Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
In Artikel 1 wird
1. nach § 23 folgender § 23 a eingefügt:
„§ 23 a Evaluation
Vor dem 31. Dezember 2013 soll durch eine Evaluation festgestellt werden, ob die in § 12 Absatz 2 enthaltene Regelung zu einer Verbesserung der Feststellung der Todesursache bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und zu einer Verbesserung des Schutzes von Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr geführt hat.”
2. § 25 Satz 2 wie folgt gefasst:
„Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.”
Insa Peters-Rehwinkel, Winfried Brummer, Birgit Busch, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD
Horst Frehe, Doris Hoch, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Sybille Winther, Wilhelm Hinners, Heiko Strohmann, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU
Peter Erlanson, Monique Troedel und Fraktion DIE LINKE