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28. September 2010 Rupp, Stadtentwicklung, Beiräte & BürgerInnenbeteiligung

Kahlschlag bei Städtebauförderung verhindern!

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Der bisherige Beschlusstext wird wie folgt geändert:

„1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene gegen die vorgesehene Halbierung der Bundesmittel zur Städtebauförderung und dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm sowie die Streichung des Heizkostenzuschlags im Wohngeld ab 2011 einzusetzen und auf eine Verstetigung dieser Mittel mindestens auf aktueller Höhe des Jahres 2010 zu dringen.“

2. Des Weiteren wird der Antragstext um die folgenden beiden Passagen ergänzt:

„2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, die bislang im Haushalt 2011 vorgesehenen Komplementärmittel für die Städtebauförderung im Falle der Absenkung des Bundesanteils nicht zu kürzen, sondern im Rahmen der bremischen Städtebau-Förderungsprogramme beizubehalten und die Ausfälle der Bundesmittel durch zusätzliche finanzielle Mittel des Landes auszugleichen.“

„3. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, im Landeshaushalt 2011 eingestellte Landesmittel für die Zahlung von Wohngeld, die im Falle der Streichung des Heizkostenzuschlags frei werden, den Stadthaushalten Bremens und Bremerhavens zweckgebunden für einen Heizkostenzuschuss an Haushalte mit Wohngeldbezug zuzuweisen. Basis sollte die Anzahl der Haushalte mit Wohngeldbezug nach Haushaltsgröße des Jahres 2010 sein.“

Begründung:

Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgenommenen Kürzungen in den Mitteln für Städtebauförderung, für CO2-Gebäudesanierung und bei dem Heizkostenzuschlag bei den Mitteln für Wohngeld sollten als einheitlicher Block kritisiert und zurückgewiesen werden.

Die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes ist eines der wichtigsten Handlungs­felder für den Klima- und Ressourcenschutz. Bundesumweltminister Norbert Röttgen forderte eine Erhöhung auf zwei Mrd. Euro jährlich für das CO2-Gebäudesanierungs­programm. Fachleute der Deutschen Energieagentur halten eine Erhöhung auf 5 Mrd. Euro für geboten. Die stattdessen beschlossene Kürzung des KfW-Programms zur CO2-Gebäudesanierung auf 450 Mio. Euro schadet der Umwelt, aber auch der mittelständischen Wirtschaft und den dort Arbeitenden und weist die hehren Umweltschutzziele der Bundesregierung als hohle Phrasen aus.

Mit der Wohngeldnovelle 2009 wurde erstmalig ein Heizkostenzuschlag gewährt. Wird dieser Zuschlag, wie beschlossen, wieder gestrichen, steht zu befürchten, dass es auf Dauer sein wird. Mittelfristig ist jedoch weiter mit steigenden Energiepreisen zu rechnen, die sozio-ökonomisch benachteiligte Haushalte besonders stark treffen werden.

Der Senat soll nicht nur aufgefordert werden, sich im Bundesrat gegen die beschlossenen Mittelkürzungen zu wenden. Eine Kürzung dieser Mittel ist tatsächlich ein schwerwiegender Nachteil für Stadtentwicklung, Umwelt, soziale Integration und mittelständische Wirtschaft. Daher soll der Senat auch verpflichtet werden, bei einer Kürzung der Bundesmittel die bislang vom Land eingeplanten Komplementärmittel zweckgebunden beizubehalten und im Falle der Städtebauförderung das fehlende Drittel der Bundesmittel durch eigene Mittel auszugleichen.

Klaus-Rainer Rupp, Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion die LINKE