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6. November 2010 Rupp, Haushalt & Finanzen

Einheitsfeier nicht aus Bildung finanzieren - Umlagefinanzierung zurücknehmen!

Am 7. September 2010 hat der Bremische Senat beschlossen, unabwendbare Mehr-bedarfe in einer Höhe von 4,28 Mio. € nicht über eine Erhöhung der Kreditaufnahme im Nachtragshaushalt zu finanzieren, sondern über eine Umlage aller Ressorts. Bei diesen Mehrbedarfen handelt es sich um Ausgaben für die Bürgerschaftswahlen (150.000 Euro), für die Versorgung schwerstmehrfachbehinderter SchülerInnen (600.000 Euro); für Mehrbedarfe für Kindertagesbetreuung (1,36 Mio. Euro) und für die Durchführung des Tags der Deutschen Einheit (2,17 Mio. Euro). Die Umlage soll gemäß dem „Quotenmodell“ erfolgen, welches kennzeichnet, zu welchem Anteil die Ausgaben eines Ressorts im Verhältnis zum Durchschnitt „kürzbar“ sind. Die höchsten Kürzungssummen müssen die Ressorts „Bildung und Wissenschaft“ (994.030 Euro) sowie „Bau und Umwelt“ (969.790 Euro) erbringen. Proportional überdurchschnittlich wird auch das Kultur-Ressort zur Kasse gebeten (218.670 Euro). Auch die Ressorts Arbeit, Jugend und Soziales, Gesundheit sowie die Zentralstelle zur Gleichstellung der Frau werden mit insgesamt 425.930 Euro belastet.
Die LINKE hält dieses Umlageverfahren für falsch. Die Bürgerschaft hat den Haushalt 2010 in Form eines Gesetzes beschlossen. Sie hat damit auch die Mittel, die den einzelnen Ressorts für die Durchführung bestimmter Aufgaben zugedacht worden ist, beschlossen. Sie hat die Durchführung der damit verbundenen Aufgaben bei den Ressorts für richtig befunden. Kürzungen in Millionenhöhe müssen zu merklichen Einschränkungen in Leistungen und Aufgabenerfüllungen der betroffenen Ressorts führen. Welche dies sind, liegt jedoch bislang außerhalb der Kenntnis der Bürgerschaft. Insofern steht die vom Senat angeordnete Umlage im Widerspruch zum politischen Willen der Bürgerschaft, wie er sich im beschlossenen Haushaltsgesetz 2010 verwirklicht hat.

Insbesondere gilt dies für den „Tag der Deutschen Einheit“. Diese Feier war im Wesentlichen ein Projekt der Tourismusförderung und sollte aus den entsprechenden Mitteln des Wirtschaftsressorts finanziert werden. Wenn dies nicht oder nicht vollständig möglich ist, dann muss diese Festivität durch Kredite finanziert werden. Es kann jedenfalls nicht sein, dass die Mehrkosten für eine solche Wirtschaftsförderungsmaßnahme auf Bildung, Umwelt und Kultur umgewälzt werden.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass in der Novembersteuerschätzung das prognostizierte Bremische Einnahmedefizit um schätzungsweise über 60 Mio. Euro niedriger ausfallen wird als nach der Mai-Steuerschätzung befürchtet. Der vorgesehene Kreditrahmen des vom Senat eingebrachten Nachtragshaushalts ist also mehr als ausreichend, um die hier in Frage stehenden, unabwendbaren Mehrbedarfe ebenfalls per Kredit zu finanzieren.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

1. die beschlossene Umlagefinanzierung für die Mehrbedarfe von 4,28 Mio. Euro zurückzunehmen, und

2. diese Mehrbedarfe aus dem Kreditrahmen des Nachtragshaushalts zu finanzieren.

Klaus-Rainer Rupp, Monique Troedel, Peter Erlanson, und Fraktion DIE LINKE