Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete durch Namensschilder oder eine einprägsame individuelle Identifikationsnummern erhöht die Transparenz polizeilicher Arbeit und verhindert Straflosigkeit. Sie garantiert die individuelle Zurechenbarkeit staatlichen Handelns und stärkt das Prinzip der Rechtstaatlichkeit. Entsprechende Forderungen werden seit Jahren aus der Zivilgesellschaft an die Politik herangetragen und vom Europarat geteilt.
Die Kennzeichnungspflicht soll die Polizeibediensteten dabei nicht unter einen Generalverdacht stellen, sondern vielmehr das Vertrauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei fördern. Durch die Kennzeichnung „tritt die Polizei selbstbewusst in der Öffentlichkeit auf und das Verhältnis zu Bürgerinnen und Bürgern verbessert sich“, so die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (Positionspapier Juli 2010).
Vor einigen Wochen hat Berlin als erstes Bundesland eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingeführt. Auch Innensenator Ulrich Mäurer hat bereits in der letzten Legislaturperiode die Kennzeichnungspflicht angekündigt, sie aber bis heute nicht umgesetzt.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
1. Die Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten in allen Einsatzbereichen im Land Bremen durch sicht- und lesbare Namensschilder wird gesetzlich verpflichtend. In begründeten Fällen können die Namensschilder durch eine individuelle Identifikationsnummer ersetzt werden.
2. Bei uniformierten Einsätzen mit Helm wird die sichtbare Anbringung von Namensschildern bzw. die individuelle Identifikationsnummer an Helm und Uniform obligatorisch.
Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE