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12. Januar 2010 Fraktion, Frieden, Antifaschismus & Antimilitarismus

Militarisierung in der politischen Bildung, in der Forschung, in den Schulen, bei der Arbeitsvermittlung und in Bremens industrieller Produktion

Im Juni 2009 schloss die Landeszentrale für politische Bildung (LZPB) zwei kritische Veranstaltungen zur Bundeswehr und zum Paragrafen 129a aus dem Begleitprogramm der Ausstellung „Was damals Recht war – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht“ aus. Der Leiter der Landeszentrale, Herbert Wulfekuhl, begründete dies mit den inhaltlichen Auffassungen der Veranstalter und der Referenten. Diese seien „nicht kompatibel mit der Realität wie wir sie sehen“. Von anderen kritischen Referenten – einem emeritierten Professor für Sozialwissenschaften und einem Rechtsanwalt (zugleich Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte) - wurde verlangt, dass sie „Nachweise der Wissenschaftlichkeit“ ihrer Referate  erbringen, „Fakten und Beweise“ vorlegen  sowie  ihr Verhältnis zur „herrschenden Meinung“ darlegen. Auch in ihren Vorträgen ging es um „Militarisierung“ (etwa der „Inneren Sicherheit“).

Die Entscheidung staatlicher Stellen, ob politische Meinungen „kompatibel“ sind mit „der Realität wie wir sie sehen“, wirft die Frage der Zensur und Gesinnungskontrolle auf. Das Problembewusstsein darüber ist bei der Leitung der Landeszentrale offenbar gering ausgeprägt. So bezeichnete Herr Wulfekuhl eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Die Schere im Kopf.  Meinungsfreiheit in der politischen Bildung“, die aus Anlass der Vorgänge um das Rahmenprogramm der Ausstellung anberaumt wurde und zu der er eingeladen war, als „unfreundlichen Akt“ und „überflüssig wie ein Kropf“.

Der Ausschluss kritischer Veranstaltungen aus der Politischen Bildung wirft die Frage auf, ob darin ein Indiz für eine generell fortschreitende Militarisierung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu sehen ist. Vor dem Hintergrund öffentlicher Mittelknappheit und einer Tendenz zum Krieg als normalem Mittel der Politik besteht die Gefahr, dass die
- einseitige Präsenz der Bundeswehr an Schulen,
- die zunehmende öffentliche Forschungs-Kooperation mit Rüstungsfirmen,
- eine offensive Werbung der Bundeswehr in der Arbeitsvermittlung,
- die Ausweitung militärischer Produktion und eben auch
- die Ausgrenzung von politischen Meinungen, die sich grundsätzlich gegen Krieg und Militarisierung aussprechen, zunimmt. Dies wäre das Gegenteil der militärkritischen Politik, die im Land Bremen unter anderem mit dem Programm zur Rüstungskonversion 1991-2000 ihren Ausdruck gefunden hatte.

Wir fragen den Senat:

  1. Nach welchen Kriterien beurteilt die Landeszentrale für politische Bildung Kooperationsangebote und die Förderfähigkeit von Veranstaltungen? Wurden diese beim Begleitprogramm zur Ausstellung „Was damals Recht war – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht“ zu vollen Zufriedenheit des Senats angewendet?

  2. Teilt der Senat die Auffassung der LZPB, sie solle in der politischen Bildung eine bestimmte Deutung der politischen „Realität“ zur Richtschnur nehmen? Wenn ja: Wie wird diese Deutung festgelegt und durch wen?

  3. Welche Veranstaltungen oder Kooperationen zum Thema Militär, Militarisierung, Bundeswehr, „Anti-Terror-Politik“ oder innere Sicherheit sind in den letzten Jahren seitens der LZPB durchgeführt, gefördert, abgelehnt oder beanstandet worden? Mit welchen Begründungen?

  4. Im April 2009 wandte sich der Donat Verlag an die LZPB mit dem Wunsch um eine Kooperation. Anlass war die Publikation „Begegnung ohne Rückkehr“, in der das Schicksal von belgischen KZ-Häftlingen dokumentiert wird, die in den KZ-Außenkommandos in Gröpelingen (Schützenhof und Blumenthal) den Tod fanden. Vorgeschlagen wurde eine gemeinsame Veranstaltung oder ein Treffen mit Bürgern der belgischen Heimatgemeinde und SchülerInnen der Gesamtschule West, die sich mit dem Thema befasst haben. Der Verlag erhielt von der LZPB keine Antwort. Gehört die Unterstützung von konkreten internationalen Kooperationsbeziehungen im Bereich der politischen Bildung zu den Aufgaben der LZPB? Wie bewertet der Senat das Desinteresse der LZPB an der Einbeziehung von SchülerInnen in konkrete Aktivitäten zur politischen Bildung im Bereich NS-Zeit und Antifaschismus? Wie bewertet der Senat das Verhalten der LZPB, auf eine solche Kooperationsanfrage nicht einmal zu antworten?

  5. Im Jahr 2000 wurde ein „Partnerschaftsvertrag“ zwischen dem Rot-Kreuz-Krankenhaus in Bremen und der Delmenhorster Reservelazarettgruppe der Bundeswehr abgeschlossen. Solche vertraglichen Partnerschaften wurden in Folge einer „Gemeinsamen Erklärung“ des Bundesverteidigungsministeriums und der Deutschen Krankenhausgesellschaft während des Jugoslawien-Krieges von mehreren deutschen Kliniken eingegangen. Besteht der „Partnerschaftsvertrag“ des Rot-Kreuz-Krankenhauses noch und wie lange? Was ist der Inhalt? Hat der Senat Kenntnis, ob weitere Kliniken im Land Bremen ähnliche Partnerschaftsverträge mit Bundeswehr-Gliederungen unterhalten? Mit welchem Inhalt?

  6. Gibt es Kooperationsverträge des Landes oder öffentlicher Stellen des Landes mit Bundeswehr-Gliederungen über die Kooperation zwischen Schulen und Jugendoffizieren, über die Möglichkeit der Einbindung von Jugendoffizieren in die Lehrerausbildung oder Lehrerfortbildung oder andere Gegenstände des öffentlichen Schulbetriebs? Wenn ja: Was ist der Inhalt? Seit wann bestehen diese Kooperationsvereinbarungen?

  7. In welchem Umfang und wie waren Jugendoffiziere der Bundeswehr 2009 an Bremer Schulen aktiv? Mit welchem Ziel wird dies zugelassen oder gefördert? Wie ist gewährleistet, dass dadurch keine einseitige Werbung für militärisches Denken oder für die Bundeswehr erfolgt?

  8. Werden auch militärkritische Organisationen, etwa die Zentralstelle Kriegsdienstverweigerung, Vertreter von Friedensinitiativen und der Friedensforschung in gleicher Art und Umfang in die schulische Bildung einbezogen? Erscheint dies zukünftig als sinnvoll und möglich?  

  9. Wird im Land Bremen das „Strategiespiel“ „POL&IS“ an Schulen oder anderen Bildungs- und Jugendeinrichtungen eingesetzt?

  10. Hat der Senat Kenntnis davon, dass die Bundeswehr gezielte Anstrengungen der Werbung unter Arbeitslosen unternimmt? In welcher Weise kooperierten BAgIS und Bundeswehr im Jahr 2009, z.B. in der Bewerbung von Werbeveranstaltungen, bei deren Durchführung oder durch Job-Angebote oder Informationen der Bundeswehr direkt bei der BAgIS? Wie gestaltet sich diesbezüglich die Planung für 2010, gibt es Verträge dazu? Wie bewertet der Senat, dass sich die BAgIS auf der 4.Jobmesse, die am 26./27.09.2009 unter der Schirmherrschaft von Senator Ralf Nagel stattfand, einen gemeinsamen Standplatz mit der Bundeswehr teilte?

  11. Hat der Senat Kenntnis davon, dass im Rahmen der Arbeitsvermittlung Arbeitslosen der Besuch von Werbeveranstaltungen der Bundeswehr nahegelegt oder gewissermaßen angeordnet wird? Ist auf Arbeitslose irgendwelcher Druck seitens der BAgIS ausgeübt worden, sich bei der Bundeswehr zu bewerben? Haben Arbeitslose Kürzungen erhalten, weil sie sich geweigert haben, Werbeveranstaltungen der Bundeswehr zu besuchen oder sich bei der Bundeswehr zu bewerben? Wie wird sichergestellt, dass der „Beruf“ als Soldatin oder Soldat, einschließlich der Möglichkeit des Auslandseinsatzes, nicht als reguläres Arbeitsplatzangebot behandelt wird, dessen Ausschlagen Sanktionen zur Folge hat?

