Die Festsetzung der Hartz-IV-Regelsätze durch die Bundesregierung ist am 9. Februar 2010 durch das Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungskonform erklärt worden. Die Verhandlungen um die Neufestsetzung auf Bundesebene dauern noch an. Die Sozialsenatorin hat daher die Regelsätze im SGB XII zum 1. Januar 2011 auf das vermutete Ergebnis der Verhandlungen, nämlich 364 Euro für Erwachsene, angehoben.
Diese Festsetzung verkennt die Verpflichtung der Landesregierung, die Regelsätze im SGB XII selbständig so festzusetzen, dass damit „der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Unterkunft und Heizung“ realistisch bestritten werden kann. Dies ist weder mit 359 Euro noch mit 364 Euro im Monat möglich. Nach Meinung der Sozialverbände ist ein Regelsatz von 420 Euro das Minimum für eine armutsfeste, menschenwürdige Bedarfsdeckung. Selbst nach der eigenen Methode der Bundesregierung müsste, wenn die Aufstocker aus der Vergleichsgruppe herausgerechnet werden, der Regelsatz bei 392 Euro liegen.
Der Praxis der Länder seit einigen Jahren, die Regelsätze im SGB XII automatisch an die Regelsätze im SGB II anzulehnen, ist mit dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts der Boden entzogen. Auch können die Kommunen bei der Festsetzung des Regelsatzes im SGB XII über die Festlegung der Länder hinausgehen.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
1. Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, die Regelsätze im SGB XII rückwirkend zum 1. Januar 2011 mindestens auf die von den Sozialverbänden geforderte Höhe von 420 Euro anzuheben.
2. Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, sich bei den laufenden Verhandlungen mit dem Bund über die künftige Ermittlung der Regelsätze im SGB II und XII für eine tatsächlich bedarfsgerechte und armutsfeste Höhe der Regelsätze einzusetzen.
Inga Nitz, Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE