Seit der Neuregelung der Mietobergrenzen für Hartz-IV-EmpfängerInnen in Bremen im Jahre 2007 häufen sich Gerichtsentscheide, in denen die Stadtgemeinde zur Anerkennung der realen Mieten verurteilt wird. Die Anhebung der Mietobergrenzen beim Wohngeld zum 1.Januar 2009 hat den Missstand, dass Hartz-IV-EmpfängerInnen die Erstattung ihrer realen Mietkosten gekürzt wird, noch deutlicher hervortreten lassen. Die Gerichtsurteile machen deutlich, dass in Bremen seit Jahren eine illegale Praxis des Sozialbetrugs von oben vorliegt. Hier wird auf Kosten der Armen gespart, und zwar in beträchtlicher Höhe: ein Betrag in Millionenhöhe ist seit 2007 auf diese Weise amtlich „einbehalten“ worden.
Anstatt diese gesetzwidrige Praxis endlich zu beenden, will der Senat sie aufrechterhalten. Zwar werden vorläufig die Mietobergrenzen an die Werte der Wohngeldtabelle angepasst – eine Forderung, die von den Betroffenen-Organisationen und von der LINKEN schon seit Jahren erhoben wird. Zu befürchten ist, dass durch ein Gutachten bereits 2010 die Mietobergrenzen wieder gesenkt werden!
Gleichzeitig verschärft der Senat die Regelungen zur Kautionsübernahme. Die Übernahme von Mietkautionen soll nur noch erfolgen, wenn „kautionsfreier Wohnraum am Wohnungsmarkt tatsächlich nicht erreichbar ist“. Damit beschleunigt der Senat die soziale und sozialräumliche Spaltung. Kautionsfreier Wohnraum ist in der Regel fast nur in sozialen Brennpunkten verfügbar – in die müssen Hartz-IV-EmpfängerInnen also umziehen. Das ist das exakte Gegenteil der Sonntagsreden der Koalition, wonach der Senat sich angeblich besonders stark gegen die soziale Spaltung der Stadt engagiert.
Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) möge beschließen:
Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE