DIE LINKE.  in der Bremischen Bürgerschaft 


25. Juni 2008 Fraktion, Armut & Reichtum, Soziales

„Masterplan“ Armutsbekämpfung

Das politische Steuerungselement des sogenannten „ Masterplans“ wird auch in Bremen seit einigen Jahren vermehrt angewandt. Die Ergebnisse sind durchaus zwiespältig. So sind etwa die Pläne Klinikum Bremen-Mitte und der Masterplan Kultur gescheitert. Es gibt allerdings auch positive Beispiele wie Überseestadt und Hafenentwicklung. Allein: Dem wichtigsten Politikbereich im Bundesland Bremen haben weder der Senat noch die ihn jetzt und vorher tragenden Parteien - SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU - einen „Masterplan“ gewidmet.

In Bremen und Bremerhaven sind besonders viele Menschen arm. Mehr als 100.000 Menschen im Land Bremen müssen von sozialen Leistungen leben. Jedes dritte Kind  muss in Armut aufwachsen. Die hohe Arbeitslosigkeit und der Abbau sozialer Hilfen haben ebenso zur Verarmung beigetragen wie die Tatsache, dass Erwerbsarbeit oft so schlecht entlohnt wird, dass die Menschen davon nicht leben können.

Am häufigsten von Armut berührt sind Arbeitslose, Alleinerziehende, hier insbesondere Frauen, Familien mit Kindern, Familien mit Migrationshintergrund und ältere Menschen, auch hier insbesondere Frauen. Die soziale Spaltung nimmt zu. In armen Stadtvierteln stirbt man bis zu acht Jahre früher als in reichen. Armut wirkt selbstverstärkend, sozialräumlich, generationsübergreifend. Verarmung, soziale Marginalisierung und  Perspektivlosigkeit nehmen zu. Ohne ein gezieltes und entschlossenes politisches  Gegensteuern wird es immer schwieriger, diese Entwicklung aufzuhalten oder gar umzukehren.

Aus diesem Grund ist ein integriertes und ressortübergreifendes Gesamtkonzept in Form eines „Masterplans“ dringend erforderlich, eigentlich längst überfällig. In diesem Plan müssen alle relevanten Dimensionen von Armut deren Folgen erfasst werden.
Gegenstrategien, Etappenziele und konkrete Instrumente und Maßnahmen der Armutsbekämpfung müssen benannt werden.

Für den Erfolg dieses Herangehens ist es unverzichtbar die Beiträge und Ergebnisse
von Bremischen öffentlichen Einrichtungen, Verbänden, Initiativen, Institutionen,
Stadtteilstrukturen, WissenschaftlerInnen und PraktikerInnen zu berücksichtigen. Die
Studien und Schlussfolgerungen der Arbeitnehmerkammer, der Zentralen Gleichstellungsstelle, des Gesundheitsamtes, des Paritätischen Bremen und vieler
anderer zeigen auf, wie Armut im Land Bremen wirkungsvoll bekämpft werden kann.
Die Einbeziehung dieser Beiträge kann in Form von öffentlichen Anhörungen und
Expertenrunden erfolgen.

Auch die Einsetzung einer Enquete-Kommission wäre eine denkbare Form, die losgelöst von parteipolitischen Auseinandersetzungen in einem großen Zusammenspiel gesellschaftlicher Kräfte nach Lösungen suchen kann.

Wenn „Armut als Lebenslage“ interpretiert wird, müssen in diesem Zusammenhang neben der Einkommensdimension insbesondere die Bereiche Bildung, Gesundheit, Wohnen, soziale Kontakte sowie Freizeit Berücksichtigung finden. Gleichzeitig sind
auch die Bewohnerinnen und Bewohner aus den belasteten Stadtteilen sowie Akteurinnen und Akteure aus dem Gesundheitsbereich, der Jugendhilfe, der Schule
sowie des Baubereichs einzubeziehen.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft unterstreicht, dass Armut und die soziale Spaltung in den Städten Bremen und Bremerhaven das Problem von größter Dringlichkeit ist, auf das die politisch Verantwortlichen endlich mit hoher Priorität reagieren müssen.
2. Der Senat wird aufgefordert, bis zur Oktobersitzung der Bürgerschaft eine Konzeption zur Erstellung eines „Masterplans Armutsbekämpfung“ vorzulegen und der Bürgerschaft darüber zu berichten.
3. Der „Masterplan Armutsbekämpfung“ soll dazu dienen,
- die Bekämpfung von Armut als dringliche und langfristige Aufgabe der Politik im Land Bremen zu entwickeln, zu verankern und in ihren Ansätzen, Instrumenten und Ergebnissen überprüfbar zu machen;
- die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Armutsentwicklung im Land Bremen und die Ergebnisse Bremischer Einrichtungen und Verbände, die sich eingehend mit Armutsentwicklung befasst haben, einzubeziehen;
- Armutsbekämpfung als Querschnittsaufgabe der Bremischen Politik deutlich zu machen und konkrete Etappenziele der Armutsbekämpfung zu formulieren.
4. Der „Masterplan Armutsbekämpfung“ soll die besondere Situation der Gruppen mit dem höchsten Armutsrisiko (Arbeitslose, Alleinerziehende, Familien mit Migrationshintergrund, Kinder, u.a.) entsprechend berücksichtigen und spezifische Strategien von Armutsbekämpfung für jede dieser Gruppen formulieren.
5. Der „Masterplan Armutsbekämpfung“ soll die besondere Dringlichkeit der Armutslage in Bremerhaven entsprechend berücksichtigen und aufzeigen, welche Instrumente der Landespolitik (z.B. Beschäftigungspolitik, Qualifizierung, Soziale Stadt) in der Lage sind, Armutsbekämpfung besonders in Bremerhaven zu unterstützen.
6. Die Bürgerschaft (Landtag) spricht sich dafür aus, die Entwicklung des „Masterplans Armutsbekämpfung“ als einen partizipativen Prozess zu organisieren. Sowohl die Fachöffentlichkeit als auch die allgemeine Öffentlichkeit sollen in geeigneter Weise in seine Erstellung einbezogen werden. Dazu können u.a. öffentliche Anhörungen, ExpertInnen-Gespräche, Stadtteilkonferenzen oder Fachkommissionen dienen.

Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE

Quelle: http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/buergerschaft/antraege/detail/artikel/masterplan-armutsbekaempfung/