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25. Januar 2011 Rupp, Umwelt, Verkehr & Energie, Wirtschaft und Häfen

Urteil abwarten – Weservertiefung zurückstellen

Die Vertiefung der Unter- und Außenweser wird seit dem Jahr 2000 beabsichtigt. Sie würde für eine Länge von 100 km drei Monate dauern und rund 30 Millionen Euro kosten. Sie würde die Außenweser von 12,80 m auf 13,80 m vertiefen, die Unterweser von derzeit 11,90 m auf 12,80 m, in Bremen hätte die Weser statt 10,70 m 11,10 m Tiefgang. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) in Aurich hat am 30. Dezember 2010 den Entwurf für den Planfeststellungsbeschluss vorgelegt. Die für Wasserwirtschaft und Landeskultur zuständigen Behörden in Niedersachsen und Bremen haben drei Monate Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Danach kann der Planfeststellungsbeschluss per Beschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Kraft treten.

Der BUND hat angekündigt, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss einzureichen. Da die Weservertiefung zu den prioritären Infrastrukturprojekten der Bundesregierung gehört, fällt sie unter das Verkehrswegebeschleunigungsgesetz. Das bedeutet, dass im Falle von Klagen als einzige Instanz das Bundesverwaltungs­gericht in Leipzig vorgesehen ist. Als Begründung für die Klage führt der BUND einerseits die fehlende ökonomische Notwendigkeit der Vertiefung von Außen- und Unterweser, andererseits die damit verbundenen ökologischen Schäden an.

Die Unterweser ist Teil der europaweiten „Natura 2000“-Schutzgebiete, die dem Lebensraum- und Artenschutz dienen. Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der „Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, „in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausge­wie­sen worden sind, zu vermeiden“. Sie ist des Weiteren FFH- und Vogelschutzgebiet.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Vertiefung der Außenweser hat ergeben, dass in Folge des Ausbaus erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind (siehe Drs. 15/779). Als ökologische Folgen für die Weservertiefung wird die Bedrohung des Lebensraumes Unterweser angeführt. Verstärkte Strömungsverhältnisse und Versalzung sind eine der Folgen eines erhöhten Tidenhubs, der mit der Weserver­tiefung einhergeht. Die erhöhte Überschwemmungsgefahr bedroht nicht nur die Lebensräume der Vorlandbereiche, sondern stellt auch ein ökonomisches Risiko insbesondere für Landwirtschaft und Tourismusbranche, dar. 

Der Großteil des Schiffsverkehrs findet auch derzeit nahezu uneingeschränkt statt. Nach Angaben des Senats konnten im Jahr 2000 36 Containerschiffe Bremerhaven nicht tideunabhängig verlassen. Von insgesamt 774 Containerschiffen hatten nur diese 36 einen Tiefgang über 12,6 Meter. Größere Containerschiffe können ab Mitte 2012 den Jade-Weser-Port anlaufen, dessen Bau Bremen politisch und finanziell mit 44 Millionen Euro unterstützt. Eine Vertiefung der Außerweser würde zu einer verschärften und kontraproduktiven Konkurrenz zwischen den norddeutschen Häfen führen. Auch die Unterweser wird zum überwiegenden Teil uneingeschränkt befahren.

Die dargestellten Bedenken gegen die Vertiefung der Außen- und Unterweser lassen ein Gerichtsverfahren als durchaus begründet erscheinen. Die Durchführung der Weservertiefung vor Abschluss des angekündigten Gerichtsverfahrens hätte zur Folge, dass sich die geschaffenen Fakten als ökologisch nicht rechtmäßig  herausstellen könnten. Zudem wären die bis dahin eingesetzten finanziellen Mittel buchstäblich „in den Sand gesetzt“. 

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

  1. Der Senat wird dazu aufgefordert, sich auf allen relevanten Ebenen dafür einzusetzen, dass vor Umsetzung der Weservertiefung das Gerichtsurteil zur angekündigten Klage gegen die geplanten Maßnahmen abgewartet wird.

Klaus-Rainer Rupp, Walter Müller, Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE