Seit 2007 sind mehrere Vorfälle bekannt geworden, bei denen verschiedene Ausländerbehörden die Dienste von Delegationen aus verschiedenen afrikanischen Ländern in Anspruch genommen haben, mit dem Ziel der Beschaffung von Passersatzpapieren (PEP). Bekannt geworden ist zudem, dass diese Delegationen teilweise von den Instanzen des Heimatlandes nicht autorisiert waren, bzw. diese sich ausdrücklich von der Delegation distanziert haben. Auch wurden bis zu 2.500 Euro pro ausgestelltem PEP in bar an angebliche Vertreter Guineas gezahlt.
So liegen beispielsweise Dokumente vor, die die Zahlung von 2.500 Euro für ein unbefristet gültiges PEP für Guinea vom Ordnungsamt Cuxhaven, Ausländer- und Hoheitsangelegenheiten, am 17.3.2009 belegen, und das zunächst ohne Quittung.
Aus der Hansestadt Hamburg, Braunschweig und Winsen an der Luhe sind ähnliche Vorfälle bekannt. In Bezug auf die Praxis in Braunschweig hat das Verwaltungsgericht Lüneburg Ende des vergangenen Jahres geurteilt, dass „sich gravierenden Rechtmäßigkeitszweifel aus dem verfahren [ergeben], in dem die angeblich guineische Staatsangehörigkeit des Antragstellers festgestellt worden sein soll.“
Die Beteiligung Bremens an diesen so genannten „Sammelanhörungen“ Ausreisepflichtiger vor Delegationen, die eine Staatsangehörigkeit feststellen sollten, wurde von Betroffenen bestätigt. Auch liegen Dokumente vor, die die Übernahme von Reisekosten über 100 Euro pro Dokument und einen nicht benannten Betrag der Ausstellungsgebühren seitens des Stadtamtes Bremen- Ausländerbehörde, für eine „Sammelanhörung Sierra Leone“ vom November 2008 bestätigen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Wie ist die grundsätzliche Position des Senats bezüglich der Inanspruchnahme von Delegationen aus bekanntermaßen von Korruption betroffenen Staaten, und der Verwendung der auf die Anhörungen basierenden ausgestellten Ausreisedokumente?
2. In welcher Form und in welchem Umfang hat das Land Bremen sich an derartigen Anhörungen beteiligt? Wie viele „Anhörungen“ von im Land Bremen ansässigen Ausreisepflichtigen wurden in Bremen oder andernorts durchgeführt (bitte auflisten nach Zahl der Anhörungen pro Jahr, jeweiligem Durchführungsort und Zielland)?
3. Wie viele Personen waren jeweils betroffen (bitte auflisten nach Jahr, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsdauer)?
4. Wie viele Personen wurden mit aufgrund von Anhörungen erstellten Passersatzpapiere abgeschoben (bitte auflisten nach Jahr)?
5. Welche Kosten sind dadurch jeweils entstanden (bitte Kosten auflisten nach Summe und Art der erbrachten Leistung, pro Anhörung und pro PEP)?
6. Wo wurden/werden die Kosten für Passersatzpapiere verbucht? Wie wurden die ausgezahlt? Wenn in bar, aus welchem Grund?
7. An welche Personen oder Institutionen wurden diese Beträge gezahlt?
8. Wenn noch keine Kosten entstanden sind, wurden für die Ausstellung von Passersatzpapieren noch nicht bezahlte Kostenzusicherungen erteilt? Wenn ja, in welcher Höhe (bitte Auflistung der gesamthöhe und Höhe pro PEP) und gegenüber welchen Stellen und für Passersatzpapiere welcher Länder?
Şirvan Çakici, Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE