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20. März 2011 Rupp, Umwelt, Verkehr & Energie, Wirtschaft und Häfen

Gesetz zur Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Gesetz zur Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes Artikel 1
Das Bremische Hafenbetriebsgesetz vom 21. November 2000, zuletzt geändert durch Art. 2 § 8 ÄndG vom 17. 12. 2002 (Brem.GBl. S. 605) (Brem.GBl. S. 437) (Sa BremR 9511-a-1), wird wie folgt geändert:

1. Der § 10 Abs. 2 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes wird um die folgenden Sätze ergänzt:
„Das Befahren der Wasserflächen mit sowie die Durchfuhr, der Umschlag und die Bereitstellung von radioaktiven Stoffen i. S. d. Klasse 7 des IMDG-Codes ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind die gemäß Nr. 1.5.1.5.1 IMDG-Code freigestellten und nach Nr. 2.7.2.1.1 IMDG-Code den UN-Nummern 2908 bis 2911 zugeordneten Versandstücke.“

2. Der § 4 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes wird um folgende Begriffsbestimmung ergänzt:
„12. „IMDG-Code“ der International Maritime Dangerous Goods-Code, zuletzt geändert durch die Entschließung MSC. 262 (84), in der amtlichen deutschen
Übersetzung bekanntgegeben am 28.02.2009 (VkBl. 2009 S. 102).“

Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Begründung:
Deutschland nimmt eine wichtige Rolle in den internationalen Transportketten radioaktiver Güter ein. Die Bremischen Häfen sind einer der zentralen Umschlagspunkte dieser Atomlogistik.

Am 11. November 2010 hat die Bremische Bürgerschaft einen Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN beschlossen, welcher den Senat aufforderte, „alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen,

um Transporte von Kernbrennstoffen und deren Abfallprodukte durch unsere Häfen und andere Transportwege im Land Bremen zu verhindern, insbesondere unverzüglich alle aus Sicht des Senats rechtlich möglichen Schritte zur Sperrung der bremischen Häfen und anderer Transportwege durch Bremen und Bremerhaven für den Transport von Kernbrennstoffen und deren Abfallprodukten einzuleiten“.

Die LINKE begrüßt diese Bemühungen und fordert insbesondere eine Entwidmung des Hafens für atomare Transporte. Dies wäre ein relevanter Beitrag Bremens, um diese hochgefährliche Technologie zu behindern, die hohe Profite für die Betreiberkonzerne auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und deren Gesundheit und Sicherheit erzeugt.

Ein Rechtsgutachten, das die Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Ergebnis, dass die Sperrung der bremischen Häfen für radioaktive Stoffe rechtlich möglich ist. Im Einzelnen besagt das Gutachten, dass eine Teilentwidmung der bremischen Häfen durch die Freie Hansestadt Bremen zulässig ist, da die Gesetzgebungskompetenz für die Häfen bei den Ländern und damit bei der Freien Hansestadt Bremen liegt. Die Teilentwidmung der Häfen verstößt auch nicht gegen andere Bundesgesetze, ausdrücklich auch nicht gegen das Atomgesetz (AtG). Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) müsste eine gesetzliche Sperrung der bremischen Häfen bei der Genehmigung der Beförderung radioaktiver Stoffe berücksichtigen.

Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass Unternehmen aus dem Europäischen Ausland unter Bezug auf die EU-Grundfreiheiten der Warenverkehrsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit auf Schadensersatz für durch die Hafenentwidmung notwendig gewordene Umwege in ihrem atomaren Geschäft klagen können (Art. 34 und 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Gegen eine solche Klage kann jedoch rechtfertigend angeführt werden, dass der Umgang mit atomarem Material, insbesondere zum Betreiben von Atomreaktoren, eine Gefährdung der Bevölkerung der EU darstellt.

Die tragischen Ereignisse in Japan und die Gefahr, die für Mensch und Umwelt von den Reaktoren in Fukushima ausgeht, zeigt, dass die Atomkraft eine hochriskante Technologie ist. Der Betrieb von Kernkraftwerken, ihre Versorgungsketten, ihre Abfallprodukte und deren Lagerung stellen eine unverantwortliche Gefährdung vieler Menschen und Generationen dar. Auch die Bremische Bevölkerung und die Beschäftigten der Hafen- und Transportbranche sind dieser Gefahr ausgesetzt. Diesbezüglich gibt es noch keine Rechtsprechung, es wäre gerichtlich zu klären, ob die Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit oder der Gesundheitsschutz das höhere Gut sind.

Deutsche oder außerhalb der EU angesiedelte Unternehmen könnten sich auf diese Klagemöglichkeit nicht berufen; Atomtransporte solcher Unternehmen können mit dem vorliegenden Gesetzentwurf rechtssicher unterbunden werden. Allein dadurch würde die Teilentwidmung der Bremischen Häfen einen erheblichen Anteil der Transporte radioaktiver Stoffe über die Häfen verhindern.

Klaus-Rainer Rupp, Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE