Zurück zur Startseite
10. Juni 2010 Fraktion, Bildung & Wissenschaft, Soziales

Inklusion in allgemein bildenden Schulen zuverlässig und pädagogisch abgesichert einführen

Mit dem Schuljahr 2010/11 wird zum ersten Mal das Recht von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf verwirklicht, gemeinsam mit SchülerInnen ohne besonderen Förderbedarf an allgemein bildenden Schulen unterrichtet zu werden. Damit erfüllt Bremen die rechtlichen Anforderungen, die in der Behindertenrechtskonvention der UNO festgeschrieben sind. Die Inklusion ist ein wichtiger Schritt zu einem Schulsystem, das nicht auf Auslese und Aussonderung, sondern auf individueller Förderung und längerem gemeinsamen Lernen beruht.

Die Umsetzung der Inklusion gibt jedoch zur Sorge Anlass, da sie personell und finanziell nicht hinreichend abgesichert ist. Unabdingbare Voraussetzung einer gelingenden Inklusion ist es, dass in den Klassen, wo gemeinsamer Unterricht stattfinden (Inklusionsklassen), durchwegs zwei Lehrkräfte anwesend sind, von denen eine über eine sonderpädagogische Ausbildung verfügt. Dies ist jedoch nach den aktuellen Planungen nicht gewährleistet. Diese sehen lediglich eine halbe sonderpädagogisch ausgebildete Lehrkraft pro Integrationsklasse vor.

Die Inklusion muss von Beginn an so abgesichert sein, dass sie sowohl von den SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf, als auch von den SchülerInnen ohne besonderen Förderbedarf, als auch von allen betroffenen Eltern und Lehrkräften, als eine lösbare Aufgabe und als ein pädagogischer Gewinn für alle erfahren wird. Sie darf von keinem der Beteiligten als zusätzliche Belastung und als Gefährdung von Bildungschancen erlebt werden, sonst besteht die Gefahr, dass die Inklusion scheitert.

Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) fordert den Senat auf, sicherzustellen, dass in allen Integrationsklassen ab Beginn des kommenden Schuljahrs immer zwei Lehrkräfte anwesend sind, darunter mindestens eine sonderpädagogisch ausgebildete Lehrkraft.

2. Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) fordert den Senat auf, sicherzustellen, dass auch die notwendigen sozialpädagogischen Kapazitäten an den Schulen, die über Integrationsklassen verfügen, vorgehalten werden.

Jost Beilken, Monique Troedel und Fraktion DIE LINKE