Der Bremer Rat für Integration (BRI) hat in einem Workshop zu Antidiskriminierung im Oktober 2010 die Empfehlung formuliert, eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle in Bremen einzurichten, um bei Diskriminierungen in verschiedensten Bereichen des öffentlichen Lebens wie beispielsweise Bildung, Arbeit und Wirtschaft, Kultur, Polizei, Justiz etc. Abhilfe zu schaffen und durch Öffentlichkeitsarbeit präventiv vorzubeugen. Auch auf dem vom Bremischen Senat durchgeführten 2. Integrationsgipfel am 30. Juni 2011 stand das Thema Diskriminierung im Mittelpunkt.
Seit dem 14.8.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, das Diskriminierungstatbestände aufgrund von „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ (§1) untersagt und Rechtsmittel für Betroffene derartiger Diskriminierungen zur Hand gibt. Eine flächendeckende Infrastruktur zur Rechtsdurchsetzung fehlt jedoch noch in der Bundesrepublik.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat festgestellt, dass sich jede dritte Person aufgrund von Diskriminierungstatbeständen aus dem AGG bereits diskriminiert gefühlt hat, oft ohne von dem Recht auf Schutz vor Diskriminierung zu wissen. Sie hat daher im Februar 2011 eine „Koalition gegen Diskriminierung“ mit Ländern und Kommunen ins Leben gerufen. Als erstes Bundesland ist Berlin am 21. Februar 2011 beigetreten, Hamburg wird am 9. September 2011 folgen.
In Bremen existieren Beratungsstellen für spezifische Diskriminierungsmerkmale wie Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Orientierung etc. Einzige horizontale (d.h. mehrere Diskriminierungsmerkmale umfassende) Beratungsstelle ist das Projekt ADA (Antidiskriminierung in der Arbeitswelt), das bei arbeitsmarktbezogenen Diskriminierungen berät.
Eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle, die sowohl alle Arten von Diskriminierungen als auch alle Lebensbereiche abdeckt, könnte als zentrale Anlauf- und Schnittstelle fungieren und wäre damit eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Beratungsangeboten. Sie wäre in der Lage, auf Mehrfachdiskriminierungen einzugehen, würde die Infrastruktur und ggf. auch die Rechtsdurchsetzung verbessern, das psychosoziale und rechtliche Beratungsangebot erweitern und eine Antidiskriminierungskultur fördern.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
1. Der Senat wird gebeten, die Absichtserklärung „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ der Bundesantidiskriminierungsstelle zu unterzeichnen und umzusetzen.
2. Der Senat wird aufgefordert, zur Einrichtung einer langfristig angelegten zentralen und unabhängigen Antidiskriminierungsstelle in Gespräche mit den relevanten Institutionen und Organisationen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit einzutreten, um ein Konzept für eine unabhängige zentrale Antidiskriminierungsstelle zu erarbeiten.
3. Der Senat wird aufgefordert, der Bürgerschaft das nach Punkt 2 erarbeitete Konzept bis zum 31.12.2011 zur Beschlussfassung vorzulegen und die dafür benötigten Mittel in den Haushaltentwurf 2012 einzustellen. Dies soll nicht zu Lasten vorhandener Beratungsangebote stattfinden.
Cindi Tuncel, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.