Seit 1986 hat die Universität Bremen durch Beschluss des Akademischen Senats (AS-Beschluss Nr. 5113) eine Zivilklausel. Nach der Zivilklausel soll „jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung“ ausgeschlossen werden. Die Zivilklausel fordert „die Mitglieder der Universität auf, Forschungsthemen und –mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können.“ Sie ist damit ein Ausdruck der Friedensverpflichtung, die auch in der Bremischen Landesverfassung (Präambel, Erziehungsauftrag Art. 26, Staatsaufgaben Art. 65) niedergelegt ist.
Die Zivilklausel ist heute aktueller denn je. „Kriegsforschung ist mittlerweile ein flächendeckendes Phänomen; betroffen sind mitnichten nur natur- und ingenieurwissenschaftliche Fachbereiche, sondern ebenso die Sozialwissenschaften“, wie der Frankfurter Politologe Peer Heinelt feststellt. Die Auseinandersetzung um die Zivilklauseln wird derzeit an vielen Hochschulen im Bundesgebiet geführt. Die TU Berlin, die Universitäten Dortmund, Karlsruhe, Konstanz, Oldenburg, Tübingen haben entsprechende Zivilklauseln. Nach einer aktuellen Studierendenumfrage an der Universität Bremen lehnen 62 Prozent der Studierenden Rüstungsforschung an der Universität ab; 58 Prozent lehnen die Kooperation mit Unternehmen, die auch Rüstungsforschung betreiben, ab.
Die Einrichtung einer Stiftungsprofessur „Raumfahrttechnologie“ an der Universität Bremen mit Mitteln der OHB Technology hat zu einer breiten und kritischen öffentlichen Diskussion geführt. 63 Professorinnen und Professoren haben sich in einem Brief gegen die Stiftungsprofessur ausgesprochen. Der AStA der Universität und das Friedensforum Bremen haben gegen die Stiftungsprofessur protestiert. Im Mittelpunkt der Kritik steht die Befürchtung, dass durch die Kooperation mit einem Bremer Unternehmen, zu dessen Auftraggebern Militär und Nachrichtendienst gehören, die Zivilklausel der Universität unterlaufen und Rüstungsforschung an einer Bremer Hochschule installiert wird.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft sieht in der Zivilklausel der Bremer Universität eine wertvolle Selbstverpflichtung der in Wissenschaft und Forschung Tätigen. Die Bremische Bürgerschaft teilt die Auffassung, dass Forschung und Lehre an öffentlichen Hochschulen dem Frieden und einer Politik mit ausschließlich friedlichen Mitteln verpflichtet sein muss. Die Bürgerschaft würde eine Fortschreibung dieser Selbstverpflichtung der Universität begrüßen.
Jost Beilken, Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE