auf sozialversicherungspflichtige Stellen kommen. Diese wird aber nicht veranschlagt, da der derzeitige Haushaltsentwurf die Kosten der Unterkunft ohnehin zu gering kalkuliert und die dort zu erwartenden Mehrausgaben (durch den Abbau sozialversicherungspflichtiger Stellen) gar nicht abbildet.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

I. Der Produktgruppenhaushalt wird wie folgt geändert:

 

Nr.

Bezeichnung

Produktplan:

31

Arbeit

Produktbereich:

31.01

Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm

Produktgruppe:

31.01.01

Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm

Der Anschlag bei den sonst. konsumtiven Ausgaben wird für das Jahr 2011 um 10.000 Tsd. € erhöht.

II. In konkreter Umsetzung wird der Haushaltsplan wie folgt geändert:

 

Nr.

Bezeichnung

Einzelplan:

03

Arbeit

Kapitel:

0305

Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm (BAP)

Titel (neu):

684 23-6

Kompensationsmittel für Arbeitsförderung

Es wird ein Anschlag für das Jahr 2011 von 10.000.000 € eingestellt bzw. um diesen Betrag erhöht.

Klaus-Rainer Rupp, Monique Troedel und Fraktion DIE LINKE