Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Der bisherige Beschlusstext wird um die folgenden beiden Passagen ergänzt:
3. Der Senat wird aufgefordert, einen Kriterienkatalog für besonders förderungswürdige Unternehmensziele zu entwickeln, die neben der privatwirtschaftlichen Expansion auch der öffentlichen Daseinsvorsorge, sozialen und ökologischen Zielen sowie der Rüstungskonversion dienen.
4. Die Beteiligung an Unternehmen, die militärische oder Dual-Use-Produkte herstellen, wird ausgeschlossen.
5. Die Beteiligung an Unternehmen, die keine Tariflöhne zahlen, wird ausgeschlossen.
Begründung:
Öffentliche Mittel, die für Beteiligungen an privaten, expansionsorientierten Unternehmen verwendet werden, müssen in besonderem Maße zugleich auch dem Gemeinwohl dienen. Für den Einsatz bremischer Mittel ist daher nicht nur der zu erhoffende Gewinn eines Unternehmens, sondern auch dessen Kompatibilität mit politischen Zielen Bremens relevant.
Klaus-Rainer Rupp, Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion die LINKE