Zurück zur Startseite
28. Oktober 2008 Erlanson, Gesundheit, Öffentliche Daseinsvorsorge, Privatisierung & Rekommunalisierung

Bremer Kliniken retten – Versorgungsqualität statt Stellenabbau!

Angesichts von Budgetdeckelungen, steigenden Betriebskosten (Medikamente, Energie und Lebensmittel), den jüngst erzielten Tarifabschlüssen sowie knapper Kassen der Länder sind zahlreiche Krankenhäuser in große Finanznot geraten. Und in Bremen verweigert der rot-grüne Senat die dringend benötigten Mittel für Umbaumaßnahmen und Investitionen. Die vorhandenen Defizite sollen in erster Linie durch Stellen­streichungen auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Dabei ist bereits heute deutlich, dass die personelle Ausstattung der Stationen nicht noch weiter reduziert werden kann. Ein weiterer Personalabbau ist verantwortungslos und ungesund. Die Versorgungs­qualität hat Vorrang vor einem nur kostenorientierten Stellenabbau. Um den sich abzeichnenden Niedergang der stationären Versorgung zu stoppen, müssen die Bremer Krankenhäuser als wichtige Säule in der Daseinsvorsorge in einer Region mit rund zwei Millionen Einwohnern gestärkt werden.

Insbesondere die Gesundheit Nord gGmbH (GeNo), welche die vier Bremer kommunalen Kliniken betreibt, ist in sehr große Finanzierungsnot geraten. Das größte „Sorgenkind“ ist das Klinikum Bremen-Mitte (KBM), da hier ein Teilersatzneubau dringend erforderlich ist, um auch weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können. Darüber hinaus ist die finanzielle Situation der vier Bremer kommunalen Klinken durch die Übernahme der Pensionskosten für beamtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belastet.

Die finanzielle Situation der GeNo wird sich in Zukunft weiter verschärfen, da die Finanzierung des Teilersatzneubaus am KBM nicht – wie es das Krankenhaus­finanzierungsgesetz vorsieht – durch die öffentliche Hand, sondern aus den laufenden Geschäftserlösen der GeNo aufgebracht werden soll, was vom rot-grünen Senat wiederholt bekräftigt worden ist. Es ist zu befürchten, dass diese massive finanzielle Belastung zur Insolvenz des gesamten Klinikverbundes führen kann.

 

Wir stellen fest: Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz sind Kommunen und Land gesetzlich verpflichtet, für investive Kosten der Krankenhäuser aufzukommen (duale Krankenhausfinanzierung). So in § 4 Abs 1 des KHG: „Die Krankenhäuser werden dadurch wirtschaftlich gesichert, dass 1. Ihre Investitionskosten im Wege öffentlicher Förderung übernommen werden…“. Der Sachtatbestand, dass der geplante Teil­ersatzneubau von der GeNo aus den Erlösen des allgemeinen Geschäftsbetriebs refinanziert werden soll, steht im klaren Widerspruch zum Gesetz. Zudem ist zu konstatieren, dass das Land Bremen den im Landes-Krankenhausplan aufgenommenen Kliniken seit Jahren keine ausreichenden Investitionsmittel zur Instandhaltung und Wiederbeschaffung von Anlagegütern zur Verfügung stellt. Der Sparzwang, zu dem sich der Senat gegenüber Karlsruhe verpflichtet hat, führt offensichtlich zu einer Unterlassung von gesetzlich zwingend vorgesehenen Zahlungen an die Krankenhäuser.

Vor dem Hintergrund dieser von Bremen verweigerten Bereitstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Mitteln wurde von der Geschäftsführung der GeNo gGmbH ein Sanierungspfad eingeschlagen, der insbesondere die folgenden Maßnahmen vorsieht:

  • die Streichung von mindestens 950 Vollzeitstellen,

  • einer notdürftigen Mindestbesetzung auf den Stationen,

  • die Auslagerungen und Zentralisierung von „patientenfernen Bereichen“ (Küche, EDV, Einkauf, Röntgen etc.) zum Zwecke des Lohndumpings.

Faktisch erfolgen die Stellenstreichungen bei der GeNo durch ein unkoordiniertes Auslaufen von zeitlich befristeten Arbeitsverträgen, so dass dieser Stellenkahlschlag ohne jegliche konzeptionelle Grundlage erfolgt. Ein entsprechendes Sanierungskonzept soll nun vielmehr nachträglich durch eine Personalbemessung erfolgen, wobei diese Aufgabe nicht durch die GeNo selbst, sondern durch Externe erfolgen soll, wofür bereits Kosten in Höhe von bis zu 700 T€ veranschlagt worden sind.   

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, in seiner Funktion als Gesellschafter der Gesundheit Nord (GeNo), auf folgende Punkte hinzuwirken:

  1. Der bereits begonnene Abbau der 1.000 Vollzeitkräfte (VK) in den vier Bremer kommunalen Kliniken ist sofort zu stoppen.

  2. Die neuen reduzierten Mindestschichtbesetzungen in den kommunalen Kliniken sind zurückzunehmen.

  3. Es wird ein bedarfsgerechtes Personalbemessungskonzept, das sich an der Versorgungsqualität orientiert, von der GeNo eigenständig erstellt, um die veranschlagten Kosten in Höhe von 700 T€ für ein neuerliches „Gutachten“ einzusparen.

  4. Ein Outsourcing bzw. eine Auslagerung und damit einhergehendes Tarifdumping von „patientenfernen Bereichen“ durch Zentralisation bei der GeNo wird nicht weiter verfolgt. 

Darüber hinaus fordert die Stadtbürgerschaft den Senat auf,

  1. dass ein tragfähiges Konzept zur Finanzierung des Teilersatzneubaus am Klinikum Bremen-Mitte in Höhe von 250 Mio. € erarbeitet wird mit dem Ziel, die Finanzierung vollständig durch die Stadt Bremen zu realisieren;

  2. dass die Pensionskosten für die ehemaligen Beamten der kommunalen Kliniken von der Stadt übernommen werden;

  3. dass sämtliche im Landes-Krankenhausplan aufgenommenen Kliniken ent­sprechend der gesetzlichen Bestimmungen des Bremischen Krankenhaus­finanzierungsgesetzes mit ausreichenden Investitionsmitteln ausge­stattet werden. Dazu ist eine Steigerung von derzeit unter 30 Mio. € auf ca. 70 bis 100 Mio. € notwendig.     

Peter Erlanson, Monique Troedel und Fraktion DIE LINKE.