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12. Oktober 2009 Erlanson, Umwelt, Verkehr & Energie

Gebührenerhebung anlässlich des autofreien Sonntags

 

Die Durchführung des autofreien Sonntags am 6. September kann durchaus als gelungen und wiederholungswert bezeichnet werden. Tausende Menschen haben diesen Tag genutzt, um sich zu informieren und auch zu beweisen, dass es gelegentlich auch ohne Automobil geht und zahlreiche Organisationen haben sich darstellen können und so zum Erfolg des Tages beigetragen. Unverständnis regte sich allerdings bei den Standbetreibern über die Tatsache, dass die ursprüngliche Kostenfreiheit der Standbetreibung kurzfristig in eine kostenpflichtige umgewandelt wurde.

In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat:

1. Warum wurde die ursprüngliche Kostenfreiheit der Standbetreibung anlässlich des autofreien Sonntags aufgegeben und warum wurden kurzfristig Standgebühren erhoben?

2. Wurden alle Standbetreiber mit Gebühren belegt oder gab es Ausnahmen, wenn ja welche und warum?

3. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Standgebühren festgelegt und wo sind diese Gebühren, Fixkosten pro Stand 50,00 Euro und Quadratmeterkosten von 5,00 Euro, veröffentlicht worden?

4. In welchem Rechtsverhältnis stand und/oder steht die gebühreneintreibende Firma LITE LIFE event marketing GmbH und Co. KG zur Stadtgemeinde Bremen.

5. Wie hoch waren die Einnahmen aus den erhobenen Standgebühren und wurden diese in vollem Umfang an die Stadtgemeinde Bremen abgeführt, wenn nein, warum nicht?

6. Wie hoch waren die Ausgaben der Stadtgemeinde Bremen für diesen autofreien Sonntag?

7. Teilt der Senat unsere Auffassung, dass zur Unterstützung der teilnehmenden Organisationen und zur noch besseren Darstellung und Verbreitung des Umweltgedankens zukünftig auf Gebühren für den autofreien Sonntag verzichtet werden soll, wenn nein, warum nicht?

Monique Troedel, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE