Zurück zur Startseite
23. Februar 2011 Fraktion, Arbeit, Armut & Reichtum

10 Euro Mindestlohn bei Aufträgen und Arbeit für die öffentliche Hand

Wer Vollzeit arbeitet, muss von dieser Arbeit leben können. Dumpinglöhne sind nicht nur für diejenigen eine Zumutung, die trotz Vollzeitbeschäftigung staatliche Transferzahlungen benötigen, um sich und ihre Familien unterhalten zu können, sie belasten auch den solidarischen Sozialstaat. Arbeitgeber, die für gute Arbeit nicht mindestens existenzsichernde Entgelte zahlen, beuten den Staat aus, indem sie ihre Arbeitskräfte teilweise von der öffentlichen Hand finanzieren lassen. Es darf nicht sein, dass die Gemeinschaft der Steuerzahler Lohndumping von Unternehmen durch ergänzendes Arbeitslosengeld II und Stützung der durch Niedriglöhnen ausblutenden Sozialversicherungen finanziert.

Um gute und faire Arbeit für alle zu ermöglichen und allen Berufstätigen soziale und kulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern, müssen das Anwachsen des Niedriglohnsektors und die Lohnspirale nach unten gestoppt werden. Mit einem Mindestlohn von 10 € könnten in Vollzeit tätige Beschäftigte eine Alterssicherung oberhalb der Altersgrundsicherung erreichen. Weil fast doppelt so viele Frauen wie Männer Niedriglöhne erhalten, wären Mindestlöhne auch ein Instrument gegen Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern.

Mindestlöhne nutzen zudem der Wirtschaft. Fairer Wettbewerb sollte über Produktivität und Qualität, nicht über zunehmenden Lohndruck ausgetragen werden. Lohndumping benachteiligt seriös arbeitende Betriebe und verdrängt sie vom Markt. Arbeitgeber der Branchen, für die Mindestlöhne gelten, begrüßen diese inzwischen, weil so Schmutzkonkurrenz unterbunden und Beschäftigung gesichert wird. Zudem bedeuten höhere Mindestlöhne mehr Kaufkraft für konsumnahe Bevölkerungsgruppen und damit Stärkung der Binnennachfrage.

Gesetzliche Mindestlöhne können EU-konform nur von Nationalstaaten festgelegt werden. Auch das bremische Vergabegesetz kann daher nur öffentliche Aufträge ohne EU-Relevanz an Tarife und Mindestlöhne binden. Darüber hinaus hat sich die Landesregierung freiwillig verpflichtet, alle Möglichkeiten zu nutzen, um allen Beschäftigten, die für die öffentliche Hand tätig sind, einen Mindestlohn zu gewährleisten. Diese Lohnuntergrenze liegt derzeit bei 7,50 €. Damit ist zwar die Lohnspirale nach unten wirksam unterbrochen, zum Ausgleich der eingetretenen Preissteigerungen, für ein existenzsicherndes Einkommen bei Vollzeitbeschäftigung und die Möglichkeit einer Alterssicherung oberhalb der Armutsgrenze muss diese Marke jedoch angehoben werden.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:

1. Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Senat, mit den Gewerkschaften und Interessenvertretungen Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel einer gemeinsam Selbstverpflichtung, allen Beschäftigten, die für die öffentliche Hand im Land Bremen tätig sind, einen Mindestlohn zu zahlen, auf 10 Euro anzuheben.

2. Die Bürgerschaft begrüßt die Bundesratsinitiative des Senats zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und zur Gründung einer Mindestlohn-Kommission, die bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und der Wissenschaft jährlich die Höhe des Mindestlohns überprüft.

3. Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, dafür Sorge zu tragen, das auch zukünftige Vorschläge für die Bemessung von Mindestlöhnen nicht unter 10 Euro fallen.

Inga Nitz, Monique Troedel, Peter Erlanson und die Fraktion DIE LINKE.