Die Kapazitätsplanung für die Schulanwahl 2011/2012 sieht eine Aufstockung der für die fünften Klassen vorgehaltenen Kapazitäten vor. Diese ist im Sinne eines wohnortnahen Angebots zu begrüßen. Neben der Gründung neuer Oberschulen (Am Barkhof, Oslebshausen) soll dies jedoch dadurch erreicht werden, dass in 8 Oberschulen insgesamt 10 zusätzliche Klassen eingerichtet werden, für die in Wahrheit gar kein Platz da ist. Diese schlichte Wahrheit wird durch die Bezeichnung als „Übergangslösung“ bemäntelt. Das Beispiel der OS Waller Ring zeigt, dass solche „Übergangslösungen“ leicht zum Dauerzustand werden können.
Die geplante Überlastung der betreffenden Oberschulen stellt die Durchführung des neuen Oberschulkonzepts in Frage. Das pädagogische Konzept der „Jahrgangshäuser“ an der GSW z.B. kann mit einer fünfzügigen Belegung nicht mehr umgesetzt werden, weshalb die Beiräte Walle und Gröpelingen den Erhalt der Vierzügigkeit für unabdingbar erklärt haben. Ohne hinreichende Räume zur Differenzierung können auch an den anderen betroffenen Oberschulen individuelle Förderung, gemeinsames Lernen und AGs für Kooperationsprojekte mit den Stadtteilen nicht wie geplant verwirklicht werden. Bereits bei der letzten Schulanwahl wurden die Klassenstärken an der Neuen Oberschule Gröpelingen heraufgesetzt, was ebenfalls die Umsetzung des neuen Oberschulkonzepts belastet. An der GSW waren ursprünglich 18 SchülerInnen pro Klasse vorgesehen, die Realität liegt bei 23 SchülerInnen, wie der Elternbeirat in seiner Stellungnahme vom 24.11.2010 unterstreicht. Generell ist auch die Ausweitung der Oberschulen zu unübersichtlichen, überfüllten Riesenschulen pädagogisch kontraproduktiv.
Die Lösung der Kapazitätsprobleme darf nicht auf Kosten der pädagogischen Umsetzung des Oberschul-Konzepts gehen. Die aktuelle Situation ist das Ergebnis einer langanhaltenden Unterversorgung mit Schulraum und kann auch nur durch die Bereitstellung von zusätzlichem Schulraum an neu zu gründenden Schulen bewältigt werden. Derzeit fehlen mindestens drei weitere Schulen, je eine im Westen, in Mitte und im Süden.
Die Deputation möge beschließen:
1. Die Umsetzung des Oberschul-Konzepts darf nicht durch Überbelegung der Schulen gefährdet werden. Die Deputation hält daher die Gründung zusätzlicher Schulen für notwendig, um die benötigten Kapazitäten auf pädagogisch sinnvolle Weise bereitzustellen.
2. Die Deputation ersucht die senatorische Behörde um einen Bericht, in welchen Stadtteilen angesichts der mittelfristigen Entwicklung der SchülerInnenzahlen die Gründung neuer Schulen angezeigt ist.
Änderungsantrag zur Vorlage G 95/17, Anlage 1 „Zuordnung der Grundschulen zu Oberschulen“
Die Grundschulen:
Bürgermeister-Smidt-Schule,
Schule an der Lessingstraße,
Schule an der Schmidtstraße,
Schule an der Stader Straße
werden zusätzlich auch der Oberschule Am Barkhof als weiterführende Schule zugeordnet.