  12. Gibt es weitere öffentliche Einrichtungen, Einrichtungen im mehrheitlichen Besitz der Freien Hansestadt oder mit öffentlichen Aufgaben beliehene Einrichtungen und Organisationen, die Kooperationsbeziehungen mit der Bundeswehr unterhalten? In welcher Form sind diese Kooperationsbeziehungen festgelegt? Sind die Grundlagen dieser Kooperation, z.B. Partnerschaftsverträge, öffentlich einsehbar und zugänglich?

  13. Gibt es eine Pflicht zur Unterrichtung gegenüber dem Senat oder den zuständigen Ressorts, wenn öffentliche Stellen, Einrichtungen, beliehene Organisationen oder staatliche/städtische Mehrheitsgesellschaften Kooperationsbeziehungen mit der Bundeswehr eingehen bzw. bereits unterhalten? Gibt es eine Unterrichtungspflicht im Falle der Kooperation mit anderen externen Organisationen? Oder ist jede öffentliche Stelle, Einrichtung, beliehene Organisation oder Gesellschaft frei, ohne Kenntnis des Landes oder der zuständigen Fachressorts beliebige Kooperationsbeziehungen mit externen Organisationen einzugehen?

  14. Wie beurteilt der Senat die Verleihung des Titels „Ehrenbürger und Förderer der Universität Bremen“ an das Ehepaar Fuchs, Gründer und Gesellschafter des OHB-Konzerns? Ist dem Senat nachvollziehbar, dass die indirekte Ehrung eines Unternehmens, das im weiteren Sinne der Rüstungsproduktion zugerechnet werden muss, für viele Menschen eine Provokation darstellt?

  15. Durch welche Regelungen oder Vereinbarungen ist der Universität Bremen die Verleihung eines Titels „Ehrenbürger und Förderer der Universität“ gestattet? In welcher Weise ist der Senat an der Entscheidung beteiligt, wer mit diesem Titel ausgezeichnet wird? Oder ist jede Organisation im Land Bremen frei, einen Titel „Ehrenbürger und Förderer von N.N.“ einzuführen und zu verleihen?

  16. Bejaht der Senat das Ziel, Rüstungsforschung und Rüstungsproduktion in Bremen zurückzudrängen? Oder nimmt der Senat zur Forschung und Produktion für militärische Zwecke eine „wertfreie“ Haltung ein?

  17. Wie groß ist der aktuelle Umfang der öffentlichen und privaten  Rüstungsforschung im Land Bremen und - hinsichtlich der Zahl der Beschäftigten und hinsichtlich des Umsatzes - Rüstungsproduktion? Wie haben sich diese Kennziffern in den letzten fünf Jahren verändert? Wie bewertet der Senat diese Entwicklung?

  18. Wie beurteilt der Senat die Problematik des „dual use“, also der Tatsache, dass ein zunehmend großer Anteil von Rüstungsforschung und Rüstungsproduktion über die Entwicklung von Technologien und Geräten erfolgt, die auch für zivile Zwecke eingesetzt werden können, die aber im Wesentlichen militärisch genutzt werden? Gibt es irgendeine Einrichtung des Landes oder der Universität, die sich mit der Problematik der Rüstungsforschung, der Nutzung ziviler Forschung für militärische Zwecke oder der Rüstungsproduktion in Form „verwendungsoffener“ Technologien beschäftigt? Mit welchen Ergebnissen?

  19. Gibt es seitens des Senats irgendwelche Bestrebungen, das Programm zur Rüstungskonversion wieder aufzunehmen? Gibt es seitens des Senats irgendwelche anderen Initiativen oder Gespräche, die dem Ziel der Rüstungskonversion dienen? Wenn nein, warum nicht?

Jost Beilken, Monique Troedel und Fraktion DIE LINKE